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Guten Tag!

Involatus hat die Tickets laut AGB von dem ausführenden Luftfahrtunternehmen gekauft und diese in eigenem Namen an die Fluggäste vermittelt. Involatus tritt jedochnicht als ausführendes Luftfahrtunternehmen auf, sonder das Luftfahrtunternehmen als Operated by.

Da der Buchende aufgrund der Flugverspätung eines Rückfluges um 15 Stunden von beiden Flügen (Hin- und Rückflug) laut Artikel 8 Fluggast VO stornieren kann, müsste er das gesamte Geld zurückerstattet bekommen. Involatus zahlt aber nur die Kosten für den Hinflug und für den Rückflug nur den Preis abzüglich 80 % Stornogebühren.

Das Luftfahrtunternehmen reagiert überhaupt nicht.

Wer ist denn jetzt Anspruchsgegner in einer Klage?
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
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