3,740 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,818 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein fachanwalt-gepäckrecht flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung montrealer-übereinkommen-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun

1 Antwort

0 Punkte

 

Hallo Herr Meixner, 

 

so wie ich die Sachlage verstehe, haben Sie eine Pauschalreise nach Marsa Alam gebucht. Der Flug sollte mit SunExpress um 7.15 Uhr starten. Nun haben Sie allerdings eine Nachricht erhalten, dass dieser Flug annulliert wurde. Ihnen wurde nun ein neuer Flug angeboten, der am selben Tag geht, allerdings zu einer späteren Zeit und mit Aufenthalt in Stuttgart. Dies kommt Ihnen nicht sehr gelegen, weshalb Sie sich nun nach ihren Rechten erkundigen. 

 

Zunächst einmal möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum nur zum Informationsaustausch besteht und ich hier lediglich meine persönliche Meinung wiederspiegeln kann. Für eine Rechtsberatung sollten Sie einen Fachanwalt aufsuchen. Zudem ist es sicherlich ratsam, wenn Sie sich auch andere Beiträge in dem Forum zum Thema der Änderung der Flugzeiten bei Pauschalreisen durchlesen. 

 

Nun aber zum konkreten Sachverhalt. Wenn es sich um Pauschalreisen handelt, dann sollten Sie meiner Meinung nach zuerst einen Blick in die AGB des Reiseveranstalter werfen. In diesen ist nicht selten ein sog. Änderungsvorbehalt vermerkt, der besagt, dass sich die konkreten Flugzeiten im Nachhinein auch ändern können. 

Natürlich darf eine solche einseitige Vertragsänderung nicht willkürlich vorgenommen werden. Ist die Änderung zu erheblich, dann könnten Ansprüche aus dem deutschen Pauschalreiserecht, insb. aus § 651 i BGB in Frage kommen. Dort finden Sie nämlich eine Auflistung sämtlicher Gewährleistungsrechte. 

Sollte es sich um einen Mangel handeln, dann sollten Sie vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen, also von ihm einen anderweitigen Flug verlangen. Leistet dieser nicht, so könnte im Ausnahmefall auch eine Kündigung ihrerseits in Betracht kommen. Möglicherweise könnten Sie auch den Reisepreis für die Dauer des Mangels mindern lassen.

 

Diese Möglichkeiten hängen allerdings allesamt davon ab, wie erheblich nun die Veränderung der Flugzeiten war. Da Sie in der Schilderung des Problems nicht weiter auf die konkreten Veränderungen eingehen, kann ich hier bloß auf eine übersichtsmäßige Liste an interessanten Urteilen verweisen, die Ihnen Hinweise bezüglich der rechtlichen Handhabe geben soll. 

 

AG Rostock, Urt. v. 18.03.2011, Az.: 47 C 241/10 (im Volltext zu finden, wenn Sie bei Google-Suche eingeben: 47 C 241/10 reise-recht-wiki“)

Nach herrschender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung stellt eine Zwischenlandung bei einem Direktflug keinen Reisemangel dar, weil der Direktflug kein Non-​Stop-​Flug ist. 

 

AG Hamburg-Altona, Urteil vom 12.07.2000, Az. 318c C 128/00 (der Volltext lässt sich bei Google finden“ reise-recht-wiki.de 318c C 128/00 “)

Hier hat das Gericht die Überzeugung vertreten, dass eine Flugzeitenänderung dann nicht mehr unzumutbar sei, wenn durch sie ein Reisetag verloren ginge oder die Nachtruhe beeinträchtigt werde. Dann könne der Reisende einen Anspruch auf Reisepreisminderung geltend machen.

 

OLG Düsseldorf, Az.: I-6 U123/12 (zu finden auf: „reise-recht-wiki.de")

Geringere Verschiebungen sind als hinnehmbar anzusehen. So kann eine Verschiebung von 4 bis 8 Stunden noch zulässig sein. Aber wird von der Flugzeitenverschiebung ein Urlaubstag beeinträchtigt, so ist diese unzulässig.

Sind die neuen Flugzeiten nun von sehr geringer Abweichung, so kann ich mir vorstellen, dass lediglich eine Unannehmlichkeit vorliegt und Sie diese wohl oder übel akzeptieren müssten. 

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
...