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Hallo zusammen,

Habe ein Ticket bei Emirates erworben von Hamburg nach Denpasar (Bali, Indonesien). Aufgrund einer Flugannulierung meines Anschlussfluges musste ich am Flughafen in Kuala Lumpur übernachten. Mein Ziel Erreichte ich mit einer Verspätung von knapp 12 Stunden. Ein kostbarer Urlaubstag weniger, sehr ärgerlich...

Der Anschlussflug aus Kuala Lunpur wurde von Malaysia-Airlines durchgeführt (Stichwort Code-Sharing), darum weiß ich nicht genau ob das mit dem Schadenersatz klappt oder nicht.

Frage in diesem Kontext:

Gilt die Beförderung trotzt Umsteigen in Dubai und Kuala Lumpur formell (juristisch) als ein Flug? Falls nein, sind alle Schadenersatz Anschprüche nicht geltend, da der Anschlussflug ja de facto nicht aus der EU gestartet ist.

 

Falls die Antwort auf Frage 1 ja lautet: An wen ist der Schadenersatz Anspruch zu wenden? An Emirates, die mir das Ticket verkauft haben, oder an Malaysia-Airlines die den Flug gestrichen haben?

 

Schöne Grüße

Mike
Gefragt in Europäische Fluggastrechte von
wieder getaggt von
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16 Antworten

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Wie schaffen die Fluggesellschaften es, sich vor Abertausenden von gesetzlich festgeschriebenen Entschädigungszahlungen zu drücken?

Die Antwort ist ganz einfach: Der Mensch ist fehlbar. Der Mensch handelt irrational. Der Mensch ist risikoscheu.

Letzteres ist der Anfang des Übels. Jeder Mensch ist (mehr oder minder) risikoscheu. Wir sind von Natur aus so angelegt, nicht jedes Risiko blind einzugehen. Das ist in vielen Situationen im Leben hilfreich. Es erschwert aber gleichzeitig vieles im Leben. Vor allem werden wir - je risikoscheuer, gehemmter und vorsichtiger wir uns verhalten - ausrechenbar. Das können sich Gegner, die uns durchschauen zunutze machen.

Psychologen kennen den "negativen unmittelbaren Effekt" und entsprechend den "langfristig positiven Effekt" oder um es plump auszudrücken, die wenig ausgebildete Fähigkeit des Menschen, zwei Schritte vorauszudenken und vor allem dann auch dementsprechend zu handeln

Nehmen Sie an, Sie haben eine Fluggesellschaft. Sie verstoßen munter tagtäglich gegen europäisches Recht, weil sie eine komplette Flugzeugladung total verspätet zum nächsten Flughafen fliegen. Nach Gesetz steht allen (sagen wir) 250 Passagieren eine Entschädigung wegen der Flugverspätung von 600 Euro zu. Jetzt weiß schon einmal ein Großteil der Passagiere (sagen wir 150) nichts von ihren gesetzlichen Ansprüchen. Als Betreiber der Fluggesellschaft klären Sie ihre Passagiere natürlich auch nicht auf (auch wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, das übersehen sie einfach mal geflissentlich). Selbstverschuldete Dummheit. Sie wissen als Flugunternehmer, dass Menschen träge, faul und pomadig sind. Daher werden sich schon mal von den restlichen 100 Passagieren nur 40 aufraffen, ihre Ansprüche überhaupt zu Papier zu bringen und ihnen zuzusenden. Von den restlichen 40 Flugpassagieren geben 30 auf, weil sie - geschickt wie Sie sind - diese einfach auflaufen lassen. Was machen Sie? Gar nichts. Einfach nichts. Rühren Sie sich einfach nicht. Denn dann müssen die unwissenden, trägen und risikoscheuen Passagiere ja aktiv werden, wozu diese eh nicht fähig sind. Den kleinen Rest der verbliebenen 10 Passagiere fertigen Sie mit einem Textbausteinantwortschreiben ab (möglichst viel schwieriges Juristendeutsch benutzen, das beeindruckt und ist trotzdem nichtssagend). Davon lassen sich mindestens 8 abschrecken.

Den übrigen 2 verwegenen, tapfer um ihre Rechte kämpfenden Don Quijotes bieten sie - natürlich aus reiner Barmherzigkeit und Kulanz und großzügigster Großzügigkeit - einen Vergleich über 250 Euro Fluggustchein an. Als Fluggesellschaft hätten sie nach Gesetz eigentlich 250 x 600 euro, also 150.000,00 EUR !!!!!!!!!! zahlen müssen. Aber ihre Kenntnis über die berechenbare Unvernunft und Irrationalität des trägen Verbrauchers ohne Willenskraft haben ihre gesetzliche Schuld auf läppische 250 EUR Fluggutschein zusammenpuffen lassen. Wunder? Zauber? Nö, ganz einfach Wissen über die Dummheit der Gesellschaft.

Ich schätze, so oder so ähnlich laufen Vorstandsitzungen von großen Fluggesellschaften ab. Die kriegen sich vor lauter Lachen wahrscheinlich gar nicht mehr ein über die ach so verbraucherfreundlichen Europagesetze zu Fluggastrechten.

Wenn ich hier im Forum schon die Fragen der niedlichen völlig verschüchterten Leute lese: Darf ich wirklich von der Fluggesellschaft mehrere Hundert Euro fordern? Die Fluggesellschaft hat meinen Koffer geschrottet - müssen die das wirklich bezahlen? Die Fluggesellschaft hat uns tagelang sitzen lassen und sich nicht gerührt - darf ich von denen jetzt meine erhöhten Parkkosten über 6,50 EUR fordern?

blushsurprise Es ist echt unfassbar. Es ist ein Paradies für Fluggesellschaften. So muss sich ein Airline Manager seine Traumkunden vorstellen: hörig im vorauseilendem Gehorsam untergeben.

OK, den wenigen aufrechten Mitstreitern, die den Airlines Paroli geben, zolle ich natürlich RESPEKT yeslaugh

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Als Flugpassagier ist man der Spielball der Fluggesellschaften. Die machen mit uns Reisenden, was sie wollen. Auf unserem Flug nach Griechenland war es einfach unsäglich, wie mit den Menschen (ja, liebe Fluggesellschaften, noch einmal zum Mitschreiben. wir sind Menschen) umgegangen wurde. Ältere Senioren wurden stundenlang einfach stehen gelassen. Familien mit Kleinkindern haben die nicht die Bohne interessiert.

Wenn das Gesetz eindeutig 400 Euro für solche Verspätungen zuspricht, aus welchem Grund sollte ich dann bei so einem Verhalten der Fluggesellschaft auf diese gesetzliche Entschädigung verzichten? Bitte, liebe Condor, nenn mir einen, nur einen guten Grund, weshalb ich auf die Flugentschädigung verzichten sollte??

Genau! Es gibt keinen. Und daher werde ich diese Entschädigung aus dem Gesetz bis zum bitteren Ende verfolgen. Koste es was es wolle. So lasse ich mich nicht entmenschlichen. Und wenn ich es nur für die armen Mitreisenden tue, die sich von der Fluggesellschaft abschrecken und einlullen lassen. Die armen werden wahrscheinlich von ihrem gesetzlichen Anspruch gar nichts wissen. Und dann glaubt die Condor Flugdienst GmbH auch noch, mich damit abhalten zu können, weil angeblich aus deren Verkehrsleitzentrale verlautete, dass ein unerwartet aufgetretener Flugsicherheitsmangel zu der Flugverspätung geführt haben soll.

Ihr haltet mich für sehr einfältig. Gut, bitte schön. Dann habt ihr eure Rechnung nur ohne mein Beharrungsvermögen gemacht. Vielleicht bin ich in euren Augen dumm. Einfältig. Leicht abzuspeisen. Vielleicht. Aber ich bin ganz sicher zäh und unnachgiebig. 

Wir werden sehen, wer am Ende Recht behält.

Die Post von meinem Anwalt ist unterwegs.

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@ BastiSch: 

Ja, wenn die Fluggesellschaft im Verfahren unterliegt, müssen die auch die Rechtsanwaltskosten tragen cool. Das ist ja das schöne. Du kannst schön einen Anwalt auf Kosten der Airline engagieren. Was will man mehr? Auf einen Verzug kommt es nicht mal an (siehe Urteil AG Düsseldorf unten). Das heißt, du brauchst die Fluggesellschaft nicht mal anschreiben und in Verzug setzen, sondern kannst sofort in die Vollen gehen. Das wird dein Rechtsanwalt aber wissen und auch versuchen, die Rechtsanwaltskosten sofort bei der Fluggesellschaft mit einzuklagen. Der Anwalt wird dann zusätzlich zur Entschädigung einen Anspruch auf Befreiung angefallener Rechtsanwaltskosten einfordern (§§ 249, 257 BGB - Befreiung von Anwaltskosten) - siehe auch Urteil Landgericht Hamburg und Urteil Oberlandesgericht Hamm, lies auch mal das Urteil vom Amtsgericht Düsseldorf vom 11. Juni 2013 (Aktenzeichen 43 C 15606/12):

 

Die Beklagte ist auch zur Freistellung der Kläger von der Zahlung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Dies ergibt sich aus § 280 Abs. 1 BGB iVm Art. 14 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004. Entgegen Art. 14 Abs. 2 VO (EG) Nr. 261/2004 hat die Beklagte zu 1 es versäumt, die Kläger bereits im Flugzeug schriftlich darauf hinzuweisen, dass ihnen auch im Verspätungsfall die Rechte aus Art. 5 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 zustehen. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Klägerseite mit der Geltendmachung der Forderung ist adäquat kausale Folge dieser Pflichtverletzung, auf einen Verzug kommt es nicht an. Eine Anrechnung des Entschädigungsanspruchs nach Art. 7 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004 auf die Pflicht zur Erstattung der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten kommt dem Sinn und Zweck nach nicht in Frage, denn es ist nicht Zweck von Art. 12 Abs. 1 VO (EG) Nr. 261/2004, die Fluggesellschaft von den Folgen mangelnder Information der Flugreisenden über ihre Rechte zu entlasten, sondern die Vorschrift bezieht sich auf weitergehende Schadenersatzansprüche mit Grundlage außerhalb der Verordnung (AG Rüsselsheim 3 C 237/11 vom 10.08.2011).

 

Ich persönlich habe schon zwei Mal erfolgreich Entschädigungen wegen Flugverspätung eingefordert. Einmal war es eine gute Anwältin aus Nürnberg (Frau Rechtsanwältin Weber), die mir geholfen hat und das letzte Mal hatte ich die Kanzlei Bartoll aus Berlin. Die haben sogar einen ziemlich vertrakten Fall gegen SunExpress für unsere Familie ohne Gerichtsverfahren (surprise puhh, ein Prozess in der Türkei wäre nicht so schön gewesen cheeky) gewonnen. 1600 euro haben wir gekriegt.

Kann die Anwälte empfehlen, die haben einige Anwälte, die nur auf solche Fluggastentschädigungen spezialisiert sind und alle Tricks kennen:

Rechtsanwälte Bartoll BLS Berlin
www.rechtsanwalt-bartholl.de

das ist irgendwie nicht die richtige Seite, die haben auch eine Seite nur für Flugrecht. einfach mal nach Anwälte für Flugrecht oder so ähnlich suchen. findet man ziemlich leicht

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@ RollingX:

@ Silbermann2:

DANKE! DANKE! DANKE!

Ich bin euch echt zu Tausend Dank verpflichtet. Eigentlich bin ich nicht der Typ, der in Foren postet oder sowas groß durchliest. ich war aber dermaßen verärgert über die Fluggesellschaft und deren Verhalten, dass ich mir geschworen hatte, die so nicht davonkommen zu lassen. Man ist ja als einsamer Flugpassagier völlig alleine gegen die großen Fluggesellschaften. Dann bin ich auf eure posts gestoßen und bin eurem tipp gefolgt, die Sache sofort einem Spezial-Anwalt zu übergeben.

Ich kann es echt kaum glauben, aber die Kanzlei hat meinen Fall angenommen und mir gestern nachmittag mitgeteilt, dass die Fluggesellschaft jetzt die Entschädigung von 2400 euro zahlt!!! Das ist einfach super. Ohne euch hätte ich das Geld nicht erhalten. DANKE für eure Tipps. das ist echt ein klasse forum.

ich werde vrrsuchen, meinen fall hier in den nächsten Tagen auch einzustellen. Ich muss aber die ganzen Unterlagen vorher scannen.

ALSO an ALLE nochmal BESTEN DANK und KOPF HOCH, ihr erhaltet euer Geld, wenn ihr es geschickt genug angeht und einen guten Anwalt zur seite habt.

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Hallo!

Zur Rechtslage:

Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG (VO) 261/2004) gilt für alle Flüge, die in Staaten der Europäischen Union starten oder landen, egal, um welche Fluggesellschaft es sich handelt und wo diese ihren Sitz hat.

Bucht man einen Flug, der sich auf mehrere Teilstrecken aufteilt, so ist auf dem Flugticket angegeben, von welcher Luftfahrtgesellschaft der jeweilige Flug durchgeführt wird. Oftmals haben die großen Luftfahrtkonzerne Tochtergesellschaften, die die Zubringerflüge zu den Langstreckenflügen durchführen. Kommt es nun am Zielflughafen der gesamten Reise zu einer Verspätung, dann gilt diese Verspätung für den einheitlich gebuchten Flug, sprich für den gesamten zurückgelegten Weg. Dabei ist es unerheblich, ob man seinen Ausgangsflughafen mit Verspätung verlassen hat (vgl. AG Hannover, Urt. v. 06.12.2012 – 452 C 5686/12, einfach zu googlen unter "452 C 5686/12 Reise-Recht-Wiki.de").

Dem Fluggast steht eine Ausgleichszahlung zu, da diese Zahlung nicht vom Vorliegen einer Verspätung beim Abflug und somit nicht von der Einhaltung der dafür erforderlichen Voraussetzungen gemäß der Fluggastrechteverordnung (Art. 6 EG (VO) Nr. 261/2004) abhängt (vgl. EuGH, Urt. v. 26.02.2013 – C 11/11, einfach zu googlen unter "C 11/11 Reise-Recht-Wiki.de"). Es soll keine künstliche Aufteilung des einheitlich gebuchten Fluges stattfinden, da der Zwischenstopp in der Regel kein Reiseziel ist und nur der Umsteigemöglichkeit dient.

Für Sie berechnet sich also die Strecke vom Ausgangsflughafen in Hamburg bis nach Denpansar. Somit können Sie von einer Verspätung von 12 Stunden ausgehen. Da es sich bei der Reise um mehr als 3500km pro Strecke handelt, steht Ihnen nach der Fluggastrechteverordnung eine Ausgleichszahlung von 600€ pro Fluggast zu.

Diesen Anspruch erheben Sie gegenüber der Fluggesellschaft, die Ihnen das Ticket ausgestellt hat.

Allerdings muss beachtet werden, dass die Airline sich eventuell auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen wird um ihrer Zahlungspflicht zu entkommen. Allerdings stellt ein technischer Defekt an einem Flugzeug keinen außergewöhnlichen Umstand  im Sinne des Art. 5 Abs. 3 EG (VO) Nr. 261/2004 dar, es sei denn, dass sich der Defekt nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens gezeigt hat und sich der Defekt auch nicht von der Fluggesellschaft beherrschen ließ (vgl. EuGH, Urt. v. 22.12.2008, C – 549/07, einfach bei Google „C- 549/07 Reise-Recht-Wiki.de“ eingeben, es ist das erste Ergebnis in der Trefferliste). Ob etwas für eine Fluggesellschaft beherrschbar ist, richtet sich danach, ob der betreffende Vorgang unmittelbar in den betrieblichen Ablauf der Airline, also in dessen Verantwortungsbereich fällt. Falls sich die Fluggesellschaft darauf beruft, dass sie alle vorgeschriebenen Wartungsarbeiten ordnungsgemäß durchgeführt hat, so reicht dieses nicht als Nachweis dafür aus, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 3 EG (VO) Nr. 261/2004 ergriffen hat, um die große Verspätung zu verhindern (vgl. LG Darmstadt, Urt. v. 01.12.2010, 7 S 66/10, „7 S 66/10 Reise-Recht-Wiki.de“ bei Google eingeben, das Urteil finden Sie als erstes Ergebnis in der Liste der Treffer). Die Airline muss substantiiert vortragen und darlegen, wie es zu dem außergewöhnlichem Umstand gekommen ist, wenn sie sich darauf berufen möchte (vgl. AG Frankfurt, Urt. v. 17.01.14, 30 C 2462/13, einfach zu googlen unter "30 C 2462/13 Reiserecht wiki.de").

 

Viel Erfolg!

 

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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

Beantwortet von (5,530 Punkte)
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