Hallo Marcus,
bei der Buchung eures Fluges nach Mallorca, wolltet ihr einen Eurowings-Flug buchen. Nach der Buchung habt ihr allerdings eine Bestätigung von Involatus bekommen. Nun fragst du dich, ob ihr diese Änderung einfach so hinnehmen müsst.
Bei der Beantwortung eurer Frage sind die folgenden Urteile hilfreich:
LG Kleve, Urt. v. 17.08.2001, Az: 6 S 120/01 (einfach zu finden, indem du auf Google „LG Kleve 6 S 120/01 reise-recht-wiki.de“ eingibst):
Soll ein Urlauber von einem anderen Luftfahrtunternehmen befördert werden als versprochen, so kann er von der Reise zurücktreten.
LG Köln, Urt. v. 15.03.2016, Az: 9 S 59/16 (einfach zu finden, indem du auf Google „LG Köln 9 S 59/16 reise-recht-wiki.de“ eingibst):
Eine Airline ist im Normalfall nicht dazu berechtigt ihren Flug durch eine andere Airline durchführen zu lassen.
Bei deinem Fall lohnt sich ein Blick ins BGB, genauer in § 323 Absatz 1 BGB:
(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Ihr habt mit der Fluggesellschaft bei der Buchung auf Opodo einen Vertrag geschlossen, der bestimmt, dass ihr mit Eurowings nach Mallorca fliegen solltet. Vertragsgegenstand war also unter anderem Eurowings als durchführendes Luftfahrtunternehmen. Die Durchführung des Flugs durch Involatus war demnach nicht vertragsgemäß im Sinne des § 323 Abs. 1 BGB, so dass ihr meiner Meinung nach, von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten könntet. Dies lässt sich folgendermaßen begründen:
Heutzutage hat nicht nur die Art des Transportmittels, sondern auch das Transportunternehmen selbst, insbesondere bei Flügen, eine wesentliche Bedeutung für den Reisenden. Flugreisende nehmen für sich angesichts der zunehmenden Zahl von Flugzeugunglücken und Berichten in den Medien über Sicherheitsstandards und Sicherheitsvorkehrungen bei Fluggesellschaften für sich eine Bewertung der einzelnen Luftverkehrsunternehmen und zwar auch der Charterfluggesellschaften vor und entscheiden sich im Hinblick auf Sicherheit und Service bewusst für ganz bestimmte Fluggesellschaften.
So auch ihr. Du schreibst, dass ihr wegen eures Babys die Airline und die Abflugzeiten ausgesucht habt.
Aus den Berichten in den Medien ist bekannt, dass nicht bei allen Luftverkehrsgesellschaften gleich hohe Anforderungen an den technischen Standard gestellt und auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften geachtet wird. Gerade im Zusammenhang mit mehreren Flugzeugunglücken ist deutlich geworden, dass eine regelmäßige und sorgfältige Wartung der Flugzeuge für die Flugsicherheit eine erhebliche Rolle spielt. Letztlich ist dies auch eine wirtschaftliche Frage, die für kleinere Unternehmen im Hinblick auf den zunehmenden Wettbewerb sehr belastend sein kann. Aus diesem Grunde achtet der Reisende heutzutage zunehmend darauf, ob die von ihm gewählte Fluggesellschaft aufgrund entsprechender Berichte in den Medien einen guten Ruf genießt.
Vorliegend hat Eurowings eine erhebliche Änderung einer Reiseleistung vorgenommen.
Du schreibst, dass ihr eine Bestätigung von Involatus bekommen habt, ich gehe also davon aus, dass ihr nicht damit rechnen konntet, dass der Flug nicht von Eurowings durchgeführt wird. Bei der Firma Involatus handelt es sich also nicht nur um eine entgegen der Vereinbarung getroffenen Fluggesellschaft, sondern vor allem um eine Fluggesellschaft, die nicht auf Opodo genannt wurde, die euch damit unbekannt ist und mit der ihr auch nicht zu rechnen brauchtet.
Dies ist deswegen von erheblicher Bedeutung, weil ihr bei Kenntnis der möglicherweise zum Einsatz kommenden Fluggesellschaften sich vor Vertragsabschluss umfassend darüber informieren könnt, inwieweit diese zuverlässig sind.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass ihr meiner Meinung nach ein Rücktrittsrecht nach § 323 Absatz 1 BGB habt.
Ich muss hier allerdings erwähnen, dass dieser Beitrag keinen Rechtsrat ersetzen soll, sondern lediglich meine persönliche Meinung widerspiegelt.
Ich empfehle euch daher einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Er kennt sich mit der umfangreichen Thematik des Reiserechts besser aus und kann euren Sachverhalt rechtlich beurteilen.