Guten Tag,
leider kam bei ihrer Reise nach Griechenland ihr Gepäck nicht rechtzeitig an. Daher mussten Sie diverse Hygieneartikel und Kleidungsstücke ersatzmäßig nach beschaffen. Infolgedessen hatten Sie Kosten in Höhe von 750 Euro.
Die Quittungen haben Sie dann bei Eurowings eingereicht. Diese verlangen nun von Ihnen, dass Sie die Zettel übersetzen.
Grundsätzliches zum Thema Gepäckverspätung:
Kommt es zu einer Gepäckverspätung, so ergeben sich die rechtlichen Grundsätze aus dem Montrealer Übereinkommen. Insbesondere greift hier Art. 19 des MÜ:
"Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen."
Dies bedeutet im Prinzip, dass jeder Schaden, der dir durch die verspätete Übergabe des Gepäcks entstanden ist, ersetzt werden muss. Dieser Schaden kann hier in dem finanziellen Aufwand gesehen werden, den Sie für die Ersatzbeschaffung der notwendigen Kleidungsstücke bzw. der Hygieneartikel tätigen mussten. Dabei müssen diese Einkäufe auch notwendig gewesen sein.
AG Frankfurt a.M. - Urteil vom 13.06.2013, Az. 29 C 2518/12(19)
(zu finden unter der Google-Suche „29 C 2518/12(19) reise-recht-wiki“)
Der erwähnte Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen umfasst alle notwendigen Ausgaben, um die Gepäckverspätung „aufzufangen“. Es muss jedoch jeweils begründet werden können, warum die Anschaffungen notwendig waren, Ausgaben darüber hinaus werden nicht erstattet.
Wichtig ist außerdem, dass es n. Art. 22 II MÜ einen Haftungshöchstbetrag bei der Verspätung des Reisegepäcks gibt. Dieser liegt bei 1.131 Sonderziehungsrechten. Diese entsprechen ca. 1300 Euro. Dies gilt allerdings nicht pro Koffer, sondern pro Person.
Zudm ist immer zu beachten, dass n. Art. 31 II muss im Falle einer Verspätung die Anzeige binnen einundzwanzig Tagen, nachdem das Reisegepäck oder die Güter dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden sind, gegenüber dem Luftfrachtführer zu erfolgen hat.
Mit der Schadensanzeige ist nicht schon die Einreichung der Quittungen gemeint, sondern zunächst erstmal die Schadensanzeige an sich.
Müssen Sie die Quittungen übersetzen?
Ich gehe mal davon aus, dass Sie alle diese Sachen pflichtgemäß erledigt haben. Leider konnte ich kein Urteil oder vergleichbaren fall zu der Situation finden, ob die Rechnungen übersetzt werden müssen bzw. ob Sie die Kosten dafür zu Tragen haben. Ich persönlich gehe allerdings nach einer sinngemäßen Wortauslegung davon aus, dass Sie die Kosten auch dafür zurück verlangen könnten. Denn die Kosten für einen Übersetzen wären meiner Meinung nach eine mittelbare Folge des Verlustes der Gepäckstücke. Dies sind zumindest meine Überlegungen. Ich kann Ihnen dabei allerdings nur gewissenhaft raten, einen Fachanwalt zu konsultieren. Ebenso kann es durchaus hilfreich sein noch andere Beiträge aus dem Forum durchzulesen und sich ggf. auszutauschen.
Viel Erfolg!