Guten Tag,
in meinem Fall wurde ein noch über einen Monat in der Zukunft liegender Flug annuliert, ich wurde auf einen Flug an einem anderen Tag und zu einem anderen Flughafen umgebucht. Hierdurch entstehen mir Probleme und Kosten. Mich interessiert, welche Rechte, ggf. Erstattungsansprüche ich gegenüber der Fluglinie geltend machen kann.
Hier die Einzelheiten:
1.) Am 11.10.2022 buchte ich bei Eurowings folgende Flugverbindung zum Gesamtpreis von 228,98 €:
Hinflug EW 9234 am So, 29.01.2023 um 07:10 Uhr ab Düsseldorf --> 09:55 Uhr Kallax Airport (Luleå, Schweden)
Rückflug EW 9235 am So, 12.02.2023 um 10:40 Uhr ab Kallax Airport (Luleå) --> 13:35 Uhr Düsseldorf
2.) Im Buchungsprozess zu obiger Flugbuchung bot Eurowings mir die Buchung eines Mietwagens ab/bis zum Zielflughafen Luleå an. Dieses Angebot habe ich angekommen und habe zum Gesamtpreis von 510,94 € folgenden Mietwagen gebucht:
Toyota Corolla oder vergleichbar: Übernahme ab Kallax Airport am 29.01.2023, 10:00 Uhr; Rückgabe am Kallax Airport am 12.02.2023 um 10:00 Uhr.
Im Zahlungsbeleg ist als Vertragspartner "CarRental Eurowings" angegeben. Der Mietwagen-Voucher wurde von "CarTrawler" ausgestellt. Anbieter des Mietwagens ist die Firma Hertz.
Die Leistungen zu 1. und 2. habe ich vorab bezahlt.
3.) Mit E-Mail vom 13.12.2022 informierte Eurowings mich über eine Flugplanänderung: Mein ursprünglich gebuchter Hinflug wurde annuliert, ich wurde auf folgenden Flug umgebucht:
EW 9232 am Sa, 28.01.2023 um 14:35 Uhr ab Düsseldorf --> 17:35 Uhr Kiruna
Der neue Flug ist somit einen Tag früher, der Ankungsflughafen wurde geändert und befindet sich 360(!) Kilometer vom ursprünglichen Ziel entfernt. (Der Rückflug bleibt bislang unverändert; ich kann nicht wissen, ob hier ggf. in den nächsten Tagen oder Wochen auch noch eine erzwungene Änderung folgen wird.) Eurowings nennt mir folgende drei Handlungsalternativen, falls ich mit der Umbuchung nicht einverstanden bin:
- Kostenfreie Umbuchung (bis 40 Minuten vor Abflug)
- Vollständige Rückerstattung des Flugpreises
- Erstellung eines Flugvouchers, für eine spätere Nutzung
Erbost und enttäuscht suchte ich Alternativen, um festzustellen, dass es zum gewünschten Datum bzw. an diesem Wochenende keine brauchbaren Alternativflüge gibt, zumal ich für den Mietwagen zum jetzigen Zeitpunkt (=deutlich höhere Preise) ebenfalls keine angemessene Alternative finden kann. Würde ich jetzt meinen Mietwagen auf Kiruna umbuchen, würde mich die kleinste Fahrzeugkategorie im günstigsten Fall zwischen 1.400 und 1.500 Euro kosten, was für mich gänzlich inakzeptabel ist.
Eine Absage der gesamten Reise kommt für mich ebenfalls nicht in Frage, da ich in Lappland für die erste Woche verbindlich eine Unterkunft samt Aktivitäten gebucht und bezahlt habe; während der zweiten Woche bin ich an einem anderen Ort als Musiker gebucht und zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Nun kann ich grundsätzlich mit dem Abflug am Vortag leben, auch wenn ich dafür – verglichen mit dem eigentlich gebuchten Flug – erhebliche Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen muss:
- zusätzliche Übernachtung aufgrund der Anreise am Vortag
- 4 Stunden Zugreise von Kiruna nach Luleå
- Transport ohne eigenes Fahrzeug vom Flughafen Kiruna zum Bahnhof Kiruna (am anderen Ende der Stadt)
- Transport ohne eigenes Fahrzeug vom Bahnhof Luleå zum Kallax Airport
Ich würde das notgedrungen alles auf mich nehmen, frage mich aber, ob ich – da unverschuldet und Verursacher = Eurowings – einen Anspruch gegenüber der Fluglinie auf Ersatz der durch die Annullierung/Umbuchung entstandenen Kosten habe, nämlich: Taxi in Kiruna vom Flughafen zum Bahnhof, Zugticket von Kiruna nach Luleå, Taxi in Luleå vom Bahnhof zum Flughafen und dazwischen irgendwo/irgendwann eine zusätzliche Hotelübernachtung.
Wer kann helfen?