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Hallo miteinander,

wir fliegen am 05.11.2018 nach Teneriffa-Süd, ursprüngliche Ankunftszeit war 16:55 Uhr, am 08.09.2018 wurden wir per Mail darüber informiert dass die Ankunftszeit auf 18:35 Uhr geändert wurde.

Nicht viel aber dadurch verpassen wir die letzte Fähre nach Gomera, unserem eigentlichen Urlaubsziel, das keinen eigenen Flughafen hat.

Die Fluggesellschaft Germania teilte uns telefonisch mit dass wir weder Anspruch auf Hotelkosten auf Teneriffa noch auf kostenlose Stornierung haben da die Flugzeitverschiebung weniger als 3 Stunden betrage.

Ist das so korrekt? Für uns hat das wegen der verpassten Fähre ja schon deutliche Auswirkungen, zeitlich und auch finanziell.

Vielen Dank im Voraus für Antwort!

Friedhelm Nübel
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von (120 Punkte)
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1 Antwort

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Guten Tag Herr Nübel. 

 

Sie haben erfahren, dass sich ihr Flug nach Teneriffa etwas verspäten wird. Dadurch hat sich die Ankunft am Flughafen um 1,5 Stunden nach hinten verschoben. Dies kommt für Sie äußerst ungelegen, da Sie eigentlich noch die letzte Fähre nach Gomera, ihren eigentlichen Urlaubsort erwischen wollen, was mit den neuen Flugzeiten nicht mehr möglich ist. 

 

Ob Sie tatsächlich einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, könnte die europäische Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 helfen. Dazu kommt, dass ich schon jetzt darauf hinweisen möchte, dass dies leidglich meinen persönlichen Standpunkt darstellen kann. Lesen Sie noch gerne weitere Beiträge im Forum zum Thema der Verschiebung bzw. Verspätung von Flügen oder wenden Sie sich bei Problemen an eine Person vom Fach

 

Nun zu dem Problem. Germania ist der Meinung, dass Ihnen kein Anspruch auf irgendwelche Leistungen zustehen, da die Verspätung am Ende keine drei Stunden beträgt.

 

Nun mal zu ihrem konkreten Fall. Bei Verspätungen, Annullierungen oder einer Nichtbeförderung, können verschiedene rechtliche Möglichkeiten in Frage kommen. Beispielsweise haben betroffene Flugreisende in bestimmten Fällen einen Anspruch auf Ausgleichsleistungen und Unterstützungsleistungen. 

 

LG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2013, Az.: 2-24 S 47/12 (einfach zu finden bei Google unter "reise-recht-wiki")

Es ist davon auszugehen, dass eine Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel grundsätzlich einen Ausgleichsanspruch auslösen kann.

Tatsächlich ist es so, dass eine erhebliche Verspätung laut Rechtsprechung erst dann anzunehmen sei, wenn man mit einer Verspätung von mind. 3 Stunden am Endziel ankommt. Erst dann werden Ansprüche aus der europäischen Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 in Frage kommen. 

Daher kann ich mir vorstellen, dass die Aussage von Germania korrekt ist und diese Ihnen keine Entschädigung zahlen muss und auch kein Hotel finanzieren muss. 

Beantwortet von (21,990 Punkte)
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