Hallo,
was Sie da schildern, klingt nach einer ziemlichen verzwickten Angelegenheit. Ich hoffe für Sie, dass sich die Airline kooperativ zeigt.
Zu Ihren Fragen:
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit dass ich den Koffer jemals wiedersehe?
Ich glaube diese Frage kann Ihnen niemand so einfach beantworten. Da das Gepäckstück allerdings anscheinend schon ermittelt wurde, sieht es wohl noch recht gut aus.
Kann ich in Anbetracht der Umstände Schadensersatz fordern (auch wenn Koffer noch geliefert wird)?
Zunächst mal zu den rechtlichen Grundlagen. Da es sich um den Fall einer Gepäckverspätung bzw. eines Verlustes handelt, so könnte das Montrealer Übereinkommen aufschlussreich sein.
Gehen wir nun mal von einer bloßen Verspätung aus, also für den Fall, dass der Koffer noch nachgeliefert wird. Dan ist möglicherweise Art. 19 MÜ einschlägig. Die Norm besagt, dass ein Luftfrachtführer denjenigen Schaden zu ersetzen hat, der durch die Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
Dies bedeutet also, dass die Airline für einen Verspätungsschaden zu haften hat. Die Höhe, bis wohin zu haften ist, ist in Art. 22 MÜ festgelegt. Derzeit liegt die Haftungshöchstgrenze von Gepäckschäden bei ca. 1.131 Sonderziehungsrechten, was ca. 1.300 -1.400 Euro entspricht. Im Internet findet man auch tagaktuelle Umrechnungstabellen.
Problematisch könnte hier sein, dass Sie ja an ihrem Heimatort wieder angekommen sind. Man geht davon aus, dass Sie an ihrem Heimatort alle notwendigen Sachen zur Verfügung haben, die sich sonst in dem Koffer befinden. Insofern war es nicht notwendig Ersatzkleidung oder Kosmetik zu kaufen. Allerdings könnte hier der Schaden entstanden sein, dass ja die Fahrzeugpapiere und der Autoschlüssel im Koffer liegen und Sie insofern einen Schaden in Form der Ausgaben für andere Verkehrsmittel haben. Allerdings ist dahingehend auf folgendes Urteil zu verweisen:
LG Köln, Urt. v. 30.03.1988, Az.: 10 O 445/87
Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen wenn ihn bei der Entstehung des Schadens deshalb ein Mitverschulden trifft, da er wertvolle Unterlagen in einem später abhanden gekommenen Koffer gepackt hatte, anstatt sie im Handgepäck mitzuführen.
Es könnte also sein, dass Ural-Airlines Ihnen ein Mitverschulden vorwirft. Ob und wenn ja, wieviel Schadensersatz Ihnen gezahlt werden würde, kann man deshalb so pauschal nicht bestimmen. Wenn Sie Ansprüche stellen möchten, dann ist es allerdings notwendig, dass Sie die Frist des Art. 31 II MÜ einhalten, die 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks beträgt.
Bleibt der Koffer nun auf Dauer verloren, so gilt wohl Art. 17 II MÜ.
Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzten, der durch Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck entsteht, jedoch nur, wenn das Ereignis, durch das die Zerstörung, der Verlust oder die Beschädigung verursacht wurde, an Bord des Luftfahrzeugs oder während eines Zeitraums eingetreten ist, in dem sich das aufgegebene Reisegepäck in der Obhut des Luftfrachtführers befand. Der Luftfrachtführer haftet jedoch nicht, wenn und soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck, einschließlich persönlicher Gegenstände, haftet der Luftfrachtführer, wenn der Schaden auf sein Verschulden oder das Verschulden seiner Leute zurückzuführen ist.
Dann müsste Ihnen zumindest meines Erachtens nach in jedem Fall für den Inhalt des Gepäckstücks Schadensersatz geleistet werden.
Wie sollte ich hier nun vorgehen?
Ich kann nur raten, weiter mit Ural-Airlines in Kontakt zu bleiben, auch wenn es sich sehr umständlich anhört. Sollte die Airline nicht kooperativ sein, dann wäre es angesichts der doch recht komplexen Sachlage sicher ratsam, professionellen Rat eines Fachanwaltes o.ä. einzuholen. Lesen Sie auch gerne weitere Forenbeiträge! Viel Erfolg!