Hallo, folgende Frage.
Ich habe 2019 /20 Flüge bei Easyjet Berlin-Innsbruck gebucht. 2020 wurden diese wegen Corona gecancellt. Man bot mir Fluggutscheine an, die ich annahm da ich 2021 dann nach Innsbruck fliegen wollte.
dieser Flug wurde auch gebucht und sollte am 2.6.21 losgehen. Leider wurde auch dieser Flug von Esyjet gecancelt obwohl sie hätten fliegen dürfen.
Nun wollte ich um mit einer anderen Airline nach Innsbruck zu fliegen, eine Rückerstattung meines Flugpreises haben.
Ihre Antwort. Da ich ja einen Fluggutschein angenommen hatte, bekomme ich auch diesesmal nur einen Fluggutschein für die gestrichenden Flüge.
Das kann doch aber nicht sein, den der erste gebuchte Flug, wurde doch normal bezahlt.Und der Flug wurde von ihnen gestrichen.
Welches Recht habe ich hier, meinen Flugpreis, zurück zu holen? Übers normale Easyjet Formular funktioniert das nicht und antworten kann man auch nicht auf ihre Mails.
Ich wäre für Tipps sehr dankbar.
Vielen Dank.