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Wir haben gestern von unserer Kanzlei zwei Rechnungen vorgelegt bekommen und sind völlig überrascht. Wir hatten die Kanzlei in unserem Rechtsstreit gegen die British Airways eingeschaltet (eine bekannte Kanzlei für Flugrecht). Meine Frau hatte vorher mit dem zuständigen Rechtsanwalt gesprochen und erstmal nachgefragt, was wir machen können. Dann wurde meiner Frau erklärt, was Rechtslage ist und dass sie die Unterlagen zusenden soll. Das haben wir dann auch gemacht. Dann haben wir nochmal kurz mit dem Rechtsanwalt über die einzelnen Kosten gesprochen. Er hat mir gesagt, dass es keine Garantien gäbe und er nicht versichern könne, dass unsere Forderungen von der British Airways gezahlt würden. Gut, das war ja sowieso klar. Ich habe ihm dann die Vollmacht, die Mandatsvereinbarungen und die Vergütungsvereinbarungen unterschrieben zurückgefaxt. Ich muss zugeben, dass der Rechtsanwalt sich unserer Sache wirklich sehr schnell angenommen hat. Es gab keine Wartezeiten und ich konnte bei Fragen auch sofort und immer mit ihm sprechen. Er hat dann, wie wir es besprochen hatten, die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer gestellt.

Unser Rechtsschutzversicherer hat schriftlich eine Deckungszusage erteilt:

"In dem gemeldeten Rechtsfall freuen wir uns helfen zu können. Wir übernehmen die Kosten für die rechtliche Interessenwahrnehmung im Rahmen der vereinbarten Rechtsschutzbedingungen. Unsere Deckungszusage gilt für den außergerichtlichen Bereich. Bitte stimmen Sie alle darüber hinausgehenden Maßnahmen mit uns ab.

 

Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150,00 € in diesem Rechtsschutzfall vereinbart ist."

 

Die British Airways hat sich dann leider nicht gerührt und die Entschädigung auch nicht gezahlt. Jetzt erhalten wir plötzlich 2 Rechnungen (Kostennoten) und sollen 476,32 EUR, worunter auch 249,90 EUR für eine Erstberatung berechnet wird, und 125,72 EUR bezahlen. Die Kanzlei schreibt, dass sie vergeblich versucht hätten, die Zahlungen bei unserem Rechtsschutzversicherer einzuholen. Wir sind damit nicht einverstanden. Unser Rechtsschutzversicherer hat doch eine Deckungszusage gegeben. Wieso sollen wir dann jetzt zahlen? Seit wann rechnen Rechtsanwälte direkt bei ihren Mandanten ab, wenn die rechtsschutzversichert sind? So war das in unseren anderen Rechtsstreitigkeiten bisher nicht.

Die Kanzlei beruft sich darauf, dass sie sich mehrfach bemüht hätten, die offenen Kostenforderungen beim Versicherer durchzusetzen, dieser sich aber weigert, zu zahlen. Die Kosten würden auf der Grundlage unserer Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen berechnet werden. Es stimmt, dass wir eine Vollmacht, Mandatsvereinbarungen und Vergütungsvereinbarungen unterschrieben haben. Da stand aber nichts ungewöhnliches drin und schon gar nicht, dass wir das Geld nachher zahlen sollen:

(Ich zitiere hier nur mal die von mir rausgesuchten Punkte aus der Vollmacht, der Mandatsvereinbarungen und der Vergütungsvereinbarungen zu den Kostenfragen:)

Vollmacht

Etwaige Kostenerstattungsansprüche werden mit Vollmachts­erteilung an den Bevollmächtigten abgetreten. Durch Erteilung der Vollmacht werden die in dieser Sache von dem Bevollmächtigten bereits vorgenommenen Handlungen genehmigt.

 

Mandatsvereinbarungen

 

4. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt haben vereinbart, dass die Aufträge die Erstberatung (I) und die Interessenvertretung (II) gegenüber der Gegenpartei ... und die Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer (III) umfasst. Gegenüber der Gegenpartei ... umfasst der Auftrag die Anspruchsgeltendmachung von (1) ... und ... Forderungen über ausgelöste Rechtsanwaltskosten gemäß RVG.

 

6. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass ihm bekannt ist, dass eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Vergütung vom Gegner nicht erstattet werden muss. Der Mandant und Auftraggeber bestätigt, dass er darauf hingewiesen wurde, dass sich die zu erhebenden Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nach dem Gegenstandswert richten.

 

7. Mehrere Vollmachtgeber haften als Gesamtschuldner. Der Mandant und Auftraggeber und der Rechtsanwalt bekräftigen, dass die Mandanten ... weitere Auftraggeber i.S.d. §7 Abs. 2 RVG und Nr. 1008 VV RVG und zusätzlich Vollmachtgeber sind. Der Mandant und Auftraggeber und Vollmachtgeber ... bekräftigt, in Vertretungsmacht und in Vollmacht der weiteren Auftraggeber, Mandanten und Vollmachtgeber ... zu handeln.

 

Vergütungsvereinbarungen

1. Für die Erstberatung des Mandanten und Auftraggebers aus der vorliegenden Angelegenheit ist vorliegend ein Honorar in Höhe von EUR 190,00 zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale zuzüglich 19% Umsatzsteuer i.H.v. EUR 39,90, mithin EUR 249,90, vereinbart.

 

2. Für die Interessenvertretung der weiteren gesonderten Angelegenheit der Deckungsschutzanfrage an den Rechtsschutzversicherer wurde zwischen dem Mandanten und Auftraggeber und dem Rechtsanwalt vereinbart, eine 1,3-Gebühr gemäß Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu berechnen.

 

Meine Fragen hier im Forum:

Wieso muss ich jetzt plötzlich Geld bezahlen, obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die auch noch eine Deckungszusage gegeben hat (sogar schriftlich)? Wieso muss der Rechtsanwalt nicht das Geld bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen? Kann der Rechtsanwalt das Geld einfach so von uns direkt verlangen, ohne erst alles versucht zu haben, das Geld vom Versicherer zu bekommen?

Gefragt in Rechtsberatung von
wieder getaggt von
+41 Punkte

34 Antworten

+31 Punkte
 
Beste Antwort

Sie scheinen völlig falsche Annahmen über die Bezahlung der Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes zu haben. Nebenbei: Sie schreiben, dass Sie jetzt, da die Gegenpartei Ihre Forderungen nicht erfüllt hat, keine Kosten zahlen wollen. Ja, das nennt man juristisch "Lebensrisiko" - oder salopp: PECH GEHABT!

Rechtsanwälte arbeiten nicht auf Erfolgsbasis. Sie schulden dem Rechtsanwalt das Honorar, selbst wenn die Rechtsberatung noch so schlecht war. Rechtsanwälte erhalten die Vergütung in jedem Fall. Ob die Gegenpartei zahlt oder nicht, hat keine Auswirkungen auf Ihre Schuld (als Auftraggeber) gegenüber dem Rechtsanwalt (als Auftragnehmer). Ob Sie einen Fall "verlieren" oder "gewinnen", ist für Ihre Schuld dem Rechtsanwalt gegenüber gleichgültig.

Sie haben gehofft, dass die Gegenseite durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes, Ihre Forderungen erfüllt. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Selbstverständlich müssen Sie dem Rechtsanwalt nun die Kosten ausgleichen.

Wenn Sie Lotto spielen und hoffen, dass Sie gewinnen, können Sie im Nachhinein, wenn Sie nicht gewinnen, nicht die Lottogesellschaft zur Verantwortung ziehen.

Wieso muss ich jetzt plötzlich Geld bezahlen, obwohl ich eine Rechtsschutzversicherung habe und die auch noch eine Deckungszusage gegeben hat (sogar schriftlich)? Wieso muss der Rechtsanwalt nicht das Geld bei der Rechtsschutzversicherung geltend machen? Kann der Rechtsanwalt das Geld einfach so von uns direkt verlangen, ohne erst alles versucht zu haben, das Geld vom Versicherer zu bekommen?

Den Rechtsanwalt interessiert nicht, bei wem Sie auf Grund irgendwelcher Versicherungsverträge eventuell Rückgriff nehmen können. Wenn Sie einen Handwerker beauftragen, ihre Küche zu renovieren und Parkett neu zu legen und diesem im Nachhinein erklären, er soll sich das Geld von ihrer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung holen, wird selbst Ihnen die Blödsinnigkeit einleuchten. Wieso sollte der Rechtsanwalt seine Kosten beim Versicherer einholen?

Dies bedeutete ja, dass Sie einen Vertrag zu Lasten Dritter geschlossen hätten. Das ist rechtlich nicht möhglich.

Beantwortet von (3,500 Punkte)
+31 Punkte
Tja die Leute können eben nicht verlieren (in JEDER Hinsicht) ;-)
Geht ein Mann zu einer Anwaltskanzlei und erkundigt sich nach den Rechtsanwaltsgebühren für eine Beratung.

"249,90 EUR für drei Fragen" antwortet der Rechtsanwalt.

"Ist das nicht ein bisschen teuer?" fragt der Mann verwundert.

"Ja, und was ist Ihre dritte Frage" erwidert der Rechtsanwalt.

;-)
+26 Punkte

DIE DUMMHEIT DER MENSCHEN KENNT KEINE GRENZEN.

Eigentlich bin ich wenig geneigt, gierigen und uneinsichtigen Menschen wie dem Fragesteller behilflich zur Seite zu stehen. Da der Fragesteller die Fragen aber offenbar wikrlich nicht begreift, soll ihm der Sand aus den Augen gerieben werden:

1. Ihre Rechtsschutzversicherung schreibt sinngemäß: Wir übernehmen die Rechtsanwaltskosten, die wir nach den Versicherungsbedingungen tragen müssen (Allgemeine Rechtsschutzbedingungen). Ihr Rechtsanwalt wird die Bedingungen, die Sie mit Ihrem Versicherer vereinbart haben, nicht kennen. Die werden ihm auch schnurzepiepegal sein. Denn die Bedingungen, die Sie mit irgendeinem Versicherer der Welt vereinbaren, haben keine Auswirkungen auf Verträge, die Sie mit anderen (Rechtsanwälten) schließen.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung in Deutschland abgeschlossen haben, wird ihr Versicherer höchstwahrscheinlich nur die Mini - Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) zahlen. Für solche Minigebühren wird heutzutage keine ernstzunehmende Anwaltskanzlei mehr tätig. Deshalb vereinbaren Rechtsanwälte auch die Konditionen mit dem Mandanten in einem extra Vertrag (Vergütungsvereinbarungen).

So wie Sie es mit dem Anwalt getan haben:

2. Danach schulden Sie nach den zwischen Ihnen vereinbarten Konditionen 249,90 EUR für die ERSTBERATUNG  PLUS eine 1,3 Geschäftsgebühr für die Deckungsanfrage (in Ihrem Fall offenbar 125,72 EUR).

Steht schwarz auf weiß in Ihrem Vertrag. Das versteht doch jedes Kind.

Ihr Rechtsanwalt hat mit Ihrem Versicherer NICHTS am Hut. Wenn Ihr Anwalt offenbar bereits ZU IHREN GUNSTEN versucht hat, direkt mit Ihrem Versicherer abzurechnen, ist das formaljuristisch völlig falsch. Ihr Rechtsanwalt kann von Ihrem Versicherer gar nichts fordern. Da wird Ihr Anwalt aus Kulanz gemacht haben. Dass Sie ihn zwingen wollen, nur und direkt bei Ihrer Rechtsschutzversicherung abzurechnen, ist albern und grotesk. Denn damit fordern Sie von Ihrem Rechtsanwalt etwas, was nicht möglich ist.

Sie verwechseln, dass SIE (als Auftraggeber) ihren Anwalt bezahlen müssen. SIE (als Auftraggeber und Versicherungsnehmer) mögen vielleicht Rückgriff bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nehmen können. Das kann Ihr Anwalt aber nicht - und schon gar nicht in Ihrem Namen. Daher muss der Rechtsanwalt korrekterweise Ihnen gegenüber direkt abrechnen.

WER DIE MUSIK BESTELLT, ZAHLT!

Sie gehören zu dem Typ Mandant, der von Anwalt zu Anwalt rennt. Haben Sie sich schon Mal gefragt, warum ihr Anwalt sich jetzt sicherlich nicht weiter um Sie und Ihren Fall kümmern wird? Jeder Anwalt kennt solche Nomadenmandanten. Nie zufrieden. Unmöglich zufrieden zu stellen. 

Daher machen erfahrene Rechtsanwälte das einzig Richtige: Sie links liegen lassen und die Kostennoten sofort einklagen. Offenbar sind Sie aber an einen Anwalt mit zuviel Mitgefühl geraten, der noch nett versucht, Ihnen alles zu erklären. Bei anderen Anwälten hätten Sie bereits die Klageschrift im Briefkasten.

Aber Sturrköpfe wie Sie werden auch das noch Lernen.

Beantwortet von (5,600 Punkte)
+26 Punkte
Es scheint als wäre der Fragesteller vom Ergebnis enttäuscht.

Das darf man sein. Aber das ändert nichts an der KOSTENTRAGUNGSPFLICHT
–27 Punkte

Ich weiß, dass ich jetzt sofort wieder Minuspunkte erhalten und als Troll bezeichnet werden werde: Trotzdem möchte ich meine Erfahrungen hier mitteilen. 

VORWEG: Ich gebe zu, dass ich blauäugig und (selbstverschuldet) zu dumm war. Ich trage auch die Konsequenzen und habe die Rechtsanwaltskosten bezahlt.

Ich kann den Fragesteller trotzdem gut verstehen. Bei mir war es ähnlich: Ich hatte einen Fall wegen einer Entschädigung gegen Lufthansa und Swiss. Ich habe dann bei einem Fachanwalt angerufen und die Erstberatung am Telefon wahrgenommen. Dann habe ich meine Rechtsschutzversicherung angerufen und die Dame dort sagte am Telefon salopp, das ganze wäre abgedeckt. Sie würden alles zahlen, und der Rechtsanwalt solle die Deckungsanfrage einfach nochmal schriftlich stellen.

Ich habe den Aussagen meiner Rechtsschutzversicherung vertraut. Wieso hätte ich da zögern sollen oder misstrauisch werden sollen. Das schien ein Standard-Procedere zu sein: Versicherungsnehmer ruft an, Deckung wird erteilt. 

Der Rechtsanwalt hat dann den Fall auch sehr schnell übernommen und sofort begonnen. Alles lief bis dahin hervorragend und wir waren sehr mit der Arbeit der Kanzlei zufrieden. Dann habe ich dem Vergleich der Lufthansa und der Swiss nicht zugestimmt. Wegen einiger besonderer Konditionen hat dann eine neue Kanzlei den Fall vor Gericht übernommen.

Die alte Kanzlei hat dann versucht, die Rechnungen bei meiner Rechtsschutzversicherung unterzubringen, was aber scheiterte. Plötzlich wollten die nichts mehr wissen, von wegen wir übernehmen das. Mein Rechtsschutzversicherer hat erst auf mehrfaches Drängen noch eine Zuzahlung zur ersten Abschlagszahlung gemacht. Ich bin letztlich auf Erstberatungskosten von 249,90 euro, meiner Selbstbeteiligung über 150,00 euro und einer Kostennote für die Deckungsanfrage über 125,72 euro hängengeblieben. Ich frage mich wirklich: WOFÜR HABE ICH ÜBERHAUPT EINE RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG? Schön Monat für Monat meine Versicherungsbeiträge abbuchen und dann habe ich in 15 Jahren EINEN EINZIGEN FALL - und die übernehmen lächerlich 321,48 euro! Toll, die hätte ich auch bereits mit 2 Jahresbeiträgen selbst zahlen können. Ich fühle mich von meinem Rechtsschutzversicherer verar...

WIE GESAGT: Es war meine eigene Blödheit. Aber trotzdem bin ich stocksauer auf die Rechtsschutzversicherung und meinen alten Anwalt. Die hätten mir beide sagen sollen, dass ich auf den Kosten sitzen bleibe. 

Naja, WIEDER ETWAS DAZUGELERNT IM LEBEN: Traue NIEMALS Deinem Rechtsschutzversicherer. Lasse Dir alles vom Versicherer schriftlich geben. Und traue niemals Deinem Anwalt. Leider wahr! Wobei, es stimmt, dass die Kosten des Anwalts korrekt waren. Ich hätte aber erwartet, dass der Rechtsanwalt das mit meinem Versicherer klärt und habe erst im Nachhinein erfahren, dass das komplett anders läuft (Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren bei Rechtsschutzversicherten).

Ähnliche Fragen und Antworten zum Thema findet man hier:

Ist es rechtens, wenn ein Rechtsanwalt für die Deckungsanfrage bei meiner Rechtsschutzversicherung eine Rechnung über 102,52 EUR zusendet?

Darf der Rechtsanwalt in seiner Rechnung eine Extra Erstberatungsgebühr über 249,90 Euro und zusätzlich die Deckungsanfrage beim Rechtsschutzversicherer über 71,58 Euro berechnen?

Beantwortet von (6,330 Punkte)
–27 Punkte
+22 Punkte
Sie schreiben, dass Sie mit den Kostennoten Ihres Rechtsanwaltes "nicht einverstanden" sind.

Ja, ich bin mit nahezu jeder Rechnung, die mir monatlich von meinem Stromanbieter, von der Deutschen Telekom, von meinem Vermieter, von meinem Internetanbieter usw. zugesandt wird "NICHT EINVERSTANDEN".

Trotzdem ist es mir noch nie in den Sinn gekommen, mich deswegen in Foren rumzutrollen, um Mitstreiter zu finden, die mich in meiner querulantischen Sichtweise der Welt bestätigen und mir auf die Schulter klopfen.

Sie glauben doch nicht im Ernst, dass Sie um die Bezahlung der Kostenrechnungen Ihres Anwalts herumkommen. Ich meine, man kann ja mal irgendeine Rechnung anzweifeln. Dann sollte man sich nach Möglichkeit aber nicht gerade die eines Rechtsanwaltes herauspicken. Der wird Sie in der Luft zer... Nein, der wird wahrscheinlich nur milde lächeln. Denn das ist so verrückt, wie es scheint.

Im Reich der Raubtiere fürchtet der Löwe nicht den Schakal.
Beantwortet von (5,350 Punkte)
+22 Punkte
+21 Punkte

WIESO MÜSSEN SIE GELD AN DEN RECHTSANWALT BEZAHLEN?

Hä!? Hallo!? Wer hat denn den Rechtsanwalt beauftragt? 

Lesen Sie sich mal §611 BGB durch: 

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

 

Da muss man doch einfach nur mal sein (vielleicht schon etwas eingerostetes) Hirnchen bewegen. Ein Versicherer (egal ob Rechtsschutzversicherung, Hausratversicherung, Lebensversicherung, etc.) versichert Risiken gegenüber dem Versicherungsnehmer direkt. 

Den Rechtsanwalt interessiert doch nicht, welche Versicherungen Sie abgeschlossen haben. Sie haben einen Rechtsschutzversicherungsvertrag? Schön, dann geben Sie dem Versicherer doch die Rechtsanwaltsrechnung weiter. Die Annahme, dass der Rechtsanwalt sich mit dem Versicherer ihrer Mandanten rumstreiten soll und sein Geld vom Versicherer eintreiben müsste ist völlig falsch.

Das wäre ja schön. Dann könnte man Verträge eingehen und würde denjenigen, der die Dienstleistungen erbringt immer schön an irgendwelche Dritte verweisen.

 

Beantwortet von (6,680 Punkte)
+21 Punkte
+15 Punkte

Manche Leute sind BLIND vor BLAUÄUGIGKEIT.

So blaue Augen kann man doch gar nicht haben.

surprise

Beantwortet von (7,410 Punkte)
+15 Punkte
Wie sagte noch mein Lehrer so schön:

VERTRÄGE SIND GEMACHT...
+16 Punkte

Wenn ihr es vereinbart, MUSS der Rechtsanwalt es sogar genauso abrechnen. Ist doch logisch.

Ihr vereinbart X Kohle, wenn der Rechtsanwalt Y tut. Der Rechtsanwalt hat Y geleistet, also müsst ihr X zahlen.

Einfacher gehts nicht!

Beantwortet von (7,450 Punkte)
+16 Punkte
+16 Punkte

Ich bin juristischer Laie. Denken kann ich aber trotzdem.

Wenn ich mein blankes laienhaftes Köpfchen um ihren Fall drehe, kann ich mich drehen und wenden wie ich will: WIE UM ALLES IN DER WELT KOMMEN SIE DARAUF, DASS DER RECHTSANWALT SEIN GELD BEI IHREM VERSICHERER EINTREIBEN SOLL!?

Das ist doch eine völlig absurde Frage!ch musste mir Ihre Frage drei Mal durchlesen, weil sie so absurd ist. SIE haben den Rechtsanwalt ausgesucht. SIE haben den Rechtsanwalt beauftragt. Und der Rechtsanwalt soll jetzt sein Geld bei der British Airways oder bei Ihrem Versicherer hereinholen, SIE aber gefälligst in Ruhe lassen.

angel Was haben Sie heute morgen zum Frühstück getrunken? Wo bekommt man das? Kann ich das auch erhalten. Sich mal so richtig von der Welt schießen ;-)

Beantwortet von (6,540 Punkte)
+16 Punkte
+18 Punkte

Muss man das verstehen?

Wenn meine kleine Tochter ein Eis für 1,50 eur kauft, dann käme sie NIE und NIMMER darauf, an der Kasse plötzlich zu sagen, zahl ich aber nicht! 

Wie kommt ein normaler Mensch dazu, plötzlich vereinbarte Preise nicht mehr zu zahlen?

WILDER WESTEN in Deutschland oder was!?

 

cool

Beantwortet von (6,310 Punkte)
+18 Punkte
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