Sie sind im Rahmen Ihrer Kreuzfahrt auf der Fähre am Pool ausgerutscht und haben sich am Knie verletzt. Nun fragen Sie sich, ob Sie dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Meines Erachtens besteht dann ein Anspruch, wenn das Reiseveranstalter für das Unfallrisiko verantwortlich ist. Ob der Reiseveranstalter dafür zu haften hat, ist aber nicht ganz eindeutig zu sagen. Zur Orientierung habe ich einige Urteile rausgesucht, bei denen es ebenfalls um einen Unfall an einem Pool oder in einem Hotel ging:
OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.2011, Az: 12 U 24/11 (Ganz einfach im Volltext bei Google zu finden. Dafür einfach " Az: 12 U 24/11 reise-recht-wiki" eingeben)
Stürzt ein Hotelgast an einem Hotelpool, so verwirklicht sich das allgemeine Lebensrisiko, weil die Rutschgefahr deutlich erkennbar und üblich ist.
AG Baden-Baden, Urt. v. 28.05.1993, Az: 6 C 288/92 (Ganz einfach im Volltext bei Google zu finden. Dafür einfach "Az: 6 C 288/92 reise-recht-wiki" eingeben)
Der Reiseveranstalter haftet beim Unfall eines Reisenden an einem Hotel-Swimming-Pool nicht auf Schmerzensgeld nach den BGB §§ 847 Abs , 831.
LG Frankfurt, Urt. v. 07.05.1999, Az: 2-21 O 467/98 (Ganz einfach im Volltext bei Google zu finden. Dafür einfach "Az: 2-21 O 467/98 reise-recht-wiki" eingeben)
Eine Rutschgefahr im Bereich des Swimming-Pools ist kein Reisemangel.
AG Baden-Baden, Urt. v. 22.12.2004, Az: 16 C 162/04 (Ganz einfach im Volltext bei Google zu finden. Dafür einfach "Az: 16 C 162/04 reise-recht-wiki" eingeben)
Der unsichere Stand auf nassen Poolfliesen gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko und sei dem Veranstalter nicht in Form einer reisevertraglichen Pflichtverletzung zuzurechnen.
Diese Urteile verneinen alle eine Haftung des Hotels bei einem Unfall am Hotelpool, der durch Ausrutschen passiert ist. Ich denke, dass Sie daher wahrscheinlich eher keinen Anspruch auf einen Schadensersatz haben.
Um eine konkrete Einschätzung zu bekommen, könnte es wegen der komplexen Einzelheiten aber sinnvoll und hilfreich sein, einen Fachanwalt für Reiserecht zu Rate zu ziehen