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Guten Tag,

ein Freund hat mir von diesem Forum erzählt und deshalb schreibe ich hier mal meine Story, vielleicht kann mir jemand helfen.

Ich hatte für mich und meine Frau eine Pauschalreise bei ab-in-den-Urlaub gebucht. Wir sollten 2 Wochen in dem 4-Sterne-Hotel Golden Residence wohnen. Das Hotel hatte einen herrlichen Blick auf den Atlantik und die Steilküste Cabo Girão. Nach ca. 200m konnte man über eine Treppe ein Naturschwimmbecken erreichen. Die Zimmer sollen modern und stilvoll eingerichtet sein, mit allem was gebraucht wird. Außerdem gibt es einen super tollen Wellnessbereich, indem entweder eine „orientalische Verführung“ oder das Rasul-Bad genossen werden konnten. Das alles inklusive eines Rail-Fly-Tickets der DB hatte ich für uns gebucht.

Unser Flug sollte mit TAP Air Portugal Flug TP571 um 06:15 Uhr ab Frankfurt gehen und um 08:25 Uhr in Lissabon zwischenlanden. Von dort um 19:25 Uhr ebenfalls mit TAP Air Portugal Flug TP1677 weiter nach Funchal auf Madeira. Planmäßige Ankunft um 21:10 Uhr. Zurück flogen wir mit Transavia Airlines Flug HV2698 um 10:15 Uhr von Funchal über Amsterdam weiter nach Frankfurt. Ankunft in Amsterdam war um 15:15 Uhr vorgesehen, dann ein Weiterflug mit KLM KL1775 um 20:35 Uhr mit Ankunft um 21:45 Uhr in Frankfurt.

Bei Buchung der Reise bekam ich den Hinweis, dass jeder Reisende selbst für eine rechtzeitige Anreise am Flughafen verantwortlich sei. Aus diesem Grund schaute ich nach einer passenden Zugverbindung mit dem IC von Karlsruhe nach Frankfurt. Ich wurde schnell fündig und kaufte 2 Tickets. Wir sollten um 01:30 Uhr direkt mit dem IC208 von Karlsruhe nach Frankfurt fahren und um 03:21 Uhr ankommen. So hatten wir genug Zeit, um alle Formalitäten am Flughafen zu erledigen.

Am Abreisetag begaben wir uns an den Bahnhof und stellten fest, dass unser Zug auf Gleis 8 abfuhr und nicht wie ursprünglich geplant auf Gleis 2. Gut, wir stiegen ein und als der Schaffner kam, zeigten wir unsere Tickets, auf denen das Ziel Frankfurt Flughafen angegeben war.

Doch zu unserem Schrecken hielt der Zug nicht um 03:21 Uhr in Frankfurt, sondern Hanau Bhf ohne Zwischenstopp ab Mannheim! Wir konnten unterwegs also nicht mal aussteigen! Völlig aufgelöste fragte ich beim Zugpersonal nach und mir wurde erklärt, dass sich der Zug in Mannheim geteilt hatte und wir im falschen Abteil saßen. Unverzüglich rief ich am Flughafen an, teilte das Geschehene mit und erklärte, dass wir den Flug nicht rechtzeitig erreichen würden. Die freundliche Dame am Telefon sagte mir, dass es noch weitere Flüge an diesem Tag nach Madeira gebe und wir es ab 09:00 Uhr am Serviceschalter klären könnten, nicht am Telefon.
Als wir dann endlich den Flughafen erreicht hatten, blieb uns nichts anderes übrig, als für ca. 1000€ einen Ersatzflug um 13:25 Uhr zu buchen.

Jetzt zu meiner Frage:

Die Zugfahrt war Bestandteil des Vertrages. Der Zugbegleiter hatte unser Reiseziel beim Kontrollieren der Tickets gesehen und meiner Meinung nach uns darauf hinweisen müssen, dass sich der Zug teilt. Dieses Verhalten ist also ab-in-den-Urlaub zuzurechnen.

Steht uns eine Erstattung der 1000€ für zusätzliche Flugtickets zu, außerdem eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude?
 

Gefragt in Reisevertragsrecht von
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2 Antworten

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Guten Tag,

damit ihr solche Ansprüche geltend machen könnt, muss zunächst ein Reisemangel gemäß §651 c Absatz 1 BGB vorliegen. 

Ein Reisemangel ist dann gegeben, wenn die Reise nicht die zugesicherten Eigenschaften hat und mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Um die Frage zu klären, ob in eurem Fall ein solcher Reisemangel vorlag, möchte ich folgendes Urteil anbringen:

AG Köln, Urteil vom 29.9.2014, Az. 142 C 413/13 (bei Google einfach eingeben: "142 C 413/13 reise-recht-wiki.de")

Die Klägerin buchte für sich und ihren Mann bei der Beklagten eine Reise nach Funchal (Madeira). In der Buchung inbegriffen war ein "Rail-Fly Ticket" der Deutschen Bahn für die Hin-und Rückfahrt zum bzw. vom Abflugs- bzw. Ankunftsflughafen in Frankfurt. Auf der Hinfahrt aus Karlsruhe kam es in Mannheim zu einer Zugteilung, über die die Klägerin nicht informiert wurde. Aufgrund der Zugteilung konnte die Klägerin nicht am gewünschten Zielbahnhof, dem Flughafen, aussteigen und verpasste auch ihren ursprünglich gebuchten Flug nach Madeira. Im Flughafen buchte sie unter Vorbehalt der Rückzahlung einen Ersatzflug für 1000€. Die Klägerin forderte vom Beklagten die Rückzahlung des Preises für den Ersatzflug sowie eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude in Höhe von mindesten 150€.

Gemäß §651 f Absatz 1 BGB steht der Klägerin ein Schadensersatzanspruch zu, da die Reise mit einem Mangel gemäß §651 c BGB behaftet war. Den Mangel hatte zwar nicht die Beklagte persönlich zu vertreten, aber der durch die von der Beklagten als Erfüllungsgehilfin eingesetzte Deutsche Bahn AG, wofür die Beklagte zu haften hat.

Aufgrund der vorhandenen Ähnlichkeit, lässt sich in meinen Augen sagen, dass auch in eurem Fall ein Reisemangel vorlag und ihr durchaus die Rückzahlung des Preises für den Ersatzflug sowie einen Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude von ab-in-den-Urlaub fordern könnt.

Da dieser Beitrag jedoch nur eine Rechtsmeinung darstellt, könnte sich eine professionelle Beratung durch einen Anwalt durchaus als hilfreich erweisen.

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Auf Ihrer Reise nach Madeira kam es leider zu einem kleinen Zwischenfall, da Sie bei Ihrem Zug zu Ihrem Flug leider im falschen Abteil saßen und dadurch zu spät am Flughafen angekommen sind. Dadurch konnten Sie Ihre Flüge nach Madeira nicht erreichen. Jetzt fragen Sie sich, ob Tui für die Verspätung haften muss und die Ersatzflüge zahlen muss.

Da Sie eine Pauschalreise gebucht haben, kommt als Anspruchsgegner auch in erster Linie der Reiseveranstalter, in eurem Fall also Tui in Betracht. Denn dieser hat die Reise mit all seinen Bestandteilen als Gesamtpaket verkauft. Gemäß §651 c I BGB ist dieser dann auch verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.

Man müsste nun gucken, ob die Zugteilung dem Veranstalter zuzurechnen ist und Sie hätte informieren können. Dazu habe ich folgendes Urteil gefunden, welches Ihrem Fall sehr ähnlich ist:

AG Köln, Urt. v. 29.09.2014, Az: 142 C 413/13 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach "Az: 142 C 413/13 Reise-recht-wiki" bei Google eingeben)

Der Reiseveranstalter haftet  bei einem Reisevertrag mit einem sogenannten „Rail & Fly“ Ticket wenn es zu einer Zugteilung kam und der Reisende darüber nicht informiert wurde

Die Klägerin buchte für sich und ihren Ehemann bei der Beklagten eine Reise nach Funchal (Madeira). In der Buchung war eine Zuganreise und -abreise zum Start/Ziel-Flughafen in Deutschland inbegriffen. Aufgrund einer Zugteilung verpasste die Klägerin den Ausstieg am Flughafen und damit auch den ursprünglich gebuchten Flug.

Die Klägerin verlangte die Erstattung der Kosten für den Ersatzflug in Höhe von 1.000 € und eine Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude mindestens in Höhe von 150,00 Euro. Das Gericht sprach der Klägerin einen Schadensersatz in Höhe von 500,00 € zu.

Demnach könnte ich mir gut vorstellen, dass auch in Ihrem Fall der Reiseveranstalter zumindest einen Teil der Kosten übernehmen muss.

Um genauere Informationen über Ihre Ansprüche könnte die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Reiserecht sinnvoll sein.

Beantwortet von (12,200 Punkte)
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