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Hallo zusammen,

kann mich jemand beraten, denn meine Kollegen und ich haben insgesamt 12 Nächte im Login by Achat in Leipzig verbracht und sollen jetzt für 19 Nächte bezahlen. Es gab nur einen Schriftwechsel und keinen Vertrag, sondern eine unverbindliche Reservierung.

Wie jedes Jahr fahre ich mit 4 Kollegen zur Leipziger Buchmesse. Für gewöhnlich übernachten wir im Login by Achat, weil es sich nur 800m von der Messe entfernt befindet. Normalerweise klappt alles bestens und komplikationslos, nur dieses Jahr war irgendwie der Wurm drin.

Ich buchte 4 Einzelzimmer für den 14.-18.03. und für einen Kollegen ein Einzelzimmer vom 13.-18.03., wobei dies noch nicht sicher war. Es konnte sein, dass sich der Zeitraum unserer Buchung noch etwas verschob. Diese 5 Zimmer wurden per Schreiben reserviert. Im Antwortschreiben des Hotels wurde mir daraufhin mitgeteilt, dass es nur möglich sei 3 Zimmer vom14.-18.03. und eines vom 13.-18.03. zu reservieren.

Uns fehlte demzufolge ein Zimmer und so schreib ich eine zweite Nachricht mit der Bitte 2 Einzelzimmer vom 14.-16.03 zu belegen und 3 Einzelzimmer vom 15.-18.03. zu reservieren, wobei bei den 3 Einzelzimmern der genaue An- und Abreisetag noch nicht feststand. Daraufhin wurde mir in einer weiteren Nachricht vom Hotel mitgeteilt, dass während der Messe die Zimmer nur zusammenhängend vom 14.-18.03. zu buchen seien und einzelne Nächte werden versucht anderweitig zu belegen. Bei Misslingen würde dies allerdings in Rechnung gestellt werden.

Daraufhin änderte ich meine Buchung zum 3. Mal, mit der Bitte 3 Einzelzimmer vom 14.-15.03. zu reservieren und schrieb dazu, dass die An- und Abreise am 13.03. bzw. 16.03. noch nicht feststeht.

Nach der Buchmesse wurde mir eine Rechnung von 19 Nächten zugestellt, obwohl wir doch nur 12 Nächte dort verbracht haben. Ich muss doch also auch nur 12 Nächte bezahlen!

Müssen wir die restlichen 7 Nächte auch bezahlen?
Gefragt in Rechtsberatung von
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1 Antwort

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Hallo,

ihr sind in der Zeit der Leipziger Buchmesse im Hotel Login by Achat untergekommen. Zuvor habt ihr euch bei dem Hotel gemeldet, um Zimmer zu reservieren. Nach einigem Hin und Her habt ihr die Zimmer dann bekommen, allerdings für einen längeren Zeitraum, als ihr die Zimmer eigentlich genutzt habt. Grund dafür war die Leipziger Buchmesse. Nun stellt ihr also die Frage, ob ihr die vollständige Rechnung über 19 Nächte bezahlen müsst, obwohl ihr nur 12 Nächte in dem Hotel verbracht habt.

Eine ähnliche Frage wurde in diesem Forum bereits beantwortet:

Habe ich einen Anspruch auf vollständige Preisuahlung wenn Gäste nicht wie reserviert 17 Nächte sondern 11 Nächte im Hotel übernachtet haben? nur

Hier wurden auch mehr Nächte in Rechnung gestellt, als eigentlich genutzt wurden.

Zu diesem Fall gibt es ein passendes Urteil, das meiner Meinung nach, auf euren Fall anwendbar ist. Das Urteil könnt ihr ganz einfach selbst finden, indem sie auf Google „2-01 S 52/04 reise-recht-wiki.de“ eingeben:

LG Frankfurt, Urt. v. 18.08.2005, Az: 2-01 S 52/04
Schickt der Gast eine schriftliche Anfrage an den Hotelier, mit dem Ziel eine Zimmerreservierung für einen bestimmten Zeitraum zu tätigen und er erhält eine schriftliche Bestätigung für die Reservierung, liegt ein beidseitig geltender Beherbergungsvertrag vor.

Das Landgericht hat entschieden, dass durch die schriftliche Anfrage bereits ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. In eurem Fall beträgt die Anzahl der Nächte allerdings nicht 12, sondern 19. Es ist nämlich völlig unüblich anzunehmen, dass eine Anfrage für den Reisenden eine unverbindliche Reservierung darstellt, für den Hotelier hingegen eine Verpflichtung begründet.

Weil ihr jedes Jahr in diesem Hotel übernachtet, um auf die Buchmesse zu gehen, gehe ich davon aus, dass ihr euch frühzeitig um die Zimmer gekümmert habt. Allerdings ist der Zeitraum zwischen der Buchung und der tatsächlichen Nutzung nicht wichtig, um eine unverbindliche Anfrage zu begründen. Gerade zu Messezeiten ist es wichtig, sich frühzeitig um ein Zimmer zu kümmern.

Auch, dass nicht nach dem Zimmerpreis gefragt wurde, begründet keine unverbindliche Reservierung, weil ihr jedes Jahr auf die Buchmesse geht und im selben Hotel übernachtet. Demnach wisst ihr, wie hoch der Zimmerpreis sein muss. Die Anfrage bezog sich außerdem nur auf die Verfügbarkeit der Zimmer, nicht auf den Preis pro Nacht. Deswegen ist davon auszugehen, dass ihr den Preis in Kauf genommen hättet oder eben schon wusstet, wie viel die Zimmer kosten.

Ich bin also der Meinung, dass ihr die vollen Nächte bezahlen müsst und nicht nur die eigentlichen 12 Nächte.

Allerdings handelt es sich hier nicht um eine Rechtsberatung, sondern lediglich um meine Meinung. Für einen qualifizierten Rat, empfehle ich euch, einen Anwalt zu Hilfe zu holen. Er kennt sich mit dem Thema besser aus und kann euch besser beraten.
 

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