Sie haben eine Pauschalreise gebucht. Aus den §651 a ff. BGB ergeben sich verschiedene Gewährleistungsrechte, die in diesem Fall wohlmöglich in Betracht kommen könnten. In erster Linie sollte man einen Blick auf einen Anspruch auf Reisepreisminderung gem. §651 d I BGB werfen. Hierfür müsste die Reise allerdings mangelhaft i.S.v. §651 c I BGB sein. Denn der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
Fraglich ist also, ob ein Reisemangel vorliegt.
Im Folgenden zwei Urteile, welche eine Orientierung geben sollen:
Mangel bejahend:
AG Neuss, Urt. v. 17.02.2015, Az: 75 C 3139/14 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 75 C 3139/14 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Ein Unfall ereignete sich auf dem Bustransfer vom Flughafen im Rahmen einer Pauschalreise. Ein dabei zu Schaden gekommenes Ehepaar erklagte vom Reiseveranstalter Schadensersatz.
Für das Vorliegen eines Mangels bedarf es keines Verschuldens des Reiseveranstalters.
Ereignet sich auf dem Bustransfer als Reiseleistung ein Unfall, in dessen Folge der Reisende verletzt wird und die Reise nicht wahrnehmen kann, ist die Reise an sich mängelbehaftet.
Jedoch ging der Reiseveranstalter in Berufung. Das LG Düsseldorf wies einen Reisemangel dann zurück:
LG Düsseldorf, Urt. v. 09.10.2015, Az: 22 S 89/15 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 22 S 89/15 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Ein vom Personal des Reiseveranstalter nicht verschuldeter Verkehrsunfall beim Bustransfer als Bestandteil einer Pauschalreise stellt keinen Reisemangel dar.
Ich könnte mir daher vorstellen, dass auch in Ihrem Fall leider kein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht.
Natürlich hängt ein solcher Unfall auch immer vom Einzelfall ab. Daher könnte ich mir vorstellen, dass es angesichts der Komplexität des Vorfalls sinnvoll sei könnte, einen Fachanwalt zu Rate zu ziehen.