Meine Lebensgefährtin und ich sind am 04.06.2022 mit Condor Flug DE1614 von Düsseldorf nach Chania geflogen.
Die geplante Abflugzeit war 14:25 Ortszeit Düsseldorf. Bei Ankunft am Flughafen wurde uns jedoch angezeigt, dass die Abflugzeit auf 15:10 verschoben wurde.
Grund für diese Verspätung war laut Kapitän bzw. Co-Pilot eine Verspätung der Maschine auf dem vorherigen Flug.
Um 15:10 herum erfolgte dann das Boarding, so dass die Maschine um ca. 15:30/15:35 zum Start bereit war.
Dieser verzögerte sich jedoch wegen eines fehlenden Slots immer weiter.
Die Maschine startete schlussendlich um 17:56 Ortszeit Düsseldorf mit 3 Stunden und 31 Minuten Verspätung.
Die Maschine landete (Aufsetzen auf der Landebahn) um 21:36 Ortszeit Kreta (geplant: 18:40 Ortszeit Kreta) auf dem Flughafen Chania.
Laut EuGH-Urteil vom 04.09.2014 (AZ. C -452/13) gilt jedoch für die Bemessung einer Flugverspätung der Moment als Ankunftszeit, wenn mindestens eine Flugzeugtür zum Ausstieg geöffnet wird.
Zum Zeitpunkt der Landung unserer Maschine war uns dies jedoch nicht bewusst und wir gingen noch davon aus, dass die Maschine um 2 Stunden und 56 Minuten verspätet sei und uns deswegen keine Entschädigung von 400,00 € pro Person zustände.
Durch meine Recherche noch in unserem Kreta-Urlaub stieß ich jedoch auf das EuGH-Urteil und machte mir zum Glück einen Screenshot von der Flightaware Internetseite zu unserem Flug.
Dort ist genau die Rollzeit bei Landung und die Ankunftszeit am Gate, also die für die Bemessung der Flugverspätung relevante Zeit angegeben.
Ankunft am Gate war, was sich auch mit unserer Erinnerung deckt, 22:06 Ortszeit Kreta.
Somit hatte die Maschine eine Verspätung von 3 Stunden und 26 Minuten, wonach der Anspruch auf Entschädigung ganz klar besteht.
Condor behauptet trotzdem, dass keine Verspätung von mehr als 3 Stunden vorlag und weist unsere Anspruchsforderung trotz Anschreiben unseres Anwaltes zurück (Condor beruft sich also, ohne dies explizit zu benennen, auf die Zeit des Aufsetzens der Maschine auf der Landebahn als relevante Ankunftszeit). Wahrscheinlich unter der Annahme, dass wir nicht vor Gericht gehen werden. Soweit noch nachvollziehbar, wenn auch sehr dreist und für uns natürlich sehr ärgerlich.
Nun kommt aber der für uns nicht nachvollziehbare Teil der ganzen Angelegenheit.
Unser Rechtsanwalt ist der Meinung, dass der Screenshot von Flightaware als Beweis nicht ausreicht und dass wir nach Möglichkeit Zeugen angeben sollen, welche die Verspätung bestätigen können.
Deswegen suchen wir auf diesem Wege Fluggäste unseres Condor-Flugs.
Vielleicht ist diesen ja auch nicht bewusst, dass die Zeit der Öffnung der ersten Flugzeugtür als Ankunftszeit gilt und dass sie dementsprechend einen Anspruch auf Entschädigung wegen Flugverspätung in Höhe von 400,00 € pro Person gegen Condor haben.
Wir hoffen sehr, auf diesem Wege Mitreisende bzw. Zeugen zu finden.
Vielen Dank!