Meine beiden Kinder sind mit dem Kindesvater zurückgeflogen, von neapel nach Köln. Laut Fluggesellschaft germanwings möchte sie den schadenersatz nicht zahlen, da der Kv die Liste des Inhaltes zu spät abgegeben hat. Da wir beide das gemeinsame sorgerecht haben und er mir die referenznummer nicht mitteilen wollte, konnte ich auch nicht handeln. Nicht so trotz habe ich der Fluggesellschaft mitgeteilt, dass ich das Aufenthalts bestimmungsrecht habe und dass sie bitte mit mir in Kontakt treten sollten. Dies ist nicht passiert. Mein ex hat die Liste 19 Tage nach Fristablauf übermittelt. Jetzt weigert sich die Fluggesellschaft. Die Leidtragenden sind die Kinder und ich, weil ich alles neu kaufen musste. Was für Chance habe ich auf Schadenersatz zu klagen? Hätte die Fluggesellschaft anhand der nicht übereinstimmende adresse mit den Kv nicht nach dem anderen Teil der sorgeberechtigung erkundigen müssen? Danke