Hallo,
da ihr eine Pauschalreise gebucht habt, ergeben sich mögliche Ansprüche für euch aus dem Reisevertragsrecht, welches in den §§651 a-m BGB geregelt wurde.
Damit jedoch Ansprüche entstehen können, muss die Änderung der Flugzeiten, sowie die Änderung des Fluges in einen Flug mit Zwischenlandung einen Reisemangel im Sinne des §651 c Absatz 1 BGB begründen.
Nach diesem Paragraphen ist eine Reisemangel dann gegeben, wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Zunächst möchte ich klären, ob die Änderung der Flugzeiten von 14:00 auf 18:25 einen solchen Reisemangel begründet.
Dazu folgendes Urteil:
OLG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2013, Az. I-6 U 123/12 (bei Google einfach eingeben: " I-6 U 123/12 reise-recht-wiki.de")
Geringere Verschiebungen sind als hinnehmbar anzusehen. So kann eine Verschiebung von 4-8 Stunden noch zulässig sein. Von Bedeutung ist, ob die Veränderung für den Fluggast noch zumutbar sind. Der Begriff der Zumutbarkeit ist jedoch nicht eindeutig definiert. Eine Flugzeitenänderung ist Klassischerweise eindeutig dann unzumutbar, wenn durch die Flugzeitenänderung die Nachtruhe beeinträchtigt wird. Wird von der Flugzeitenverschiebung ein Urlaubstag beeinträchtigt, so ist diese ebenfalls unzulässig.
Dein Flug wurde um knapp 4,5 Stunden verschoben und befindet sich somit theoretisch noch im Bereich des zumutbaren. Allerdings könnte man argumentieren, dass durch die Verschiebung der Flugzeiten eure Nachtruhe beeinträchtigt wird, da ihr erst gegen 23:30 im Hotel ankommen würdet. Insofern könnte meiner Meinung nach ein Reisemangel bejaht werden und ihr könntet gemäß §651 c Absatz 2 BGB Abhilfe verlangen, die sich eventuell in der Bereitstellung einer Alternativbeförderung niederschlägt.
Weiterhin muss geklärt werden, ob nicht vielleicht die Änderung des Direktflugs in die Änderung des Fluges mit einer Zwischenlandung einen Reisemangel darstellt.
Dazu musst du jedoch zunächst in deine Reisunterlagen schauen und herausfinden ob du einen Direktflug oder ein Nonstop-Flug gebucht hast. Während bei einem Nonstop-Flug eine nachträgliche Änderung in einen Flug mit Zwischenlandung unzulässig ist, so ist die Änderung eines Direktflugs in einen Flug mit Zwischenlandung zulässig.
Sollte es sich um einen Nonstop-Flug gehandelt haben, so könnten für euch Ansprüche entstehen, aber sollte es sich um einen Direktflug gehandelt haben, so könnt ihr vom Reiseveranstalter meines Erachtens nach keine Abhilfe verlangen.
Dieser Beitrag gibt jedoch nur meine Rechtsmeinung wieder. Daher könnte es sich als hilfreich erweisen, zusätzlich einen Anwalt um Rat zu fragen.