Hallo,
Haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz gegen Eurowings?
In Ihrem Fall sollte sich meiner Meinung nach ein Blick in die EU-Fluggastrechteverordnung lohnen. Gemäß Artikel 5 Absatz 1 hat der Fluggast einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn sein Flug annulliert wird. Da Sie schreiben, dass Ihr Anschlussflug von Wien nach Hannover annulliert wurde, haben Sie meiner Meinung nach grundsätzlich einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 5 Absatz 1 i.V.m. Artikel 7 der Verordnung.
Von dieser Ausgleichszahlung kann Eurowings nur befreit werden, wenn die Regulierungsmaßnahme der Flugsicherung zur Entlastung des Luftraumes einen sogenannten außergewöhnlichen Umstand darstellt.
Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die zur Verspätung oder Annullierung eines Fluges führen und für ein Luftfahrtunternehmen weder beeinflussbar, noch zu umgehen sind.
Ob in Ihrem Fall ein solcher Umstand vorlag, möchte ich anhand des folgenden Urteils klären:
LG Köln, Urteil vom 26.1.2016,Az. 11 S 229/14 (bei Google einfach eingeben: " 11 S 229/14 reise-recht-wiki.de")
Flugreisende klagten auf Schadensersatz für die Annullierung eines bei der Beklagten gebuchten Fluges. In erster Instanz zur Ausgleichsleistung verurteilt, legte das Flugunternehmen vor dem Landgericht Köln Berufung ein und verwies auf außergewöhnliche Umstände in Form von Regulierungsmaßnahmen, welche die Flugsicherung zur Entlastung des Luftraumes vorgenommen hatte.
Das Gericht sah die außergewöhnlichen Umstände in der Steuerungsmaßnahme gegeben, da die Beklagte hierauf keinen Einfluss gehabt habe. Überdies stellte es bei der Prüfung, ob die Beklagte alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Annullierung ergriffen habe, fest, dass das Chartern eines Flugzeugs aufgrund hoher Kosten aus betriebswirtschaftlicher Sicht unzumutbar gewesen sei. Dadurch entfielen die Ersatzansprüche der Kläger und das erstinstanzliche Urteil wurde aufgehoben.
Wie Sie sehen, begründet die Regulierungsmaßnahme tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand, sodass die Chancen leider schlecht stehen, einen Ausgleichsanspruch gegen Eurowings geltend machen zu könne.
Bei weiteren Fragen, wäre es vielleicht ratsam einen Anwalt zu konsultieren, da ich in diesem Beitrag lediglich meine Rechtsmeinung abgeben kann.