Guten Tag,
Bleiben die Reisenden auf den Kosten sitzen, wenn der Grund für die Absage der Reise ein Reaktorunfall war?
Genau diese Frage beantwortet das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1989.
("VII ZR 60/89 reise-recht-wiki.de")
Im vorliegenden Fall buchte ein Urlauber bei einem privaten Reiseveranstalter einen Hotelaufenthalt. Als sich 2 Wochen vor Reiseantritt der Reaktorunfall in Tschernobyl ereignete, kündigte der Urlauber seine Reise. Der Veranstalter verlangt nun die Rückzahlung der von ihm geleisteten Anzahlung an das Hotel sowie eine Stornopauschale von dem Beklagten. Dieser weigert sich der Zahlung, da es ihm weder zugemutet werden könne die Reise in Anspruch zu nehmen, noch für nicht in Anspruch genommene Leistungen zahlen zu müssen.
Der BGH hat dem klagenden Reiseveranstalter teilweise Recht zugesprochen. Unstreitig liege in der durch die atomare Katastrophe verursachten Gefahr ein Kündigungsgrund zugunsten des Reisenden. Der Unfall sei für beide Seiten nicht vorhersehbar und in Folge als Akt höherer Gewalt einzustufen.
Daher seien beide Seiten zur einseitigen Kündigung des Reisevertragsrecht berechtigt. Die Risiko- und Kostenverteilung tragen beide Parteien zu gleichen Teilen. Entsprechend habe der Beklagte habe der Beklagte dem Reiseveranstalter 50% der angefallenen Kosten zu ersetzen.
Zusammenfassung
Da Reaktorunfall in Tschernobyl gemäß dem Urteil des BGH als höhere Gewalt eingestuft wurde, war der Lehrer in dem von dir geschilderten Fall zum Rücktritt berechtigt.
Demnach müsste der Reiseveranstalter 50% der angefallenen Kosten übernehmen und der Lehrer die anderen 50%. Wenn ich dich richtig verstanden habe, dann hat der Lehrer in dem von dir geschilderten Sachverhalt 100% der angefallenen Kosten übernommen. Insofern könnte er meiner Meinung nach die Hälfte sämtlicher angefallenen Kosten vom Reiseveranstalter erstattet verlangen.
Zum Schluss muss ich noch darauf hinweisen ,dass dieser Beitrag lediglich eine Rechtseinschätzung darstellt und somit keine juristische Beratung durch einen Anwalt ersetzt.