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Hallöchen,

da es mein größter Wunsch ist an einer führenden und renommierten Universität zu studieren, habe ich für mich die Universität in Tel Aviv ausgesucht. Sie stellt das wichtigste Forschungszentrum Israels dar und betreibt mehr als 5.000 innovative Projekte in klassischen Disziplinen und hochkarätigen Bereichen von der Bioinformatik bis zur Nanotechnologie. So etwas suchte und wollte ich. Um mir die Universität einmal genauer vor Ort anzusehen, buchte ich kurzentschlossen bei vTours einen 5-tägigen-Urlaub. Mein Hotel hörte sich super an, denn es war ein Cityhotel, was mir sehr gelegen kam. Da ich nicht nur die Uni besichtigen wollte, legte ich ebenso Wert auf die Strandlage. Surfen wurde ebenfalls angeboten und zum Essen gab es eine schöne Terrasse. Weil ich nicht wusste, wie sich mein Tagesablauf gestaltete, war es mir wichtig all inclusive zu haben. So konnte ich tun und lassen was ich wollte. Ich buchte dementsprechend also 5 Tage all inclusive im Hotel Gilgal über den Reiseveranstalter v Tours. Natürlich mit einer Reiserücktrittsversicherung. Dazu hatte mir meine Oma geraten, denn sie meinte, dass man nie weiß, was dazwischenkommt.

Fliegen sollte ich mit Pegasus Airlines Flug PC1020 ab München um 13:10 Uhr. Zwischenlandung wäre um 16:50 Uhr in Istanbul, von wo es um 20:50 Uhr mit dem Pegasus-Flug PC785 nach Tel Aviv weitergehen sollte. Ankunft in Tel Aviv wäre um 23:05 Uhr. Der Rückflug ebenfalls mit Pegasus Airlines Flug PC780 um 6:45 Uhr ab Tel Aviv und Ankunft um 9:00 Uhr in Istanbul. Der Weiterflug von Istanbul um 10:25 Uhr mit Pegasus Airlines Flug PC1019 und die Landung in München war um 12:20 Uhr vorgesehen.

Doch es war sehr schade, dass ich meine Reise nicht antreten konnte, denn kurz vor der Reise bekam ich heftige Ohrenschmerzen. Obwohl mir mein Arzt nicht von der Reise abriet, hatte ich sicherheitshalber bei meiner Krankenkasse nachgefragt, denn ich hatte Bedenken wegen des Drucks beim Fliegen. Zum Glück fragte ich nochmal bei der Krankenkasse nach, denn diese versagte mir meine Reisegenehmigung und so stornierte ich die kompletten 5 Tage. Meine Gesundheit war mir in diesem Augenblick wichtiger.

Nun zu meiner Frage:

Habe ich Anspruch auf Erstattung der Stornogebühren von meiner Reiserücktrittsversicherung?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo, 

 

es ist natürlich nicht schön zu hören, dass Sie ihren Urlaub aufgrund der Ohrenschmerzen nicht antreten konnten. 

Man hört auch nicht selten, dass es Probleme gibt, wenn es darum geht die Stornogebühren von der Reiserücktrittsversicherung zurück zu verlangen. Nicht selten wird in den AGB normiert, dass lediglich bestimmte Erkrankungen unter den Versicherungsfall fällt. Welche dies sind, kann man natürlich nicht pauschal sagen, dahingehend müssten Sie mal in den AGB ihrer Versicherung nachlesen. 

 

Probleme können hier natürlich dahingehend entstehen, dass ihr Arzt keine Fluguntauglichkeit festgestellt hat. Wie gesagt, es kommt wohl darauf an, welche Versicherungsleistungen in ihrem Vertrag umschlossen sind. 

 

Deshalb kann ich hier keinen Hinweis geben, ob Sie einen Anspruch auf Erstattung haben. Grundsätzlich ist eine solche Reiserücktrittsversicherung natürlich genau dafür da. Ich weiß nur nicht, ob der Fall von Ohrenschmerzen darunter fällt. Leider habe ich auch kein vergleichbares Urteil dazu gefunden.

 

Bringen Sie mich doch aber gerne auf den neusten Stand.

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