Lieber Fragesteller,
diese Auffassung ist korrekt.
So wie sie es schildern, haben sie den Transfer zum Flughafen jeweils selbstständig gebucht. Er steht somit nicht im Zusammenhang zum Flug, die Fluggesellschaft ist somit auch nicht verantwortlich für den Transfer.
Sie müssen somit die Stornokosten tragen.
Unter Umständen könnten sie die Kosten, die sie wegen der Stornierung tragen müssen, von der Fluggesellschaft zurückverlangen.
Zwar stehen ihnen keine Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung nach Artikel 7 Der VO zu, da der Flug 3 bzw. 4 Wochen vorher storniert wurde.
Dadurch, dass die Fluggesellschaft den Vertrag jedoch nicht wie vereinbart einhalten konnte, könne sie unter gewissen Umständen einen Anspruch aus §§ 280 ff BGB gegen die Fluggesellschaft auf Schadensersatz haben. Der Schaden den sie erlitten haben, besteht dann in den Stornierungskosten für den Transfer. Hätte die Fluggesellschaft den Vertrag wie vereinbart erfüllt, wären ihnen diese Kosten nicht entstanden.
Ich rate ihnen, sich zur Durchsetzung dieser Ansprüche, an einen Fachanwalt für Flugrecht zu wenden.
Dazu können sie mal in diesem Post nachschauen: http://flugrechte.eu/1126/anwalt-flugrecht-in-deutschland?show=1126#q1126