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Guten Morgen,

wer kann uns helfen und hat Ahnung was wir machen können?
Meine Familie und ich, 3 Personen, wollten unseren Urlaub auf Zypern verbringen. Ich hatte für eine Woche eine Pauschalreise bei Bucher gebucht. Unser Hotel Skarinou Village House mit Pool entsprach ganz unseren Wünschen. Wir planten einen Ausflug zur archäologischen Stätte Choirokoita und wollten gerne mindestens eins der 2 Klöster, die sich in der Nähe befinden, besichtigen. Wir hatten vor in dem Troodos-Gebirge zu wandern, aber auch das Wasser sollte nicht zu kurz kommen. Es wurde viel geplant und alle freuten sich auf unseren Urlaub.

Mit Cyprus Airways-Flug CY0375 hatten wir vor mittags um 14:15 Uhr ab Stuttgart nach Larnaca zu fliegen. Dort wäre unsere Ankunft um 18:55 Uhr gewesen. Nach einer Woche sollte es ebenfalls mit Cyprus Airways-Flug CY0374 um 10:40 Uhr von Larnaca zurück nach Stuttgart gehen. Ankunft in Stuttgart war um 13:15 Uhr vorgesehen. Diese ganze Reise kostete mich 4.500€, wovon ich eine Anzahlung in Höhe von 1.200€ plus 200€ Reiserücktrittsversicherung im Voraus bezahlte.

Dann bekamen wir eine Nachricht, dass unser Hinflug 3 Stunden später stattfand und unser Rückflug 7 Stunden früher starten würde. Das konnten wir so nicht hinnehmen und reichten Beschwerde beim Veranstalter ein. Unser Rückflug würde nach dieser Mitteilung nachts um 03:30 Uhr starten. Das hätte für uns zur Folge, dass wir mitten in der Nacht am Flughafen sein mussten. Auf keinen Fall waren wir dazu bereit. Ärgerlicherweise erhielten wir die Nachricht, dass eine Umbuchung oder kostenlose Stornierung nicht möglich sei. Aus diesem Grund wollten wir vom Reisevertrag zurücktreten und forderten den Veranstalter auf, unsere geleistete Anzahlung zurückzuzahlen, sowie die Erstattung der Versicherungsprämie und eine Entschädigungszahlung. Wir erhielten eine daraufhin eine Stornorechnung in Höhe von 3.300€, also so hoch wie der restliche Reisepreis!

Nun zu meiner Frage:

Haben wir Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Anzahlung und Versicherungsprämie?

Meiner Meinung nach wurde die Reise durch verlegen des Fluges auf 03:30 Uhr vereitelt, da die Nachtruhe erheblich gestört wird. Das stellt doch einen Mangel im Reisevertrag dar oder?

Muss ich die hohen Stornogebühren bezahlen?

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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1 Antwort

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Hallo,

im Rahmen eurer Pauschalreise wurde euer Hinflug um 3 Stunden nach hinten verschoben und euer Rückflug um 7 Stunden vorverlegt. Daher seid ihr vom Reisevertrag zurückgetreten und fragt euch nun, ob ihr von dem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Anzahlung und der Versicherungsprämie habt und ob ihr die hohen Stornogebühren zahlen müsst.

Besteht ein Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Anzahlung und Versicherungsprämie?

Bei Pauschalreisen bildet die Anspruchsgrundlage das BGB, genauer gesagt die §§651 a-m BGB. Damit Ansprüche aus den §651 d-f entstehen können, muss die Reise gemäß §651 c Absatz 1 BGB mangelhaft sein:

1) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. 

Bei euch wurde der Rückflug um 7 Stunden vorverlegt, sodass er nun schon 3:30 Uhr starten soll. Es muss also klargestellt werden, ob diese Vorverlegung einen Reisemangel begründet. 

Dazu folgende Urteile:

AG Hannover, Urteil vom 20.11.2008, Az. 519 C 7511/08 (bei Google einfach eingeben: "519 C 7511/08 reise-recht-wiki.de")

Auch wenn sich der Reiseveranstalter in seiner Buchungsbestätigung die Änderung der Flugzeiten vorbehalten hat, rechtfertig dies keine gravierende Verkürzung der gesamten Reisedauer. Im vorliegenden Fall konnte der Reisenden seinen letzten Urlaubstag nicht wie geplant nutzen, da sein Rückflug um 10 Stunden vorverlegt worden ist. Das Vorliegen eines Reisemangels wurde hier bejaht.

LG Koblenz, Urteil vom 12.11.2003, Az. 12 S 164/03 (bei Google zu finden unter: "12 S 164/03 reise-recht-wiki.de")

​​​​​​​Ein Fluggast kann von einem Reisevertrag zurücktreten, wenn die abweichenden Reisezeiten zu einer erheblichen Änderung der Reiseleitung führen. Eine Störung der Nachtruhe gehört hier ebenfalls dazu.

AG Köln, Urteil vom 31.5.2016, Az. 133 C 265/15 (bei Google einfach eingeben: "133 C 265/15 reise-recht-wiki.de")

Die Kläger buchten bei der Beklagten eine Pauschalreise nach Zypern. Ihnen wurde daraufhin mitgeteilt, dass sich der Hinflug um 3 Stunden verzögern würde und der Rückflug von 14:30 auf 3:50 Uhr vorverlegt würde. Die Kläger treten von der Reise zurück und verlangten ihr Geld von der Beklagten. Das Gericht sprach den Klägern die begehrte Zahlung zu. 

Wie du siehst kann eine Vorverlegung des Rückflug in diesem Ausmaß durchaus einen Reisemangel begründen. Man könnte bei dir auch argumentieren, dass deine Nachtruhe erheblich beeinträchtig sein würde.

Manchmal sehen Gerichte für das Bejahen eines Reisemangels auch vor, dass von der Flugänderung nicht nur der erste und der letzte Urlaubstag betroffen sein dürfen. Da dein Flug allerdings mitten in der Nacht abfliegen sollte, wärst du dazu gezwungen gewesen bereits am vorletzten Urlaubstag alles nötige vorzubereiten, sprich dein Sachen zu packen usw.. Somit wäre in deinem Fall auch nicht nur der erste und der letzte Urlaubstag von der Flugzeitenänderung betroffen.

Zusammenfassend könnte man also sagen, dass die Vorverlegung des Rückflugs in deinem Fall durchaus einen Reisemangel begründet, wodurch du zum Rücktritt meiner Meinung nach berechtigt wärst. Daher denke ich auch, dass dir die von dir geforderten Zahlungen zurückgezahlt werden sollten.

Musst du die hohen Stornogebühren zahlen?

Durch die Stornierung der Reise sind selbstverständlich Stornokosten entstanden. Da du schreibst eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen zu haben, wäre es vielleicht gut, diese einmal anzurufen und deine Lage zu schildern. Theoretisch müsste die Reiserücktrittsversicherung dann die Stornokosten übernehmen. An dieser Stelle bin ich mir jedoch nicht zu 100% sicher.

Generell kann ich in diesem Beitrag lediglich meine Rechtsmeinung schildern. Bei komplexen Fällen wie dem deinen wäre es daher vielleicht hilfreich zusätzlich noch einen Anwalt zu kontaktieren.

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