3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte

Hallo allerseits,

mein Verlobter und ich wollten buddhistisch heiraten und dazu die Region Sanya auf Hainan in China besuchen. Dort sollten wir im Nanshan Tempel getraut werden. Das alles vor einer Kulisse aus blauem Meer, weißem Strand und Palmen, außerdem die riesige Buddha-Statue des Tempels. Mein Verlobter und ich waren als Kleinkinder mit der Familie von China nach Deutschland ausgewandert und es war mein Wunsch buddhistisch zu heiraten. Da mein Verlobter aus Hainan in Südchina stammte, wollten wir dort im Nanshan Temple getraut werden. Anschließend wollten wir dort unsere Flitterwochen verbringen.

Für dieses Unterfangen buchten wir eine Reise von TUI für 14 Tage im Double Tree Resort by Hilton Sanya Haitang Bay. Das Hotel hatte direkte Strandlage, einen Pool, Fitness, Wellness, Spa und bot verschiedene Massagen an. Die Reise beinhaltete all inclusive als Hotelaufenthalt. Zur Sicherheit buchten wir eine Reiserücktrittsversicherung hinzu, weil immer etwas dazwischenkommen konnte.

Seit Oktober 1990 litt ich immer wieder an Allergien und Impfunverträglichkeiten, aber ich machte mir da keine weiteren Gedanken. Als wir dann unseren Arzt aufsuchten, um zu checken, ob für die Chinareise alles passte, riet dieser uns von der Reise ab. Aufgrund meiner Allergien und Impfunverträglichkeiten sei von einer Reise nach China abzuraten und nicht zumutbar. Für den Aufenthalt in Südchina gab es nämlich einige Impfpflichten, denen ich so nicht nachkommen könne.

Wir mussten also leider unsere Reise absagen und stornieren. Im Nanshan-Tempel konnte ich demzufolge leider auch nicht heiraten. Ich war am Boden zerstört! Zu allem Übel verweigerte uns die Reiserücktrittsversicherung die Erstattung der Stornogebühren.

Haben wir einen Anspruch auf die Erstattung der Stornogebühren?

Die Versicherung meint nicht, da die Allergien und Impfunverträglichkeiten schon lange bekannt seien und keine unerwartete Krankheit darstellen…

Gefragt in Rechtsberatung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Guten Tag, 

ihre Frage bezieht sich auf die Möglichkeit der Rückerstattung von Stornogebühre bei einem Reiserücktritt gegenüber der Versicherung aufgrund einer Impfunverträglichkeit und Allergien.

Da solche Fragestellungen immer sehr speziell sind und mein Wissen über derartige Fälle relativ begrenzt ist, kann ich Ihnen hier nur ein paar Beispiele aus der Rechtsprechung aufzeigen, die ihrem Fall ähneln könnten:

OLG Karlsruhe, Urt. v. 16. 5. 2013, Az.: Az: 12 U 184/12

Im vorliegenden Fall kam es dazu, dass ein Pärchen eine Reise nach Südamerika buchte und dabei auch eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. In der Aufzählung über die versicherten Ereignisse war auch eine Impfunverträglichkeit aufgelistet. Allerdings wurde der Versicherungsschutz hinsichtlich spezieller Ereignisse ausgeschlossen wurde, die dem Versicherten bereits bei Vertragsschluss bekannt waren oder mit denen hätte gerechnet werden können.

Nach der Beratung bei Medizinern stellte sich heraus, dass eine erforderliche Gelbfieberimpfung wegen einer bestehenden Hühnereiweißallergie bei der Ehefrau nicht ratsam wäre. Daraufhin trat das Ehepaar von der Reise zurück und verlangte die Stornogebühren von der Versicherung zurück. Die Versicherung wollte zunächst nicht zahlen, da die Allergie ja bereits bekannt gewesen sei.

Das Gericht gab den Reisenden Recht, denn als vereinbarte Versicherungsereignis wurde eine "Impfunverträglichkeit" ausgemacht. Es kann nicht darauf abgestellt werden, wann die impfunverträglichkeit eintritt. Ein Ausschluss sei nur dann möglich, wenn diese dem Reisenden tatsächlich bereits vorher bekannt gewesen ist. Der Schluss von einer Allergie gegen ein bestimmtes Produkt auf eine Impfunverträglichkeit zu beziehen, muss dabei nicht vom Reisenden erbracht werden. 

LG Wuppertal, Urt. v. 19.02.2004, Az.: 9 S 259/03

Leitsatz: Besteht schon lange vor der Buchung einer Reise und vor Abschluss eines Reise-Rücktrittskosten- Versicherungsvertrages Impfunverträglichkeit im Hinblick auf seit Jahren auftretende allergische Reaktionen, so bietet die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung keinen Deckungsschutz für die Stornokosten, da die Impfunverträglichkeit nicht während der Dauer des Versicherungsvertrages eingetreten ist.

Beide Urteile zeigen, dass eine Versicherungsschutz unter bestimmten Umständen bei Impfunverträglichkeiten gegeben sein können. Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Voraussetzungen allerdings dann nicht vorliegen, wenn die Impfunverträglichkeit bereits längere Zeit im Voraus bekannt war.

Ich denke so ist es nämlich leider in ihrem Fall. Denn Sie wussten ja bereits von den Allergien seit knapp 20 Jahren. Insofern gehe ich wohl davon aus, dass die Aussage der Versicherung stimmt. Allerdings soll Sie meine Meinung nicht davon abhalten, sich selbst durch ein Gespräch beim Fachanwalt für Reiserecht vergewissern zu lassen.  

Beantwortet von (15,270 Punkte)
0 Punkte
...