Hallo zusammen,
Ich habe über eine OTA/einen Vermittler (Bravofly) einen Flug mit Ryanair gebucht. Dieser wurde corona bedingt annulliert. Ich habe Ryanair zur Erstattung auf mein Konto (und nicht auf das der OTA) innerhalb von 7 Tagen (Art. 8 Abs. 1 a) EU FluggastrechteVO) aufgefordert. Nachdem lange keine Reaktion erfolgte, erhielt ich vom telefonischen "Kundenservice" den Hinweis, dass eine Erstattung an die OTA erfolgt sei. Diese hatte mich zwischenzeitlich (nachdem ich die Erstattung bereits selbst beansprucht hatte), vermutlich um die (rechtlich fragwürdigen) bearbeitungsgebühren einstreichen zu können, zur Auswahl meiner bevorzugten Rückerstattungsoption aufgefordert. Da ich einen entgeltlichen Auftrag zur Erbringung einer bereits von mit selbst erbrachten Leistung (Antrag auf Erstattung bei Ryanair) nicht erteilen wollte, habe ich weiterhin - bislang erfolglos - versucht, meine Erstattung direkt bei meinem Vertragspartner Ryanair zu verfolgen. Hier werde ich jedoch gebetsmühlenartig an den Vermittler verwiesen, obwohl ich diesen niemals zum Einzug meiner Forderung bevollmächtigt oder beauftragt habe. Ich bin der Auffassung, dass Ryanair nicht ohne weiteres an den nicht am Flugbeförderungsvertrag beteiligten Vermittler überweisen kann, nur weil dies für ihn buchhalterisch einfacher ist (schlichte Rückbuchung an die bei der Buchung verwendete Kreditkarte). Die AGBs von Ryanair, die eine Erstattung entweder an die bei der Buchung verwendete oder die Kontoverbindung des Kunden vorsehen, halte ich für agb- und eruoparechtswidrig, weil sie intransparent sind und faktisch einen Schuldneraustausch nach freiem Belieben der Fluggesellschaft herbeiführen sollen. Ich bin daher der Meinung, dass ich auch im Falle einer möglicherweise bereits erfolgten Zahlung an den Vermittler weiterhin von Ryanair die Erstattung verlangen kann und diese sich nicht wirksam mit dem Einwand der Erfüllung durch Zahlung an den Vermittler verteidigen kann.
Während eurowings, bei denen ich auf gleichem Wege den Hinflug gebucht hatte und von denen ich auch zunächst mit absurdesten Begründungen an den Vermittler verwiesen wurde, nach mehrfacher klageandrohung doch direkt an mich gezahlt hat, stellt sich ryanair weiterhin tot. Während auf der Internetseite von Ryanair nun sogar ein Tool zur Identifikation von Kundendaten (bei noch nicht erstatteten Buchungen über OTAs) angeboten wird, sollen sich jene Kunden, deren Erstattung angeblich h bereits an den Vermittler überwiesen wurden, an diesen wenden. Ich halte diese Vorgehensweise für widersprüchlich und habe den Eindruck, dass Kunden hier bewusst in die Irre geführt werden sollen, damit ryanair sich die rexhtsgrundlos an die Vermittler gezahlten Gelder nicht überall wieder zurück holen muss. Die Prozesskosten für solche Fälle, in denen die Passagiere dennoch Kage erheben, scheint man hierbei in Kauf nehmen zu wollen.
Leider gibt es zu diesem Thema scheinbar (erstaunlicher Weise) wenig aussagekräftige Rechtsprechung. Falls jemand hiermit bereits Erfahrungen gemacht hat, entsprechende Urteile kennt oder ggf. Die Kontaktdaten der Rechtsabteilung von Ryanair zur Verfügung stellen könnte, würde ich mich über einen Austausch sehr freuen.
VG