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Ich habe vor bereits mehreren Monaten einen Kurzflug von München nach Köln für ca. 70€ bei Eurowings online gebucht.

Der Hinflug sollte am 21.08.2018 um 12:50 Uhr(Ankunft ca.14:00 Uhr) stattfinden und der Rückflug am 25.08.2018 um 18:50 Uhr (Ankunft ca. 20:00 Uhr)

Nun habe ich eine E-Mail von Eurowings erhalten in der steht: "Sehr geehrter Fluggast, 

leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihren Flug nicht wie geplant durchführen können."

Der Rückflüg wurde nun auf 14:35 statt 18:50 vorgeschoben. (Hinflug blieb gleich). Jedoch ist 14:35 viel zu früh. Nun meine Frage. Da an dem 25.08.2018 keine passenden Flüge mehr vorhanden sind wollte ich Ihn um einen Tag verschieben lassen. Dass heißt ich will dass der Rückflüg erst am 26.08.2018 stattfindet. Kann ich verlangen dass der Rückflüg kostenlos auf den nächsten Tag umgebucht wird?

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (140 Punkte)
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1 Antwort

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Guten Tag,

da dein Rückflug von 18:50 Uhr auf 14:35, also um knapp 4,5 Stunden vorverlegt wurde, fragst du dich, ob du deinen Rückflug um einen Tag nach hinten verschieben könntest.

Zu Beginn würde ich gern auf die EU-Fluggastrechteverordnung  verweisen. Diese könnte dir einen solchen Anspruch zusprechen. Allerdings kann der Fluggast nur dann auf die Umbuchung auf einen anderen Flug bestehen, wenn der ursprüngliche Flug als annulliert gilt. 

Laut dem EuGH liegt eine Annullierung immer dann vor, wenn der Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben werden muss ("C-83/10 reise-recht-wiki.de").

In Bezug auf dieses Urteil würde eine Annullierung des Rückfluges in deinem Fall bejaht werden, was dich zu einer Umbuchung gemäß Artikel 5 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 8 berechtigen würde. 

Allerdings steht dem dieses Urteil entgegen:

AG Hannover, Urteil vom 11.4.2011, Az. 512 C 15244/10

Wird ein Flug um mindestens 10 Stunden vorverlegt, so ist von einer Annullierung auszugehen und dem betroffenen Fluggast stehen Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung zu.

Diese Grenze wurde bei dir jedoch nicht überschritten, sodass in deinem Fall meiner Meinung nach leider keine Annullierung vorliegt, und daher leider auch kein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung.

Bei solch schwierigen Fällen, wäre das hinzuziehen eines Anwalts in meinen Augen günstig.

Beantwortet von (7,140 Punkte)
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Die Fluggesellschaft hat mir zum Glück kulanter weise die Kostenlose Umbuchung gewährt :D
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