Guten Tag,
so wie ich Ihre Schilderungen verstehe, haben Sie einen Flug von Wien nach London gebucht mit einer Airline, die nicht Easyjet ist?
Sie wurden an diesem Tag mehrmals auf die Boardkarten teilweise von Easyjet-Mitarbeitern kontrolliert. Letztlich fand zur selben Zeit wie ihr eigentlicher Flug auch ein Flug mit Easyjet nach London statt. Daher sind Sie zum falschem Gate gelaufen und haben dadurch ihren eigentlichen Flug verpasst.
Ich muss zugeben, dieser Vorfall ist etwas ungewöhnlich. Sie haben im Prinzip ihren Flug verpasst. Man könnte meinen, dass hier eventuell die europ. Fluggastrechteverordnung eine mögliche Anspruchsgrundlage enthalten könnte. Dazu müsste man aber zunächst schauen, ob diese Verordnung hier überhaupt anzuwenden ist.
In personeller Hinsicht ist der Anwendungsbereich der Verordnung in Art. 3 II a geregelt:
Absatz 1 gilt unter der Bedingung, dass die Fluggäste
a) über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen und — außer im Fall einer Annullierung gemäß Artikel 5 — sich
— wie vorgegeben und zu der zuvor schriftlich (einschließlich auf elektronischem Wege) von dem Luftfahrtunternehmen, dem Reiseunternehmen oder einem zugelas- senen Reisevermittler angegebenen Zeit zur Abfertigung einfinden
oder, falls keine Zeit angegeben wurde,
— spätestens 45 Minuten vor der veröffentlichten Abflugzeit zur Abfertigung einfinden oder
Hier ist besonders der letzte Teil von erheblicher Bedeutung. Sie sind als Flugreisender selbst dafür verantwortlich, dass Sie sich spätestens 45 Minuten vor Abflug am entsprechenden Schalter einfinden. Ich frage mich, ob Sie von den Mitarbeitern zum falschen Gate gelotst wurden oder, ob Sie teilweise auch selbst die falsche Anzeige gelesen haben?
Selbst wenn irgendwelche Ansprüche aus der Verordnung Nr. 261/2004 möglicherweise in Frage kommen könnten, dann liegt immer noch das Problem vor, dass sich sämtliche Ansprüche aus der Verordnung immer gegen den ausführenden Reiseveranstalter wenden. Da dieser aber gar nicht Eurowings war, sehe ich hier keinerlei Möglichkeit gegen diese Airline vorzugehen. Ihr eigentliches Luftfahrtunternehmen kann allerdings auch nichts dafür, dass Sie am falschen Gate gelandet sind.
Bezüglich der mehrmaligen Kontrollen an diesem Tag, gab es sicherlich verschiedene Gründe. Ich sehe da nicht sonderlich viel ungewöhnliches.
Letztlich kann ich mir kaum vorstellen, dass Sie hier irgendwelche rechtlichen Möglichkeiten haben. Fragen Sie allerdings gerne bei Fachanwält*innen nach, eventuell haben diese ja eine ganz andere Meinung zu diesem Thema.