Guten Tag Markus,
bei deinem Flug aus den USA wieder zurück nach Deutschland sollte ursprünglich die Lufthansa diesen ausführen. Nun kam es dazu, dass dieser Flug an die Eurowings abgegeben wurde und nun mit Brüssel Airlines durchgeführt wird.
Dass Flüge nicht von derjenigen Fluggesellschaft ausgeführt werden, bei der sie ursprünglich gebucht wurden, ist kein seltenes Phänomen. Dieses Verfahren nennt sich Code-Sharing und liegt vor, wenn sich eine Fluggesellschaft bei der Durchführung des Fluges einer anderen bedient. Gekennzeichnet ist dies oft mit dem Kürzel „operated by“, was man dann auf den Flugscheinen lesen kann.
Nun stellt sich die Frage, ob die Lufthansa den Flug einfach durch ihr Tochterunternehmen Eurowings ausführen lassen kann?
Dazu habe ich das folgende spannende Urteil des LG Köln, Urt. v. 15.03.2016, Az.: 9 S 59/16 gefunden, welches Sie im Volltext einfach auf der Website reise-recht-wiki.de finden können.
In diesem Fall haben Reisende bei einer Fluggesellschaft einen Flug gebucht. Allerdings war es für diese aufgrund verschiedener Umstände nicht möglich, diesen Flug auszuführen, weshalb diese eine andere Airline mit der Durchführung des Fluges beauftragte.
Allerdings war es hier so, dass sich die Reisenden sehr bewusst für diese Fluggesellschaft entschieden und verlangte nun Schadensersatz dafür, dass der Flug von einer anderen Airline durchgeführt wurde.
Das Landgericht urteilte, dass eine Airline ist im Normalfall nicht dazu berechtigt ihren Flug durch eine andere Airline durchführen zu lassen. Allerdings kann eine Airline, sollten außergewöhnliche Umstände vorliegen, einen Flug durch eine andere Airline durchführen lassen, wenn sie die Umstände, die dazu führen können, dem Kunden gegenüber festgelegt hat.
Die Frage ist nun, welche Gründe Lufthansa für die Umbuchung auf Eurowings hatte. Des Weiteren finde ich gerade bei meinen Recherchen überwiegend nur Urteile, die auf den Wechsel der Airline bei Pauschalreisenden zutreffen. Ebenso weitere Beiträge hier im Forum, die eher auf das Problem des Airline-Wechsels bei Pauschalreisen zutrifft.
AG Düsseldorf, Urteil vom 22.2.1996, Az.: 51 C 7830/95 (einfach zu finden bei Google unter "AG Düsseldorf 51 C 7830/95 reise-recht-wiki")
Nur wenn bei der Buchung eine bestimmte Fluggesellschaft vereinbart wurde, kann der Flug mit einem anderen Unternehmen einen Mangel darstellen. Beachte jedoch, dass du auch dies darlegen und beweisen musst.
Daher ist es hier schwer eine Meinung abzugeben. Jeder Fall ist individuell und wird auch von der Rechtsprechung teils noch sehr unterschiedlich bewertet. Daher könnte ich mir vorstellen, dass Fachanwält*innen sich mit dieser Frage besser auskennen. Nichts desto trotz, würde ich raten, sich direkt an den Kundenservice zu wenden und um eine Umbuchung zu bitten.