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Ich hatte ein Problem mit der Vueling Airlines. Trotz der eindeutigen Verspätung des Zubringerfluges und des dadurch verpassten Anschlussfluges wollte die Vueling Airlines uns die zustehende gesetzlich festgelegte Entschädigung bei Flugverspätungen nicht zahlen. Trotz zigfacher EMails und Schreiben hat sich Vueling überhaupt nicht bei mir gemeldet.

Ich habe dann im Internet gesucht und bin auf die auf Fluggastrechte spezialisierte Kanzlei Bartholl BLS gestoßen. Ich habe der Kanzlei meine Unterlagen zugesendet. Die haben sich auch sehr schnell gemeldet und Herr Bartholl hat mir im ersten Telefonat sehr freundlich und ausführlich die Rechtslage erklärt. Wir haben die Kanzlei dann gemeinsam beauftragt. Herr Bartholl hat unseren Fall dann mit dem Mitarbeiter J Iñaki der Vueling und mit Frau Mariscal und Herrn Leyva der Iberia verhandelt. Wir mussten dann noch unsere Passnummern nennen und hatten nach einigen Wochen unerwartet die 2000 Euro auf dem Konto.

Dann sollten wir aber plötzlich 249,90 für die Erstberatung zahlen, obwohl wir davon ausgingen, dass die Erstberatung kostenlos ist. Im Internet stand bei der Kanzlei Bartholl:

Die kostenfreie Rechtsberatung oder Pro-Bono-Interessenvertretung wird insbesondere für Hilfsorganisationen, gemeinnützige Vereine und Hilfsbedürftige nach Überprüfung der Voraussetzungen im Einzelfall angeboten. Soweit Sie als Betroffener von der Berliner Stadtmission e.V. oder dem Landesverband Berlin der Arbeiterwohlfahrt (AWO) an uns verwiesen wurden, teilen Sie dies bitte im Rahmen Ihrer Anfrage mit.

Daher dachten wir, dass die Kanzlei uns eine kostenlose Erstberatung gibt. Wir haben zwar die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben und waren damit auch einverstanden. Aber trotzdem sind wir davon ausgegangen, dass die Erstberatung kostenlos ist. Die Kanzlei hat sich auf die Vergütungsvereinbarungen berufen, die wir für den Fall abgeschlossen hatten:

Die Mandantin und Auftraggeberin beauftragt den Rechtsanwalt xxx in vorliegenden Angelegenheiten vollumfänglich tätig zu werden. Für die Erstberatung der Mandantin und Auftraggeberin aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart. Die Mandantin und Auftraggeberin und der Rechtsanwalt haben vereinbart, die vorbezifferte Vergütung aus der Erstberatung entgegen §34 Abs. 2 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nicht auf etwaige später anfallende außergerichtliche und/oder gerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzurechnen.

Kann man da was machen oder müssen wir die Rechnung für die Erstberatung über 249,90 EUR zahlen?

Muss sich eine Kanzlei nicht an die Werbung halten?

Darf man eigentlich Erstberatungskosten einfach so zurückhalten, also von den Zahlungen der Vueling abziehen und uns nicht auszahlen?

Danke für eure Kommentare.

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
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44 Antworten

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Die Werbung der Kanzlei sagt doch ganz eindeutig: Kostenlose Erstberatung "nach Überprüfung der Voraussetzungen im Einzelfall" und nur "für Hilfsorganisationen".

Dass Du eine Hilfsorganisation bist, wird wohl nicht der Fall sein crying

Dass Du Dich vor läppischen 250 Eur drücken willst und dass auch noch, nachdem der Anwalt für Dich 2000 Eur rausgeholt hat, nennt man wohl eher unersättliche Habgier! 

Du willst meinen Kommentar? Gerne:

no

Beantwortet von (5,540 Punkte)
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KOSTENLOSE Rechtsberatung ist doch ein Mythos. So was gibts nicht. Sowas dürfen Anwälte gar nicht anbieten
Wie kann man denn davon ausgehen, dass es eine KOSTENLOSE ERSTBERATUNG gibt, wenn man gleichzeitig eine Vereinbarung unterschreibt, mit der man vereinbart, dass ein Honorar von 190 € für die Erstberatung gezahlt wird.

Das ist doch völlig widersprüchlich. Das nimmt Dir doch niemand ab!
Geht ein Mann zu einer Anwaltskanzlei und erkundigt sich nach den Rechtsanwaltsgebühren für eine Beratung.

"249,90 EUR für drei Fragen" antwortet der Rechtsanwalt.

"Ist das nicht ein bisschen teuer?" fragt der Mann verwundert.

"Ja, und was ist Ihre dritte Frage" erwidert der Rechtsanwalt.

;-)
+40 Punkte

Ich darf hier im Namen unserer gesamten Reisegruppe unserer Pfarrgemeinde sprechen:

Herr Rechtsanwalt Bartholl hat sich im Sommer unserer Rechtsproblematiken auf einer Israel-Reise angenommen und die Probleme ganz hervorragend gelöst. Als Pilgerreisegruppe hat Herr Bartholl für die gesamte Streitigkeitsdurchführung nichts genommen. Diese kostenlose Rechtsbetreuung war für uns peinlich, da die Arbeit von Herrn Bartholl wirklich beispielhaft und vortrefflich war. Herr Bartholl hat sich jederzeit tadellos um unser Anliegen gekümmert. Es wurde uns extra mitgeteilt, dass die Probono Beratung eine Ausnahme darstellt und nur auf Grund der besonderen Konstellation möglich ist.

Dass nun andere versuchen, sich die soziale und engagierte Bereitschaft der Kanzlei Bartholl, Hilfsbedürftige zu unterstützen, auszunutzen, empfinde ich als schamlos und unverfroren.

Durch solch selbstsüchtiges und gieriges Verhalten schaden diese Leute Hilfsbedürftige und Vereine, die wirklich auf kostenlose Hilfe durch Rechtsanwälte angewiesen sind.

Ich hoffe, dass Sie sich besinnen. Denken Sie daran, welche Folgen Ihr Verhalten für andere Mitbürger hat.

Bibelzitat 11:6

 

Die Rechtschaffenen wird ihre Gerechtigkeit erretten, aber die Treulosen werden durch ihre eigene Gier gefangen.

Beantwortet von (3,560 Punkte)
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Mit Vueling hatte ich auch schon mal zu tun. Die müssen am Ende ALLES zahlen. Bei mir hatten sie auch die Anwaltskosten und alle andere Kosten gezahlt. Mir kam es eh nur auf die 400 EUR an. Wieso die die Erstberatungsgebühr nicht gezahlt haben, weiß ich auch nicht.

Bei Vueling heißt es: einen laaaaaaaaaaaaangen Atem mitbringen und sehr sehr hartnäckig sein.

Ich habe die Sache gleich einem Fachanwalt übergeben, nachdem sich Vueling 8 Wochen auf meine Schreiben einfach nicht gemeldet hat. Und siehe da: Der Anwalt hat es tatsächlich geschafft, dass die gezahlt haben. Nach 2 Monaten hatte ich die 400 Euro auf meinem Konto und den Anwalt hat die Vueling auch noch zahlen müssen. Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die es echt darauf anlegen, dass immer erst ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden muss.

Hier können Sie einige Nachrichten der Vueling sehen, die mir mein Anwalt zugeschickt hat:

Vueling Flugverspätung Entschädigung

Vueling Flugverspätung Umbuchung Email

Vueling Faxnummer

Beantwortet von (7,080 Punkte)
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Ich bin vor so einer ohne Scheu zur Schau getragenen GIER und HABSUCHT echt schockiert!

Dass Menschen gierig sind, scheint eine normale Triebkraft zu sein. Aber man sollte doch meinen, dass nach einigen Tausend Jahren Evolution und gemeinsamem Zusammenleben ein Hauch von sozialem Verantwortungsbewusstsein vorhanden sein dürfte.

Ist sich der Fragesteller eigentlich seiner DREISTIGKEIT bewusst? Die Kanzlei Bartholl bietet freundlicherweise wirklich hilfsbedürftigen Mitmenschen kostenlose Rechtsberatung an, was ja schon ziemlich einmalig sein dürfte. Dadurch finden Menschen, die einfach kein Geld haben und auch sonst keine Möglichkeiten haben, einen Rechtsanwalt bezahlen zu können, Hilfe durch Anwälte. So was wird dann durch solche Leute, wie den Fragesteller 

SCHAMLOS AUSGENUTZT.

Da kommt der Fragesteller und bekommt schon 2000 EUR (UND DAS AUCH OFFENBAR NUR DURCH DIE GUTE ARBEIT DER RECHTSANWÄLTE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!) und will auch noch eine Gratis Erstberatung hinterher.

Mir fehlen die Worte!

Beantwortet von (5,330 Punkte)
+32 Punkte
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Der Fragesteller ist Gefangener seiner eigenen Gier.

Es ist eine schöne Psychologie des typisch narzisstischen Querulanten. Mit dieser Sorte Mitbürger dürften Rechtsanwälte Erfahrung haben wink.

Wenn einige Poster hier versuchen, den Fragesteller zur Einsicht zu bringen, wird dies nichts nutzen. Diese Menschen kennen nur den Tunnelblick gen rücksichtsloser Eigensucht. Solche Leute posten hier ihre Fragen auch nicht, um zielführende Antworten zu erhalten oder eine sachliche Diskussion anzustoßen. Diese Leute wollen einzig und allein bestätigende Kommentare. Sie suchen Rückbestätigung ihrer selbstherrlichen Weltsicht.

Für die Rechtsanwälte hier: Dieser Typus Mandant ist übrigens völlig beratungsresistent. Die gehen mit ihrer bis ins Detail vorgefertigten Ansicht keiner (Rechts-) Streitigkeit aus dem Weg. Obwohl diese Leute durch ihren Narzissmus und ihre Selbstsucht immer wieder in Konflikt geraten, sehen sie die Fehler NIE bei sich. Schuld sind immer andere. Dies ist auch logisch, denn sonst würde ihr Weltbild und wahrscheinlich ihre Persönlichkeit in sich zusammenfallen.

Der Abgott GIER und seine Gefolgschaft.

Beantwortet von (3,100 Punkte)
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Wie können solche Leute wie der Fragesteller noch in den Spiegel schauen?

Einfach ÜBELST : broken heart

Beantwortet von (6,390 Punkte)
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+29 Punkte
Ich finde den Fragesteller witzig. So ein Troll will euch doch eh nur ärgern.

Der will halt auch mal Aufmerksam. Die bekommt er am ehesten durch Tabubrüche.

Süßer, kleiner Troll!
Beantwortet von (1,940 Punkte)
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+28 Punkte
In unserer auf Profit gepolten Gesellschaft sind kostenlose Rechtsberatungen, wie die Unterstützung der Kanzlei Bartholl für Hilfsbedürftige und arme Mitmenschen lobende und hervorhebenswerte Beispiele. Wenn dann jemand, wie der Fragesteller, versucht, daraus einen persönlichen Vorteil zu ziehen, ist es besonders verwerflich, weil so bald überhaupt kein Unternehmen und kein Rechtsanwalt irgendwelche Leistungen kostenfrei anbietet.

Ich glaube wie @Dios hier richtig geschrieben hat, dass dem Fragesteller seine Dreistigkeit gar nicht bewusst ist. Der glaubt wahrscheinlich wirklich, dass er sich hier "im Recht" befindet.

Was soll man in einer Gesellschaft, in der der Stärkere siegt und Ellenbogenmentalität von Kindesbeinen an gelehrt und belohnt wird, anderes erwarten? Der Fragesteller ist nur ein (leider erbärmliches) Beispiel der GIER und ICH-Mentalität in unserer Gesellschaft.
Beantwortet von (6,020 Punkte)
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Ein anschauliches Beispiel eines Mitmenschen, der von seiner blanken Gier schön völlig zerfressen ist.

Kann man da was machen oder müssen wir die Rechnung für die Erstberatung über 249,90 EUR zahlen?

Ja, ihr solltet mal zum Psychologen!

Muss sich eine Kanzlei nicht an die Werbung halten?

Ja, aber welche Werbung bzw. auf welches Werbeversprechen will der Fragesteller denn hier "seine Argumentation" stützen? Abwegig...

Darf man eigentlich Erstberatungskosten einfach so zurückhalten, also von den Zahlungen der Vueling abziehen und uns nicht auszahlen?

Stichwort AUFRECHNUNG googeln.

Danke für eure Kommentare.

Bitte. Und noch eine Bitte: Bitte nie mehr hier posten!

 

Stichwort AUFRECHNUNG googeln.

Danke für eure Kommentare.

Bitte. Und noch eine Bitte: Bitte nie mehr hier posten!

 

 

Beantwortet von (6,610 Punkte)
+27 Punkte
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Na so eine "Mandantin und Auftraggeberin" wünscht sich wohl jeder Anwalt. Erstmal schön alles versprechen und hinterher vor den kosten davonlaufen.

Die Kanzlei hält sich doch an die Werbung und erteilt nur Hilfsorganisationen und gemeinnützigen Vereinen kostenlose Rechtsberatung. Oder ist die "Mandantin und Auftraggeberin" hier etwa eine Hilfsorganisation oder sogar ein gemeinnütziger Verein.

Es hört sich eher danach an, dass die Fragestellerin keine Ahnung von Rechtsanwaltsgebühren hat und nach dem Auftrag irgendwie versucht, auf Teufel komm raus die Rechnung nicht zahlen zu müssen.

Die soll doch froh sein, dass die Kanzlei es geschafft hat, 2000 Euro durchzusetzen. Was soll das leidige Flennen hier?

angry

Beantwortet von (4,150 Punkte)
+27 Punkte
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