Hallo,
sie haben einen Flug von Hannover nach Rhodos gebucht. Ursprünglich ging ihr Flug um 05:20 Uhr.
Bei Ankunft der Unterlagen sahen Sie, dass ihr Flug nun um 16:05 Uhr gehen würde.
Ihr ursprünglicher Flug wurde um 11h verschoben, somit lässt sich von einer Annulierung sprechen.
Urteil des EuGH, vom 13.10.2011, Az C-83/10 (nachzulesen auf reise-recht-wiki.de):
Eine Annullierung liegt immer dann vor, wenn ein Flug nicht so durchgeführt werden kann wie geplant und der Start daher aufgegeben wird. Wird ein Flug auf einen anderen Tag verlegt, ist darin ebenfalls eine Annullierung zu sehen. Es ergeben sich somit auch Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung.
Die VO (EG) 261/2004 ist besagte Fluggastrechteverordnung der EU.
Nach Art. 7 VO (EG) 261/2004 stehen Ihnen, bemessen an der Strecke des Fluges, diverse Ausgleichszahlungen zu.
Folgendermaßen teilen die Möglichkeiten sich auf:
-
Ausgleichszahlung in Höhe von 250 Euro bei einer Flugstrecke von weniger als 1.500 Kilometern
-
Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro bei einer Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
-
Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro bei einer Flugstrecke von mehr als 3.500 Kilometern
Maßgeblich dafür ist der Zeitraum, in dem Sie informiert wurden.
Wurden Sie mehr als zwei Wochen im Voraus informiert, stehen Ihnen keine Ausgleichszahlungen zu.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.