Wir haben gestern von unserer Kanzlei zwei Rechnungen vorgelegt bekommen und sind völlig überrascht. Wir hatten die Kanzlei in unserem Rechtsstreit gegen die British Airways eingeschaltet (eine bekannte Kanzlei für Flugrecht). Meine Frau hatte vorher mit dem zuständigen Rechtsanwalt gesprochen und erstmal nachgefragt, was wir machen können. Dann wurde meiner Frau erklärt, was Rechtslage ist und dass sie die Unterlagen zusenden soll. Das haben wir dann auch gemacht. Dann haben wir nochmal kurz mit dem Rechtsanwalt über die einzelnen Kosten gesprochen. Er hat mir gesagt, dass es keine Garantien gäbe und er nicht versichern könne, dass unsere Forderungen von der British Airways gezahlt würden. Gut, das war ja sowieso klar. Ich habe ihm dann die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben zurückgefaxt. Ich muss zugeben, dass der Rechtsanwalt sich unserer Sache wirklich sehr schnell angenommen hat. Es gab keine Wartezeiten und ich konnte bei Fragen auch sofort und immer mit ihm sprechen. Er hat dann, wie wir es besprochen hatten, die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer gestellt.
Unser Rechtsschutzversicherer hat schriftlich eine Deckungszusage erteilt:
"In dem gemeldeten Rechtsfall freuen wir uns helfen zu können. Wir übernehmen die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung im Rahmen der vereinbarten Rechtsschutzbedingungen. Unsere Deckungszusage gilt für den außergerichtlichen Bereich. Bitte stimmen Sie alle darüber hinausgehenden Maßnahmen mit uns ab.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € in diesem Rechtsschutzfall vereinbart ist."
Die British Airways hat sich dann leider nicht gerührt und die Entschädigung auch nicht gezahlt. Jetzt erhalten wir plötzlich 2 Rechnungen (Kostennoten) und sollen 476,32 EUR, worunter auch 249,90 EUR für eine Erstberatung berechnet wird, und 125,72 EUR bezahlen. Die Kanzlei schreibt, dass sie vergeblich versucht hätten, die Zahlungen bei unserem Rechtsschutzversicherer einzuholen. Wir sind damit nicht einverstanden. Unser Rechtsschutzversicherer hat doch eine Deckungszusage gegeben. Wieso sollen wir dann jetzt zahlen? Seit wann rechnen Rechtsanwälte direkt bei ihren Mandanten ab, wenn die rechtsschutzversichert sind? So war das in unseren anderen Rechtsstreitigkeiten bisher nicht.
Die Kanzlei beruft sich darauf, dass sie sich mehrfach bemüht hätten, die offenen Kostenforderungen beim Versicherer durchzusetzen, dieser sich aber weigert, zu zahlen. Die Kosten würden auf der Grundlage unserer Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen berechnet werden. Es stimmt, dass wir eine Vollmacht, Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen unterschrieben haben. Da stand aber nichts ungewöhnliches drin und schon gar nicht, dass wir das Geld nachher zahlen sollen:
(Ich zitiere hier nur mal die von mir rausgesuchten Punkte aus der Vollmacht, der Mandatsvereinbarungen und der Vergütungsvereinbarungen zu den Kostenfragen:)
Vollmacht
Etwaige Kostenerstattungsansprüche werden mit Vollmachtserteilung an den Bevollmächtigten abgetreten. Durch Erteilung der Vollmacht werden die in dieser Sache von dem Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt.
Mandatsvereinbarungen
4. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt haben vereinbart, dass die Aufträge die Erstberatung (I) und die Interessenvertretung (II) gegenüber der Gegenpartei ... und die Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer (III) umfasst. Gegenüber der Gegenpartei ... umfasst der Auftrag die Anspruchsgeltendmachung von (1) ... und ... Forderungen über ausgelöste Rechtsanwaltskosten gemäß RVG.
6. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung vom Gegner nicht erstattet werden muss. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass sich die zu erhebenden Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert richten.
7. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt bekräftigen, dass die Mandanten ... weitere Auftraggeber i.S.d. §7 Abs. 2 RVG und Nr. 1008 VV RVG und zusätzlich Vollmachtgeber sind. Der Mandant und Auftraggeber und Vollmachtgeber ... bekräftigt, in Vertretungsmacht und in Vollmacht der weiteren Auftraggeber, Mandanten und Vollmachtgeber ... zu handeln.
Vergütungsvereinbarungen
1. Für die Erstberatung des Mandanten und Auftraggebers aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart.
2. Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.
Meine Fragen hier im Forum:
Wieso muss ich jetzt plötzlich Geld bezahlen, obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die auch noch eine Deckungszusage gegeben hat (sogar schriftlich)? Wieso muss der Rechtsanwalt nicht das Geld bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen? Kann der Rechtsanwalt das Geld einfach so von uns direkt verlangen, ohne erst alles versucht zu haben, das Geld vom Versicherer zu bekommen?