Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht, also eine Pauschalreise. Diese startete in Hamburg. Leider haben Sie jedoch Ihren Pass zu Hause vergessen. Als das Schiff dann in den Hafen von Puerto Rico einlaufen wollte, sollte der Reiseveranstalter die Pässe aller Reisenden vorlegen. Da Ihr Pass ja aber nicht dabei war, sollen Sie nun eine Strafe in Höhe von 2800 EUR zahlen. Sie fragen sich nun, ob das rechtens ist.
Sie haben dazu in den Reiseunterlagen eine Klausel gefunden, die die Passagiere zum Mitbringen der Unterlagen verpflichtet. Jedoch sind Sie der Meinung, dass diese Klausel überraschend ist, da Sie genau auf diese hätten hingewiesen müssen.
Es stellt sich also die Frage, ob eine solche Klausel tatsächlich wirksam ist oder nicht. Dazu folgendes Urteil:
LG Hamburg, Urt. v. 22.05.2007, Az: 309 S 285/06 (Das Urteil können Sie im Volltext im Internet finden. Dazu einfach: "Az: 309 S 285/06 reise-recht-wiki" bei Google eingeben)
Die Passagierin einer Schifffahrt nach Amerika versäumte hatte ihren maschinenlesbaren Pass zuhause vergessen. Beim Einlaufen in den Hafen von Puerto Rico verhängten die amerikanischen Behörden sodann ein Bußgeld über die Reiseveranstalterin, welche den USA gegenüber verpflichtet war, nur Passagiere zu beförden, welche die erforderlichen Papiere mit sich führen.
Für diese Strafgebühr forderte die Schifffahrtsgesellschaft vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona Ersatz von der Reisenden, hatte aber erst in zweiter Instanz vor dem Landgericht Hamburg Erfolg.
Dieses folgte der Argumentation der Beklagten nicht, die entsprechende Klausel in den allgemeinen Reisebedingungen der Klägern, welche den Passagier zur Beschaffung und Bereithaltung aller nötigen Papiere verpflichtet, sei unwirksam, da überraschend. Die Klausel sei nicht ungewöhnlich und darüberhinaus sei die Beschaffung der streitigen Dokumente auch nur dem jeweiligen Inhaber möglich. Der aus der Pflichtverletung entstandene Schaden ist somit durch die Reisende zu ersetzen.
Dieses Urteil besagt leider, dass eine Klausur, die den Passagier zum Mitbringen aller wichtigen Dokumente verpflichtet, tatsächlich nicht überraschend und damit unwirksam ist. Sie müssen meines Erachtens also leider das Bußgeld bezahlen.
Für genauere Informationen können Sie aber gerne auch noch einen Anwalt zu Rate ziehen.