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Am 22.05.2018 flog ich mit Eurowings von Düsseldorf nach Palma de Mallorca. Der Flug hatte viereinhalb Stunden Verspätung. Das Bodenpersonal erklärte uns, die Verspätung rühre vom Streik der Fluglotsen in Frankreich her. Meiner Meinung nach hätte die Verspätung vermieden oder verringert werden können, wenn die Fluggesellschaft den französischen Flugraum umflogen hätte. Dafür fehlten Eurowings aber anscheinend die personellen/materiellen Resourcen.

Steht mir eine Anspruch auf Flugentschädigung zu oder ist der Streik als "außergewöhnlicher Umstand" zu werten, der die Fluggesellschaft entlastet?
Gefragt in Flugverspätung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Hallo Patrick,

dein Flug von Düsseldorf nach Palma de Mallorca hatte leider eine viereinhalbstündige Verspätung. Die Ursache für diese Verspätung war ein Streik der Fluglotsen in Frankreich. 

Steht dir in diesem ein Anspruch auf Entschädigung gegen Eurowings zu?

Bei dir handelt es sich meiner Meinung nach um eine "Nur-Flug-Buchung", sodass die entsprechende Anspruchsgrundlage wohl die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist.

Erreicht der Fluggast sein Ankunftsziel mindestens 3 Stunden später als geplant, so kann er gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen, in deinem Fall Eurowings, einen Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 geltend machen. 

So hat es das Amtsgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 25.2.2011 festgelegt. Bei Interesse kannst du dir gern den Volltext dieses Urteils durchlesen. Gib dazu einfach bei Google folgendes ein: "27 C 5060/10 reise-recht-wiki.de".

Da du mit einer 4,5-stündigen Verspätung in Palma de Mallorca angekommen bist, steht dir laut dem Urteil meiner Meinung nach ein Ausgleichsanspruch zu. 

Allerdings kann eine Airline auch von der Pflicht zur Zahlung des Ausgleichs befreit werden, wenn sie nachweisen kann, dass es sich bei dem Grund für die Verspätung um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. 

Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zur Verspätung oder Annullierung eines Fluges führen und für ein Luftfahrtunternehmen weder beeinflussbar, noch zu umgehen sind.

Ich verlinke dir hier auch zusätzlich auch die Seite, auf der du die Definition auch gerne selbst nachlesen kannst:

http://passagierrechte.org/Außergewöhnliche_Umstände 

Ob ein Fluglotsenstreik der Franzosen ebenfalls einen außergewöhnlichen Umstand begründet, soll durch folgendes Urteil geklärt werden:

AG Königs Wusterhausen, Urteil vom 31.1.2011, Az. 4 C 308/10 (bei Google einfach eingeben: "4 C 308/10 reise-recht-wiki.de")

Ein Fluggast verlangt von einem Luftfahrtunternehmen ein Ausgleichszahlung wegen einer Flugverspätung. Das Unternehmen begründet die Verspätung mit einem Fluglotsenstreik, welcher als haftungsbefreiender außergewöhnlicher Umstand einzustufen sei. 

Das AG Königs Wusterhausen weist die Klage ab. Bei dem Streik handele es sich um einen, von der Beklagten unmöglich zu kontrollierenden, außergewöhnlichen Umstand.

Fazit

Wie du siehst begründet der Fluglotsenstreik einen außergewöhnlichen Umstand, womit du meine Meinung nach leider keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung gegen Eurowings geltend machen kannst.

Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine Rechtsmeinung dar und ersetzt daher keinesfalls die juristische Beratung eines Rechtsanwalts.

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