Auf dem Rückflug Ihrer Pauschalreise kam es zu Problemen. Euer Fahrer vom Flughafentransfer ist nicht rechtzeitig losgefahren, weshalb Sie Ihren Rückflug verpasst haben und selbstständig neu buchen mussten. Sie fragen sich nun, ob Sie dadurch einen Anspruch auf Schadensersatz haben.
Dazu folgendes Urteil:
AG Wiesbaden, Urt. v. 20.09.2000, Az: 93 C 2764/00 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 93 C 2764/00 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Ist zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden ein Transfer vom Hotel zum Flughafen vereinbart, hat der Reiseveranstalter dafür Sorge zu tragen, dass der Reisende zeitlich so zum Flughafen befördert wird, dass er das vorgesehene Flugzeug erreicht.
Die Kläger buchten bei dem Beklagten einen Tunesienurlaub. Inbgeriffen war ein Transfer zum Flughafen am Tag des Rückfluges. Der Erfüllungsgehilfe des Beklagten brachte die Kläger zu spät zum Flughafen, so dass sie ihren Flug verpassten und einen anderen Flug zu einem späteren Zeitpunkt buchen mussten. Die Kläger forderten Schadenersatz.
Das AG Wiesbaden gab den Klägern recht und verurteilte den Kläger zu Zahlung von Schadenersatz i.H.v. 347,12 DM an die Klägerin zu 1) und 147,20 DM an den Kläger zu 2).
Da der Sachverhalt dem Ihren sehr ähnlich ist, denke ich, dass auch Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zusteht.
Dieser Beitrag stellt jedoch nur meine persönliche Meinung dar und keinen Rechtsrat. Diesen kann Ihnen wohl nur ein Rechtsanwalt für Reiserecht geben.