Hallo,
wie die Reise deiner Tochter verlaufen ist, ist wirklich sehr ärgerlich! Deine Frage, wie du weiter vorgehen sollst, ist sehr berechtigt. Das geschilderte Erlebnis wirft einige Fragen auf.
Zunächst einmal, welche Rechte hast du aufgrund der kurzfristigen Annullierung?
Eine Annullierung ist eine Nichtdurchführung eines geplanten Fluges, für den zumindest ein Sitzplatz reserviert wurde (Die genaue Definition kannst du hier nachlesen: http://passagierrechte.org/Annullierung#Begrifflichkeit).
Die Lösung deines Problems lässt sich aus der Europäischen Fluggastrechteverordnung ableiten. Zunächst ist hierfür Art. 5 hilfreich. Dort heißt es:
(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,
b) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten und im Fall einer anderweitigen Beförderung, wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit des neuen Fluges erst am Tag nach der planmäßigen Abflugzeit des annullierten Fluges liegt, Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder (...)
Du sagst, dass ihr am Flughafen niemand geholfen hat. Daraus folgere ich, dass ihr keine Ersatzbeförderung angeboten wurde. Dafür ist Art. 8 der Verordnung hilfreich:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) (…)
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder
c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Grundsätzlich hätte deine Tochter also Anspruch auf eine Ersatzbeförderung gehabt. Da dies aber ausgefallen ist, ergibt sich daraus die Erstattung der Kosten für das Ticket, das du für sie zusätzlich kaufen musstest. Die Rechtsfolgen der Annullierung kannst du auch hier nochmal nachlesen:
http://passagierrechte.org/Annullierung#Rechtsfolgen_einer_Annullierung
Darüber hinaus ist deine Tochter etwa 4 Stunden später gelandet, woraus sich außerdem einen Anspruch aus Art. 7 der Verordnung ergibt. In diesem Artikel heißt es:
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:
a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,
b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,
c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.
Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
In deinem Fall wären es 250€. Hierzu habe ich ein Urteil des AG Düsseldorf gefunden, das eine Ausgleichszahlung nach einer Annullierung gewährleistet. Falls du es dir durchlesen möchtest, gib einfach auf Google „AG Düsseldorf 47 C 146/17 reise-recht-wiki.de“ ein.
Als nächstes, welche Rechte hast du aufgrund der Gepäckverspätung?
Bei einer Gepäckverspätung muss der Luftfrachtführer für alle Schäden aufkommen, die infolge der Gepäckverspätung entstehen. Das kannst du hier nochmal genauer nachlesen:
http://passagierrechte.org/Gep%C3%A4ckversp%C3%A4tung
Auch dazu habe ich ein Urteil des AG Frankfurt gefunden, das dem Reisenden die Erstattung von Kleidung und Hygieneartikel gewährleistet hat. Wenn du möchtest, kannst du dir das Urteil durchlesen, indem du auf Google „AG Frankfurt 29 C 2518/12 (19) reise-recht-wiki.de" eingibst.
Deine Tochter musste sich diverse Klamotten und auch Zahnbürste etc. neu besorgen. Da das Urteil der Situation deiner Töchter ähnlich ist, folgere ich, dass sie einen Anspruch auf Erstattung der Kosten hat.
Ich würde vorschlagen, dass du Eurowings bezüglich der Ansprüche auf Ausgleichszahlung, Erstattung des Ersatztickets und der Kosten aus dem Gepäckverlust. Weil das nur eine persönliche Meinung ist, rate ich dir zusätzlich einen Anwalt zu fragen, wie du genau vorgehen musst!
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen!