Guten Tag,
da dein Rückflug von 18:50 Uhr auf 14:35, also um knapp 4,5 Stunden vorverlegt wurde, fragst du dich, ob du deinen Rückflug um einen Tag nach hinten verschieben könntest.
Zu Beginn würde ich gern auf die EU-Fluggastrechteverordnung verweisen. Diese könnte dir einen solchen Anspruch zusprechen. Allerdings kann der Fluggast nur dann auf die Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen, wenn der ursprüngliche Flug als annulliert gilt.
Laut dem EuGH liegt eine Annullierung immer dann vor, wenn der Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben werden muss ("C-83/10 reise-recht-wiki.de").
In Bezug auf dieses Urteil würde eine Annullierung des Rückfluges in deinem Fall bejaht werden, was dich zu einer Umbuchung gemäß Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 berechtigen würde.
Allerdings steht dem dieses Urteil entgegen:
AG Hannover, Urteil vom 11.4.2011, Az. 512 C 15244/10
Wird ein Flug um mindestens 10 Stunden vorverlegt, so ist von einer Annullierung auszugehen und dem betroffenen Fluggast stehen Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu.
Diese Grenze wurde bei dir jedoch nicht überschritten, sodass in deinem Fall meiner Meinung nach leider keine Annullierung vorliegt, und daher leider auch kein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung.
Bei solch schwierigen Fällen, wäre das hinzuziehen eines Anwalts in meinen Augen günstig.