Wir wollten letztes Jahr im September mit Ryanair von Weeze nach Valencia fliegen. Diesen Flug haben wir von uns aus, auf Grund der Corona-Pandemie, auf den September 2021 umgebucht. Diese Umbuchung war gemäß der Richtlinien von Ryanair kostenpflichtig. Jetzt wurde der umgebuchte Flug ( Hin- sowohl Rückflug) um 36 Stunden nach hinten verschoben und wir müssen auf Grund dieser Änderungen die Flüge stornieren.
Nun meine Frage: Haben wir, durch diese erhebliche Flugzeitenänderung, auch Anspruch auf die vorher geleisteten Umbuchungsgebühr?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus