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Guten Abend,

Koh Samui, der absolute Traum einer Thailandreise und diesen wollten wir uns endlich erfüllen. Aus diesem Grund buchte ich beim Reiseveranstalter xTUI einen Flug mit Lufthansa ab Berlin mit Zwischenstopp in Frankfurt und Bangkok und dann unser Urlaubsziel Koh Samui. Abflug wäre um 19:45 Uhr ab Berlin mit Lufthansa Flug LH201, Ankunft in Frankfurt um 20:55 Uhr, Abflug in Frankfurt um 22:00 Uhr ebenfalls mit Lufthansa Flug LH772 mit Ankunft in Bangkok um 14:10 Uhr. Dann umsteigen in Bangkok Airways Flug PG951 und Ankunft auf Koh Samui um 17:10 Uhr.

Zurück sollte es um 20:20 Uhr von Koh Samui mit einem Flug der von Bangkok Airways Flug OS8649 durchgeführt wurde nach Bangkok gehen, mit einer Ankunftszeit um 21:50 Uhr. Anschließender Weiterflug um 23:45 Uhr mit Austrian Airlines Flug OS26 nach Wien. Ankunft in Wien um 5:35 Uhr, dort ginge es ebenfalls mit Austrian Airlines Flug OS223 um 7:00 Uhr weiter nach Berlin, wo wir endlich um 8:20 Uhr gelandet wären.

Das alles war Teil einer Pauschalreise im The Fair House Beach Resort (3 Sterne). Dieses Hotel ließ keine Wünsche offen. Es besitzt einen Privatstrand, 2 Außenpools, Fitnessmöglichkeiten, Sonnenschirme, einen Flughafentransfer und noch vieles mehr. So freuten wir uns sehr auf unseren Urlaub und flogen mit großen Erwartungen nach Koh Samui.

Als wir etwas müde am Flughafen auf Koh Samui ankamen, bekamen wir von der Reiseleitung direkt am Flughafen einen Briefumschlag mit Infos ausgehändigt. Dort konnten wir nachlesen, dass unser Rückflug um 20:20 Uhr zum gebuchten Zeitpunkt stattfand und wir um 16:00 Uhr vom Hotel zum Flughafen gebracht werden würden. Im Hotel erhielten wir genau die gleiche Nachricht noch einmal. Über so viel Information waren wir etwas überrascht, aber ich dachte noch, besser wir werden zweimal mehr informiert als überhaupt nicht.

So erlebten wir einen wunderbaren Urlaub und hatten alle Annehmlichkeiten voll ausgeschöpft. In etwa der Hälfte unseres Urlaubs erhielten wir nochmals die gleiche Info bezüglich unseres Rückflugs. Am vorletzten Abend bekamen wir zum 4. Mal eine Rückflugbestätigung mit den Angaben, dass unser Flug OS8649 um 20:20 Uhr startete und uns ein Taxi um 17:00 Uhr vom Hotel abholen würde.

Wir fuhren also am Tag der Abreise zum Flughafen. Doch zu unserer Überraschung teilte man mir am Flughafenschalter mit, dass unser Flug einen Tag zuvor gebucht war. Wir waren Fassungslos! 4-mal wurden wir informiert und jedes Mal befand sich ein falsches Abflugdatum auf unserer Nachricht? Das konnte nicht wahr sein!

Ich kontaktierte xTUI gegen 18 Uhr und teilte ihnen das Problem mit. Wir sollten nach Bangkok fliegen und dort auf einen Rückruf warten. Dank einer kurzfristigen Umbuchung war es möglich noch am selben Abend nach Bangkok zu fliegen. Da sich bis 23 Uhr niemand bei uns gemeldet hatte, waren wir gezwungen einen Freund in Deutschland anzurufen, der für uns alles weitere Regeln sollte. Es gelang uns noch unseren bereits gebuchten Flug von Bangkok nach Wien und dann nach Berlin zu erreichen und so mussten wir lediglich einen Unkostenbetrag von 1.400€ für den ersten Teilabschnitt des Heimfluges von Koh Samui nach Bangkok bezahlen.

Zuhause hatte ich schriftlich Erstattung der entstandenen Zusatzkosten von xTUI verlangt. Doch als Antwort erhielt ich nur, dass der Sachverhalt geprüft werde. Dann kam bis zum heutigen Tage keine Reaktion mehr. Ich habe doch einen Anspruch auf die Erstattung der anfallenden Kosten, wie die zusätzlichen Tickets und die Telefongespräche nach Deutschland? Zumal mir der Freund mitteilte, dass xTUI ihm gesagt hätte, die Kosten würden in Deutschland erstattet werden!

Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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Hallo,

euer Urlaub in Thailand verlief sehr angenehm und ohne Zwischenfälle. Im Laufe des Urlaubs wurdet ihr mehrfach über einen geänderten Rückflug informiert, weshalb ihr einen Tag später, als ursprünglich gebucht zum Flughafen gefahren seid. Dort angekommen, stellte sich allerdings heraus, dass er Flug doch schon einen Tag früher gestartet ist. Ihr musstet also auf eigene Kosten einen Rückflug buchen. Nun fragt ihr, ob ihr einen Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten habt.

Gleich vorweg sei gesagt, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung ersetzten kann und soll. Gerade wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen geht, ist es ratsam einen Anwalt aufzusuchen.

Für euren Fall habe ich ein passendes Urteil des AG Aschaffenburg gefunden (einfach zu finden, indem du auf Google „112 C 2436/14 reise-recht-wiki.de“ eingibst):

AG Aschaffenburg, Urt. v. 19.05.2016, Az: 112 C 2436/14
Wird einem Reisenden von der Reiseleitung wiederholt ein falsches Rückflugdatum mitgeteilt und verpasst der Reisende aus diesm Grund seinen Rückflug, so ist der Reiseveranstalter wegen der Kosten eines selbstorganisierten Rückfluges schadensersatzpflichtig.
Den Reisenden trifft kein Mitverschulden, wenn er Fehlangaben der Reiseleitung vertraut obwohl diese den Angaben in seinen Reiseunterlagen widersprechen, da kurzfristige Verschiebungen der Flugzeiten nicht ungewöhnlich sind.

Obwohl das Urteil schon recht viel erklärt, versuche ich euch dennoch diese Problematik näher zu bringen.
Um einen Anspruch geltend zu machen, muss eine Pflicht des Reiseveranstalters verletzt worden sein. Das Problem hierbei ist, dass nicht der Reiseveranstalter persönlich gehandelt hat, sondern die Reiseleitung auf Thailand. Hier hilft ein Blick in § 278 BGB:

Der Schuldner hat ein Verschulden seines gesetzlichen Vertreters und der Personen, deren er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeit bedient, in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Die Vorschrift des § 276 Abs. 3 findet keine Anwendung.

Da XTUI nicht in jedem Land, in das eine Reise angeboten wird, gleichzeitig sein kann, wird ein Vertreter in Form einer Reiseleitung vor Ort eingesetzt. Diese Reiseleitung ist also Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. XTUI muss sich also das Verhalten der Reiseleitung zurechnen lassen und dafür haften.

In eurem Fall kommt die Verletzung einer Nebenpflicht aus eurem Reisevertrag mit XTUI in Betracht.
Dass zwischen euch und XTUI ein Reisevertrag besteht, muss ich, denke ich, nicht erklären. Teil dieses Vertrags ist der Transfer vom Hotel zum Flughafen und die An- und Abreise mit dem Flugzeug von und nach Deutschland. Es ist die Pflicht des Reiseveranstalters den organisatorischen Anlauf der Reise sicherzustellen und den Reisenden keine falschen Informationen zu übermitteln. Weil die Reiseleitung vor Ort Erfüllungsgehilfe ist, sind diese Pflichten auch auf sie zu übertragen.

Erteilt also eine Reiseleitung eine falsche Information, muss sich XTUI dieses Verhalten zurechnen lassen.
Es besteht auch nicht die Pflicht, dass ihr überprüft, ob die euch vermittelte Information der Wahrheit entspricht oder nicht. Bei Pauschalreisen kommt es vor, dass Flugzeiten kurzfristig geändert werden. Ein Reisender muss also darauf vertrauen können, dass die Reiseleitung keine Fehlinformation ausspricht.

Meiner Meinung nach, habt ihr also einen Anspruch auf Schadensersatz.

Wie gesagt, rate ich euch dennoch, einen Anwalt aufzusuchen. Er kann diese Situation rechtlich beurteilen und euch sagen, ob und wie hoch euer Anspruch gegen XTUI besteht.
 

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