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Guten Abend liebes Forum,

wir wollten wieder einmal unseren Urlaub in Griechenland verbringen und suchten nach einem geeigneten Urlaubsort. Da wir die Kombination aus Natur und Kultur lieben und vor allem uns die gastfreundlichen Bewohner der Insel Kreta angepriesen wurden, hatten wir uns für diese wunderbare Insel im Mittelmeer als Reiseziel ausgesucht.

Mit 300 Sonnentagen im Jahr war somit ein verregneter Urlaub ausgeschlossen und wir konnten unsere Ferien in vollen Zügen genießen. Daher suchte meine Freundin gezielt nach einem Kreta-Urlaub und wurde auch bei urlaubsguru.de fündig.

Nachdem wir gemeinsam noch einmal alle abgebildeten Bilder angeschaut hatten, entschieden wir uns für ein passendes Hotel und buchten sofort. Rechts neben dem Hotelbild stand auch der zu bezahlende Gesamtpreis für die Reise. Also wurde kurzerhand draufgeklickt. Doch schnell stellte sich heraus, dass der angezeigte „Gesamtpreis“ doch nicht die komplette Summe war. Es wurden immer mehr Verweise sichtbar, denen wir folgen mussten und der Preis schnellte in die Höhe. Alles kostete extra. Angefangen beim Wäschepaket bis hin zur Endreinigung. So eine Sauerei hatten wir noch nie erlebt!!! Normalerweise ist der angegebene Preis auch der Gesamtpreis.

Muss es nicht deutlich gekennzeichnet werden, wenn der angezeigte Preis nicht der Gesamtpreis ist?

Stellt diese Art der Anzeige nicht einen Betrug dar?

Gefragt in Weitergehende Informationen von
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1 Antwort

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Guten Tag,

Ihnen stellt sich die Frage, ob es Betrug ist wenn ein Online-Reiseveranstalter einen Gesamtpreis angibt, im Verlauf des Buchungsvorgangs aber noch Zusatzkosten für das Wäschepaket und Endreinigung hinzukommen. 

Zu Beginn dieses Beitrags möchte ich Ihnen daher zunächst ein paar Urteile näher bringen:

LG Rostock, Urteil vom 24.2.2012, Az. 6 HK O 172/11 (den Volltext finden Sie, wenn Sie auf "reise-recht-wiki.de" eingeben: "6 HK O 172/11")

Ein Vermieter von Ferienimmobilien muss bei der Gesamtpreisangabe in seinem Angebot auch die Endreinigungskosten einrechnen.

OLG Braunschweig, Urteil vom 8.4.2015, Az. 2 U 50/14 (bei Google zu finden unter: "2 U 50/14 reise-recht-wiki.de")

Ein Verein zum Schutz von Verbraucherinteressen klagt gegen einen Reiseveranstalter auf Unterlassung. Der Beklagte bietet auf seiner Internetseite zahlreiche Pauschalreisen an. Diese bewirbt er unter der Angabe einer deutlich sichtbaren Preisauszeichnung. Folgt man mehreren Verweisen, so stellt man fest, dass der angegebene Preis nicht den Gesamtpreis darstellt. Vielmehr sei im Nachhinein noch der Preis für die Endreinigung und das Wäschepaket zu entrichten. Gegen diese Darstellung wendet sich der Kläger. Er hält die Form der Preisgestaltung für unzulässig und fordert den Veranstalter auf eine weitere Nutzung zu unterlassen.

Das OLG Braunschweig hat dem Kläger Recht zugesprochen. Nach § 1 PAngV haben Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Verbrauchern bei der Bewerbung ihrer Angebote die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind. Zu diesen obligatorischen Preisen würden auch die Kosten für Wäsche und Endreinigung zählen. Entsprechend habe der beklagte Veranstalter die weitere Nutzung der Werbeanzeige zu unterlassen.

LG Osnabrück, Urteil vom 5.10.2007, Az. 12 O 1178/07 (bei Google einfach eingeben: "12 O 1178/07 reise-recht-wiki.de")

In den Bedingungen bei der Vermietung von Ferienimmobilien gegenüber Verbrauchern, muss die verwendete Klausel erkennen lassen, wie hoch der Endpreis ist.

Wie Sie sehen, legt die aktuelle Rechtsprechung fest, dass der Reiseveranstalter dem Verbraucher immer kenntlich machen muss, wie hoch der Gesamtpreis letztendlich ist. 

In Ihrem Fall müssten also die Kosten für Endreinigung und das Wäschepaket in den Gesamtpreis von Beginn an eingerechnet werden.

Ich denke auch, dass der Veranstalter dann dazu verpflichtet ist anzuzeigen, dass der angezeigte Preis nicht der Gesamtpreis ist. 

Bitte bedenken Sie, dass ich in diesem Beitrag lediglich meine Gedanken zu Ihren Fragen niederschreiben kann und er nicht die professionelle Rechtsberatung ersetzt, die Ihnen nur ein Anwalt geben kann.

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