Hallo,
ihr sind in der Zeit der Leipziger Buchmesse im Hotel Login by Achat untergekommen. Zuvor habt ihr euch bei dem Hotel gemeldet, um Zimmer zu reservieren. Nach einigem Hin und Her habt ihr die Zimmer dann bekommen, allerdings für einen längeren Zeitraum, als ihr die Zimmer eigentlich genutzt habt. Grund dafür war die Leipziger Buchmesse. Nun stellt ihr also die Frage, ob ihr die vollständige Rechnung über 19 Nächte bezahlen müsst, obwohl ihr nur 12 Nächte in dem Hotel verbracht habt.
Eine ähnliche Frage wurde in diesem Forum bereits beantwortet:
Habe ich einen Anspruch auf vollständige Preisuahlung wenn Gäste nicht wie reserviert 17 Nächte sondern 11 Nächte im Hotel übernachtet haben? nur
Hier wurden auch mehr Nächte in Rechnung gestellt, als eigentlich genutzt wurden.
Zu diesem Fall gibt es ein passendes Urteil, das meiner Meinung nach, auf euren Fall anwendbar ist. Das Urteil könnt ihr ganz einfach selbst finden, indem sie auf Google „2-01 S 52/04 reise-recht-wiki.de“ eingeben:
LG Frankfurt, Urt. v. 18.08.2005, Az: 2-01 S 52/04
Schickt der Gast eine schriftliche Anfrage an den Hotelier, mit dem Ziel eine Zimmerreservierung für einen bestimmten Zeitraum zu tätigen und er erhält eine schriftliche Bestätigung für die Reservierung, liegt ein beidseitig geltender Beherbergungsvertrag vor.
Das Landgericht hat entschieden, dass durch die schriftliche Anfrage bereits ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen ist. In eurem Fall beträgt die Anzahl der Nächte allerdings nicht 12, sondern 19. Es ist nämlich völlig unüblich anzunehmen, dass eine Anfrage für den Reisenden eine unverbindliche Reservierung darstellt, für den Hotelier hingegen eine Verpflichtung begründet.
Weil ihr jedes Jahr in diesem Hotel übernachtet, um auf die Buchmesse zu gehen, gehe ich davon aus, dass ihr euch frühzeitig um die Zimmer gekümmert habt. Allerdings ist der Zeitraum zwischen der Buchung und der tatsächlichen Nutzung nicht wichtig, um eine unverbindliche Anfrage zu begründen. Gerade zu Messezeiten ist es wichtig, sich frühzeitig um ein Zimmer zu kümmern.
Auch, dass nicht nach dem Zimmerpreis gefragt wurde, begründet keine unverbindliche Reservierung, weil ihr jedes Jahr auf die Buchmesse geht und im selben Hotel übernachtet. Demnach wisst ihr, wie hoch der Zimmerpreis sein muss. Die Anfrage bezog sich außerdem nur auf die Verfügbarkeit der Zimmer, nicht auf den Preis pro Nacht. Deswegen ist davon auszugehen, dass ihr den Preis in Kauf genommen hättet oder eben schon wusstet, wie viel die Zimmer kosten.
Ich bin also der Meinung, dass ihr die vollen Nächte bezahlen müsst und nicht nur die eigentlichen 12 Nächte.
Allerdings handelt es sich hier nicht um eine Rechtsberatung, sondern lediglich um meine Meinung. Für einen qualifizierten Rat, empfehle ich euch, einen Anwalt zu Hilfe zu holen. Er kennt sich mit dem Thema besser aus und kann euch besser beraten.