Hallo,
Ihnen stellt sich die Frage, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung sowie die Erstattung der Mehrkosten von Germanwings zusteht.
Damit solche Ansprüche entstehen können, muss Ihr Flug als annulliert angesehen werden können.
Laut dem Europäischen Gerichtshof liegt eine Annullierung immer dann vor, wenn der Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben werden muss. Auch eine Verlegung des Fluges auf einen anderen Tag kommt laut dem EuGH einer Annullierung gleich (Az. C-83/10).
In Ihrem Fall wurde der Flug um einen Tag vorverlegt, sodass hier meiner Meinung nach von einer Annullierung ausgegangen werden kann und die EU-Fluggastrechteverordnung bei Ihnen Anwendung finden kann. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c) i) steht dem Fluggast im Fall einer Annullierung eine Ausgleichszahlung nur dann zu, wenn der Fluggast über die Annullierung nicht mindestens 2 Wochen vor dem planmäßigen Flugantritt informiert worden ist. Nun wurden Sie aber bereits 2 Monate vor Flugantritt von Germanwings über die Annullierung informiert. Daher bin ich der Auffassung, das Ihnen leider keine Ausgleichszahlung zusteht.
Bleibt daher also nur noch die Frage zu klären, ob Germanwings Ihnen die Mehrkosten für die Ersatzflüge erstatten muss.
In Bezug darauf möchte ich Sie auf eine Urteil des Amtsgerichts Frankfurt aufmerksam machen. In dem verhandelten Fall buchte die Klägerin selbstständig ihre Ersatzflüge, da der ursprüngliche Flug von der Beklagten annulliert worden ist. Eine Alternativbeförderung wurde ihr jedoch nicht angeboten. Nun war es jedoch so, das die Ersatzflüge 302,11€ mehr kosteten als die ursprünglichen Flüge. Diese Mehrkosten verlangte sie von der Airline nun erstattet. Das Gericht verpflichtete die Beklagte auch zur Erstattung dieser Mehrkosten. Es war der Ansicht, dass die Beklagte ihre Pflicht aus Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung verletzte hat, da sie der Klägerin keine Alternativbeförderung angeboten hat.
Theoretisch wäre also auch in Ihrem Fall Germanwings dazu verpflichtet, Ihnen die Mehrkosten zu erstatten. Jedoch sehe ich dabei das Problem, dass Ihnen, so wie ich das Ihren Erläuterungen entnehmen konnte, eine Alternativbeförderung angeboten wurde, die Sie ausgeschlagen haben. Aufgrund dessen, denke ich, dass es schwierig werden könnte, die Mehrkosten von Germanwings erstattet zu bekommen.
In solch komplexen Fälle, empfinde ich eine professionelle Rechtsberatung durch einen Fachanwalt als äußerst hilfreich, da ich in diesem Beitrag lediglich meine Rechtsmeinung wiedergeben kann.