Liebes Forum,
ich habe heute eine sehr technische Frage, was die Zahlung von Pauschalreisen und Flügen bei Onlineportalen betrifft.
Ich war nämlich letzten Monat im Internet unterwegs, um einen Flug von Stuttgart nach Berlin zu buchen. Dieser soll am 24.07 starten. Als ich diesen Flug buchen wollte, war es nun so, dass ich die Auswahl treffen konnte, auf welche weise ich den Flug bezahlen wollte. Bei der Bezahlvariante mit den Kreditkarten Mastercard, VISA und American-Express wäre zusätzlich zum Flugpreis ein Service-Fee in Höhe von 14,99 pro Strecke fällig gewesen. Soweit so gut, das ist ja nichts neues, das fand ich auch schon früher auf anderen Seiten. Was mich ein wenig störte, war eine zusätzliche Zahlung, die unter „Zahlungspauschale für Linienflüge pro Reisenden“ aufgeführt wurde, und nochmals 7,00 kosten würde.
Nun stellt sich mir die Frage, wie diese zusätzliche Zahlung von 7 Euro begründet ist. Darf der Anbieter eine zusätzliche Gebühr bei einer bestimmten Zahlungsart erheben? Dadurch entstehen dem Kunden doch nur wieder zusätzliche, und unnötige Kosten!
In den FAQ der Seite waren auch einige Zeilen zu diesen Thema, wohl weil sich schon andere Kunden darüber beschwerten:
Die Zahlungspauschale in Höhe von 7,- € in dem ihrem gewählten Buchungsverlauf des ist im Allgemeinen nicht als wettbewerbswidrig zu beanstanden. Wir haben auf die Höhe dieser Zahlungspauschale keinen Einfluss, da die Fluggesellschaften die Zahlungsmittelentgelte erheben. Sie zahlen den Flugpreis unmittelbar an die Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft erhebt die Zahlungspauschale für die Kreditkartenzahlung direkt und zieht diese auch beim Kunden direkt ein. Ein Zahlungsfluss über ein Konto von uns findet gerade nicht statt. Wir treten lediglich als Vermittler der Fluggesellschaft auf.
Darüber hinaus übersteigt ein Zahlungsmittelentgelt in Höhe von 7,00 € bei der Zahlung eines Fluges mittels Kreditkarte nicht die Kosten, die einem Unternehmen durch die Zahlung seiner Kunden mittels Kreditkarte entstünden. Angesichts des geringen Betrages entsprechen diese Kosten vielmehr genau den Kosten, die den Fluggesellschaften durch die Kreditkartenunternehmen ihrerseits für die Verwendung der Kreditkarten entstünden.
Hat der Vermittler nun mit diesen Aussagen Recht, oder sind es nur Ausreden, um sich vor einer Klage zu drücken?
Ich hoffe jemand kennt sich mit dieser Thematik aus und kann mir bei meiner Frage weiterhelfen.