Hallo liebe Community
Ich habe vergangene Woche einen Flug für den nächsten Monat am 14. Oktober 2020 von Zürich nach Düsseldorf gebucht (Fluggesellschaft Eurowings). Vor ein paar Tagen erhielt ich eine E-Mail, dass der Flug nicht stattfindet und ich wurde auf einen Flug am 13. Oktober umgebucht, ebenfalls bei Eurowings (neue Flugnummer).
An sich kein großes Problem. Allerdings hatte ich schon für den 14. Oktober 2020 ebenfalls einen Mietwagen reserviert und direkt im Voraus bezahlt.
Sollte ich nun den umgebuchten Flug am 13. Oktober 2020 wahrnehmen, könnte ich von der Fluggesellschaft den Aufpreis für die längere Mietdauer „verlangen“?
Weitere Alternative:
Es gibt für den 14. Oktober noch Flüge von ZRH nach DUS bei anderen Fluggesellschaften (mit Aufpreis) ebenfalls zu früherer Zeit sodass ich am Flughafen warten müsste (mehr als 5 Stunden) um den Mietwagen zu kriegen. Vorher wäre ebenfalls nur mit Aufpreis möglich.
Würde der Aufpreis des neuen Fluges und der Aufpreis für den Mietwagen übernommen werden?
ich bedanke mich schon im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße