Liebes Forum,
letztes Jahr verbrachte ich mit meiner Familie einen entspannten und traumhaften Urlaub auf den Malediven J
Die Reise hatten wir lange geplant und auch schon fast anderthalb Jahre im Voraus gebucht. Der Hinflug sollte am 07.04. erfolgen und der Rückflug am 29.04. Der Zielort war Ziyaaraiyfushi auf dem Nord-Male-Atoll.
Dafür zahlten wir fast 5000 Euro, aber das war es wert!
Jedoch verlief gerade der Start der Reise nicht komplett reibungslos.
Wir erhielten kurz vor der Reise die benachrichtigung, dass der Hinflug von Deutschland sich um einige Stunden verspäten wird. Als wir zu besagter uhrzeit am Flughafen ankamen, mussten wir feststellen, dass sich der Hinflug wieder um einige Stunden verspäten wird.
Damals wussten wir noch nicht, dass wir rund 24 Stunden später am Zielort erst ankommen würden!
Das war natürlich direkt am Anfang der Reise eine enorme Enttäuschung. Weil wir so viel zeit mit Warten verbringen mussten, hatten wir dementsprechend schlechte Laune. Hinzukam, dass wir dann einen Tag weniger urlaub haben würden, wenn wir doch nur endlich im urlaub angekommen wären. Immerhin kamen wir noch an, aber einen ganzen Tag später!
Am Flughafen konnte ich mich, da wir ja genug Zeit hatten, mich ausreichend über die Flugrechte informieren. Besonders über Flugverspätung und Entschädigung wegen vertaner Urlaubszeit, nach dieser Europarichtlinie.
Aber eines ist mir dabei nicht ganz klar geworden:
Wenn ich einen Anspruch gegen die Fluglinie wegen Verspätung von 24 Stunden habe, und einen Anspruch gegen den Reiseveranstalter, weil uns ja ein urlaubstag gefehlt hat, stehen diese beiden Ansprüche dann getrennt nebeneinander oder wäre der Reiseveranstalter unter Umständen dazu berechtigt, einen vorher gezahlten Anspruch mit dem noch ausstehenden zu verrechnen?
Hier ein zeitungsartikel, der dazu passt:
http://www.sueddeutsche.de/news/leben/tourismus-massive-flugverspaetung-schadenersatz-oder-ausgleichszahlung-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140912-99-01578