3,739 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Hallo,

Ich habe von Ryanair wegen Flugannulierung Entschädigung und Erstattung von Ausgaben gefordert. Nachdem Ryanair diese komplett verweigert, ist der Fall jetzt bei der Schlichtungsstelle söp anhängig. Nun hat mir Ryanair aber auch (ungefragt) den Kaufpreis des Fluges (natürlich wesentlich geringer als die Steitsumme) überwiesen. Was tun mit dem Geld? Kann ich es einfach behalten, soll ich die Überweisung ignorieren, oder soll ich das Geld zurückgeben/ablehnen? Soll ich diese Überweisung an die söp melden?

Beste Grüße und danke für euern Input
Gefragt in Rechtsberatung von
0 Punkte

1 Antwort

0 Punkte

Hallo Juju,

die Anspruchsgrundlage in deinem Fall ist meiner Meinung nach §812 BGB:

1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

2) Als Leistung gilt auch die durch den Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

Du schreibst, dass dein Fall momentan bei einer Schlichtungsstelle ist und du viel mehr von Ryanair gefordert hast. Da Ryanair dir unaufgefordert das Geld überwiesen hast, wäre es meiner Meinung nach erforderlich den Betrag wieder zurück zu überweisen, da du sonst der ungerechtfertigten Bereicherung aus §812 BGB schuldig sein könntest. Der Fall ist von der Schlichtungsstelle ja anscheinend noch nicht fertig verhandelt worden.

Als 2. Möglichkeit könnte ich mir aber auch vorstellen, dass du die unaufgeforderte Zahlung seitens Ryanair akzeptierst und den Fall damit schließt. Meiner Meinung nach kannst du dann allerdings keine weiteren Ansprüche mehr geltend machen.

In jedem Fall solltest du die Überweisung jedoch in meinen Augen der Schlichtungsstelle melden. 

Dieser Beitrag spiegelt jedoch nur meine persönlichen Gedanken zu deinem Fall wieder. Es könnte sich daher lohnen zusätzlich Rat bei einem Fachanwalt für Reiserecht zu suchen.

Beantwortet von (7,140 Punkte)
0 Punkte
...