Ihr Flug von Berlin mit Eurowings im Juli wurde um ca 4 Stunden vorverlegt. Sie fragen nun nach Ihren Ansprüchen. Als Anspruchsgrundlage kommt die Europäische Fluggastrechteverordnung in Betracht.
Für mögliche Ansprüche müsste jedoch eine Annullierung oder große Verspätung vorliegen. Eine große Verspätung liegt in Ihrem Fall eindeutig nicht vor, da der Flug ja vorverlegt wurde. Daher müsste die Vorverlegung eine Annullierung begründen. Dazu folgendes Urteil:
EuGH, Urteil vom 13.10.2011, Az C-83/10
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Entscheidend ist also, ob die ursprüngliche Planung des Fluges vollständig aufgegeben wurde. Ein Indiz dafür ist beispielsweise eine neue Flugnummer.
Bei einer Vorverlegung wird eine Annullierung in der Regel bei einer Verschiebung von 9-10 Stunden je nach Einzelfall angenommen:
AG Düsseldorf, Urt. v. 14.08.2014, Az: 231 C 1544/14
Die Klägerin verlangt von dem beklagten Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastverordnung, wegen der Vorverlegung ihres gebuchten Fluges nach Fuerteventura. Dieser wurde insgesamt 9 Stunden vorverlegt.
Das Amtgericht Düsseldorf spricht der Klägerin den geltend gemachten Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 5, 7 Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu. Bei der Vorverlegung handele es sich um eine Flugannullierung im Sinne der Fluggastverordnung, da die ursprüngliche Planung des Fluges vollständig aufgeben wurde.
AG Hannover, Urt. v. 11.04.2011, Az: 512 C 15244/10
Wird der Abflug eines Flugzeugs um mehr als zehn Stunden vorverlegt, so gleicht es einer Annullierung.
Da Ihr Flug "nur" um 4 Stunden vorverlegt wurde, befürchte ich, dass keine Annullierung vorliegt und Sie daher leider auch keine Ansprüche aus der Europäischen Fluggastrechte Verordnung haben.
Dieses stellt jedoch nur eine Rechtseinschätzung dar, weshalb es für Sie sinnvoll sein könnte, einen Fachanwalt für Reiserecht einzuschalten.