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Unser Gepäck ist beim Hinflug verspätet geliefert worden, beim Rückflug in Stuttgart ebenfalls kein Gepäck vorhanden.

Ankunft in Menorca am 30.09.2014, verspätet (Vueling.com) ca. 3 Stunden, Koffer wurden ausgeliefert am 3.10.2014 um 21.45 Uhr.

Rückflug war planmässig, am 9.10.2014 in Stuttgart gelandet, heute am 12.10.2014 noch immer ohne Gepäck.

Laut Internetseite soll das Gepäck seit Freitag (10.10.2014) in Stuttgart sein.

Wer stellt hier an wen Ansprüche auf Schadesersatz?

 

Danke für eine Information zu diesem Problem.
Gefragt in Gepäckverspätung von
wieder getaggt von
+4 Punkte

7 Antworten

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Guten Tag,

in Ihrem Fall gibt es gleich mehrere Möglichkeiten, wie Sie an Schadensersatz oder andere Ansprüche kommen. Diese hängen jedoch von weiteren Details zu Ihren Flügen ab.

 

1. Koffer kommt um drei Tage verspätet in Menorca an (3.10 anstatt 30.09)

Wenn Ihr Gepäck verspätet am Reiseziel ankommt, so müssen die daraus entstehenden Schäden nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzt werden. Hierfür verantwortlich ist nach Art. 19 MÜ der Luftfrachtführer, also derjenige, der die Verantwortung über das Flugzeug hatte, mit dem Sie geflogen sind. Sie müssen sich daher an die entsprechende Fluggesellschaft wenden, welche Sie und Ihr Gepäck befördert hatte.

Schäden, die Ihnen wegen fehlendem Gepäck entstehen, sind beispielsweise alle zusätzlichen Kosten, die Sie auf sich nehmen mussten, um auch im Urlaub versorgt zu sein (beispielsweise zusätzliche Kleidung für drei Tage). Diese Schäden müssen Sie allerdings belegen. Weiterhin ist der Ersatz auf rund 1300€ pro Person begrenzt.

Zudem müssen Sie die Verspätung schriftlich bei der Fluggesellschaft anzeigen. Dies muss nach dem Übereinkommen innerhalb von 3 Wochen, nachdem Sie ihr Gepäck endlich erhalten haben, geschehen. Zögern Sie also nicht mehr zu lange damit!

 

Weitere Ansprüche haben Sie, wenn (und nur wenn) sie eine Pauschalreise gebucht haben, in der auch der Hinflug enthalten war. In diesem Fall gilt fehlendes Gepäck als Reisemangel gemäß § 651d BGB. Der Reisepreis kann für die Zeit, in der das Gepäck fehlte, gemindert werden. Ein genauer Prozentsatz lässt sich nicht vorhersagen, er hängt u.a. davon ab, wie sehr Ihre Reise dadurch beeinträchtigt wurde. Der Reisemangel muss in diesem Fall beim Reiseveranstalter angezeigt werden, gegen den Sie dann auch den Anspruch auf Minderung des Reisepreises haben.

 

2. Koffer kommt bis jetzt nicht in Stuttgart an

Wenn das Gepäck wirklich verloren ist, regelt auch hier das MÜ Ihre Ansprüche. Pro Passagier werden hierbei derzeit Schäden an dessen Gepäck ebenfalls in einer Höhe von bis zu rund 1300€ ersetzt. Auch hierbei müssen Sie sich an die Fluggesellschaft wenden. Hierbei ist der Schaden u.a. der Geldbetrag, den Sie aufwenden müssen, um Ihr verlorenes Gepäck zu ersetzen.

Sollte das Gepäck noch auftauchen, gehen Sie genau so vor wie beim verspäteten Gepäck beim Hinflug.

 

3. Verspätung des Hinflugs

Worauf Sie noch nicht eingegangen waren: Sie haben eventuell zusätzlich die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung zu erhalten. Diese beträgt bei einer Flugdistanz über bis zu 1500km (wovon die Strecke Stuttgart-Menorca erfasst ist) 250€ für jeden Fluggast. Voraussetzung ist allerdings eine Verspätung von mindestens drei Stundenüberprüfen Sie also noch einmal, wie groß die Verspätung genau war. Weiterhin ist in einem solchen Fall auch der Grund für die Verspätung wichtig, da in manchen Fällen diese Zahlung nicht geleistet werden muss. Auch für diesen Anspruch müssen Sie sich an die Fluggesellschaft wenden.

 

Urteile im Einzelnen:

AG Frankfurt a.M. - Urteil vom 29.05.2001, Az. 29 C 2166/00-46

(zu finden im Volltext unter der Google-Suche „29 C 2166/00-46 reise-recht-wiki“)

Ein Reisender hat Anspruch auf Reisepreisminderung gegen den Reiseveranstalter, wenn sein Gepäck erst verspätet am Zielort angekommen ist. Es gilt als Reisemangel, wenn Reisende für eine Tage deswegen ohne ihr Gepäck auskommen müssen.

 

AG Frankfurt a.M. - Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84

(zu finden im Volltext unter der Google-Suche „32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki“)

Geht Gepäck verloren oder kommt es verzögert an, so hat ein Fluggast gegen das befördernde Luftfahrtunternehmen einen Anspruch auf Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen. Dies gilt für alle Luftfahrtunternehmen, die in Ländern ansässig sind, die Vertragspartner des Übereinkommens sind (hierzu gehören die in Ihrem Fall relevanten Länder Spanien und Deutschland).

 

OLG Frankfurt a.M. - Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12

(zu finden im Volltext unter der Google-Suche „16 U 66/12 reise-recht-wiki“)

Ein Fluggast muss einen Gepäckverlust ausnahmslos bei der Fluggesellschaft anzeigen. Dies gilt auch dann, wenn Gepäck nur teilweise verloren gegangen ist, da das Unternehmen den Verlust auch einzelner Gepäckteile nachvollziehen können muss.

 

BGH Karlsruhe - Beschluss vom 11.03.2008, Az. X ZR 49/07

(zu finden im Volltext unter der Google-Suche „X ZR 49/07 reise-recht-wiki“)

Bei einer Flugverspätung ab drei Stunden ist an den Passagier eine Ausgleichszahlung zu leisten, die von der Distanz des verspäteten Fluges abhängt. Zur Zahlung ist das verantwortliche Luftfahrtunternehmen verpflichtet. Passagiere müssen sich daher an dieses und nicht an einen möglichen Reiseveranstalter wenden.

 

 

 

 

 

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Hallo lieber Fragesteller,

 

bei einem solchen Fall (Gepäckverspätung um 3 Tage auf Hinflug, Flugverspätung, Gepäckverspätung oder Gepäckverlust beim Rückflug) ergeben sich mit den verschiedenen Schadenspositionen auch mehrere verschiedene Ansprüche.

Es stellt sich also die Frage nach den Ansprüchen bei einer (1) Gepäckverspätung, den Folgen einer (2) kurzen Flugverspätung, und den rechtlichen Möglichkeiten bei einer in den Gepäckverlust tendierenden Gepäckverspätung, also die Frage nach der (3) Abgrenzung zwischen Gepäckverspätung und Gepäckverlust.

 

Grundsätzliches: Bei den folgenden Ausführungen nehme ich Ihres Hinweises in der Überschrift auf einen Reiseveranstalter an, dass Sie eine Pauschalreise gebucht hatten. Anders als bei einer Individualreise greifen hier die nationalen Regelungen der §§ 651 a-m BGB zum Pauschalreiserecht. Anspruchsgegner ist hierbei immer der Reiseveranstalter.

 

(1) Gepäckverspätung

Wenn das Pauschalreiserecht nach § 651 a-m BGB zur Anwendung kommt, dann hat der Reisende bei der mangelhaften Erbringung von Reiseleistungen (darunter fallen auch Fehler bei der Gepäckbeförderung) prinzipiell einen 1. Anspruch auf Minderung nach § 651 d BGB und 2. Schadensersatz nach § 651 f BGB. Wird die Reise sogar vereitelt oder erheblich beeinträchtigt wird, dann kann der Betroffene darüber hinaus Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude fordern.

 

Für die Tage, in denen das Gepäck fehlt, kann der Reisepreis anteilig gemindert werden. Im Streitfall entscheidet das Gericht über eine angemessene Minderungsquote. In der Regel beträgt die Minderungsquote zwischen 20 % und 25 % des tagesanteiligen Reisepreises. (vgl. hierzu AG Frankfurt, Urteil vom 20.04.2000, Az. 32 C 3141199-84 – zu finden nach der Sucheingabe „32 C 3141199-84 reise-recht-wiki“)

 

Der Ersatz wegen entgangener Urlaubsfreude kann darüber hinaus z. B. gerechtfertigt sein, wenn sich das Gepäck um mehrere Tage verspätete, oder durch das fehlende Gepäck an geplanten Ausflügen und Programmpunkten mangels entsprechender Kleidung oder Ausrüstung nicht teilgenommen werden konnte. Anders hingegen kann eine kurze Gepäckverspätung von 1 Tag als bloße Unannehmlichkeit gewertet werden und keine Schadensersatzansprüche begründen. Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude kann auch verneint werden, wenn das fehlende Gepäck leicht ersetzt werden kann, oder auch mit der Ersatzgarderobe an den geplanten Aktivitäten ohne größere Beeinträchtigung teilgenommen werden kann.

 

(2) kurzen Flugverspätung

Eine Flugverspätung ist im Kern ebenfalls eine mangelhaft erbrachte Reiseleistung und zieht daher vergleichbare Ansprüche wie bei einer Gepäckunregelmäßigkeit nach sich:

1. Anspruch auf Schadensersatz in bestimmten Fällen auch für vergangene Urlaubsfreude nach § 651 f BGB z. B. wenn durch die Flugverspätung ein erheblicher Teil der Urlaubsreise verloren geht

2. Anspruch auf Reisepreisminderung wegen Pflichtverletzung bei einer Verspätung gemäß § 651 d BGB

Hierbei ist zu beachten, dass eine „kleinere“ Verspätung bis zu 5 Stunden regelmäßig als bloße Unannehmlichkeit gewertet wird und keine Minderungsansprüche nach sich zieht.

So etwa: AG Kleve, Urteil vom 15.01.1999, Az. 3 C 582/98 (zu finden nach der Sucheingabe „3 C 582/98 reise-recht-wiki“) – 6 Stunden Verspätung

Und AG Wiesbaden, Urteil vom 04.12.1996, Az. 93 C 2731/96-29 (zu finden nach der Sucheingabe „93 C 2731/96-29 reise-recht-wiki“)  – 2 Stunden Verspätung

3. Anspruch auf Kündigung der Reise bei erheblicher Beeinträchtigung der Reise durch die Verspätung i. S. d. § 651 e BGB

 

Neben diesen Ansprüchen hat der Reisende nach Art. 6 VO (EG) Nr. 261/2004 i. V. m. Art. 9 der Verordnung vor Ort natürlich das Recht gegenüber der Fluggesellschaft auf diverse Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Unterbringung im Hotel und Transfer zu diesem, sowie kostenfreie Nutzung von Telefon und e-mail. Der Umfang Leitungen ist abhängig von der Flugstrecke und der Wartezeit.

Die einem nach der EG (VO) zustehenden Ausgleichszahlungen können diese Zahlungen auf den Minderungsanspruch aus § 651 d BGB angerechnet werden.

Beispielhaft dafür AG Rostock, Urteil vom 14.01.2013, Az. 47 C 256/12 (zum Nachlesen: das Urteil erscheint nach einer google-Sucheingabe „47 C 256/12 Reise-Recht-Wiki“ gleich an erster Stelle ) – Die Ausgleichszahlung einer Fluggesellschaft infolge einer Flugverspätung war ist auf den Anspruch auf Reisepreisminderung anzurechnen.

 

(3) Abgrenzung zwischen Gepäckverspätung und Gepäckverlust

Eine Gepäckverspätung nach dem Rückflug wird oft als Unannehmlichkeit bewertet, da der Passagier nun ja nicht mehr auf das Gepäck angewiesen ist. Dem Reisenden entsteht bei einer Gepäckverspätung auf dem Rückflug eben kein Schaden. Unabhängig hiervon ist jedoch fraglich, wann man nicht mehr von einer Gepäckverspätung spricht, sondern einen Gepäckverlust annehmen kann.

Ein Gepäckverlust liegt dann vor, wenn nicht mehr damit zu rechnen ist, dass der Luftfrachtführer das Gepäck dem Reisenden übergeben kann. Am praktischsten ist natürlich ein Anerkennungsschreiben der Fluggesellschaft hinsichtlich eines Gepäckverlustes.

Bei einem Gepäckverlust hat die Fluggesellschaft dann den entstandenen Schaden zu ersetzen: Ersatz des Wertes des Koffers und dessen Inhalt unter Beachtung eines Abzuges infolge von Gebrauchsspuren (Abzug „alt für neu“).

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Hallo an alle!

Hier möchte ich euch meine erfahrungen schildern, damit ihr hoffentlich nicht auf di Machenschaften der Fluggesellschaften reinfallt: 

1. Ein (nur 1 einziges) Schreiben an die Fluggesellschaft schicken und eine Friste von höchstens 14 Tagen geben, die Entschädigung zu zahlen. Bei Fristablauf deutlich hinweisen, dass ohne weitere Mahnung ein Anwalt eingeschaltet wird.

2. Zusätzliches Schreiben an den Reiseveranstalter mit gleicher Frist und Hinweis, dass eine Reisepreisminderung und Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit erwartet wird.

3. Die Fluggesellschaft wird sowieso nicht antworten. Daher schonmal sicherheitshalber einen guten Anwalt (am besten Fachanwalt für Flugrecht raussuchen), damit man nachher keimne Zeit verliert.

4. Nach Ablauf der 14 Tage beim Anwalt die Sache reinsenden (geht bei vielen Kanzleien einfach per mail) und den klaren Auftrag an den Anwalt geben, jetzt ALLES rauszuholen, was geht (also Entschädigung, Schadensersatz, Rechtsanwaltksoten, und und und).

Ich kam bei unserer Sache auch aus dem Staunen nicht mehr raus. Die Fluggesellschaft Condor Flugdienst hat auf mein erstes Schreiben erstmal nichts gemacht. Dann kam nach 3 Wochen ein Antwortschreiben, dass man mein Schreiben erhalten hat. Dann kam nach weiteren 4 Tagen ein Schreiben, dass man hier auch schon tausendfach wortgleich findet. Wortgleich! Das finde ich ein Schlag ins Gesicht. So lasse ich nicht mit mir umspringen. Ich habe mich bemüht, denen unseren Fall aufzuzeigen und dass diese Verspätung für unsere Familie mit Kindern echter Stress war. Aber Condor behandelt uns nach Schema F. Unfassbar und unverschämt. Also bin ich zu einem Fachanwalt und das Ergebnis!? Die Condor hat die 1600 Euro nach einigen verhandlunsgrunden durch unsere anwälte anstandslos bezahlt. Es ist verrückt!!!! cheeky Aber die Fluggesellschaften scheinen echt alle zu glauben, dass wir Verbraucher zu dumm sind, deren Vorgehen zu durchschauen. 

Hallo!? wir leben im 21, Jahrhundert. Eure Standardschreiben wirkten vielleicht im letzten Jahrhundert, aber heutige Verbraucher sind aufgeklärt!!!! Wir wissen, wo der Hase läuft.

Noch was als Hinweis: Als ich unseren Anwalt anrief, hat der mir fast irgendwie geraten, das ganze sein zu lassen. LASST EUCH NICHT VON RECHTSANWÄLTEN VON EUREM WEG ABBRINGEN! Rechtsanwälte sind nach Recht und Gesetz verpflichtet, Kunden auf alle möglichen Risiken, Bedenken, Einwände, Sorgen und Zweifel hinzuweisen. Das ist deren Geschäft und die wissen wahrscheinlich gar nicht, wie Verbraucher so etwas auffassen. Das hört sich dann für Laien wie mich an, als würde die Welt zusammenbrechen, wenn ich den Anwalt einschalte und gegen die Fluggesellschaft vorgehe und ich würde Haus und Hof verlieren. Mein Anwalt hörte im ersten Telefonat gar nicht mehr auf, mir den Teufel an die Wand zu malen. Als ich ihn dann fragte, was ich denn sonst machen soll, als ihn einzuschalten, wusste er auch nichts zu sagen. Als ich ihm nachdem wir den Fall gewonnen hatten, sagte, dass seine Bedenken ja etwas übertrieben gewesen wären, sagte er mir, dass er verpflichtet gewesen wäre, mich darauf hinzuweisen.

Also meine Empfehlung: Entscheidet euch VOR dem Gespräch mit einem Anwalt, den einzuschalten, denn ansonsten werden euch die Risikohinweise der Anwälte von allem abbringen. Und genau DAS wissen die Fluggesellschaften angry Die wissen, dass Flugpassagiere zu Tausenden bei Anwälten anrufen, die Anwälte aber dann sagen: Lass die Finger davon. Zu großes Risiko. Kostet zuviel. LASST EUCH NICHTS EINREDEN! So ein Prozess kostet vielleicht ein paar Hundert euro, aber diese Entschädigungen sind 100% sicher. Die stehen im gesetz!!!! Und die Fluggesellschaft muss die Anwaltskosten übernehmen. Alles andere ist falsch. Lest die guten Hinweise hier im Forum durch, da findet ihr viele viele Urteile, die ganz klar sagen: DIE FLUGGESELLSCHAFT MUSS DIE ANWALTSKOSTEN ZAHLEN!

Also, alle zusammen: Durchhalten und am Ende werdet ihr sehen: Ihr bekommt eure Entschädigung!!!!!!!

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Ganz ehrlich: Ich verstehe die Fluggesellschaften nicht.

Bei unserem Streit mit TAP war es einfach unsagbar, wie die TAP sich verhalten hat. Die haben einfach gar nichts gemacht! Wir hatten eine Flugverspätung von 7 Stunden!!!! 7 Stunden! Die EU Richtlinie sieht eine Entschädigung von 400 Euro für jede Person bereits ab 3 Stunden vor. Also ein glasklarer Fall, bei dem im Gesetz steht, dass TAP uns insgesamt 1200 Euro zahlen musste. Aber die TAP hat einfach gar nichts gemacht. Auf meine Schreiben keine Reaktion, nichts. Die hatten wahrscheinlich gehofft, dass ich blöd und faul genug bin, einfach aufzugeben und die Sache dann einschläft! Was bleibt einem anderes übrig, als einen Rechtsanwalt einzuschalten?

Und natürlich hat die TAP dann nach dem Einleiten des Mahnverfahrens ALLES bezahlt: 1200 Euro + Gerichtskosten + Rechtsanwaltskosten.

ABER WAS SOLL DAS, liebe TAP!???!!!!!????? Wieso muss man bei so klaren Entschädigungsansprüchen, die im Gesetz festgelegt sind, erst einen Anwalt einschalten, der dann wiederum die Gerichte einschalten muss, um an völlig klare 100% sichere Entschädigungen zu kommen? 

Dafür habe ich kein Verständnis. Wer sich so stur stellt, muss dann auch zahlen. Tut mir Leid, aber da fehlt mir einfach alles Verständnis. JEDER MUSS SICH AN DIE GESETZE halten. Wenn ich nach Gesetz einem anderen etwas zahlen muss, tue ich das. Wieso glaubt die TAP, über dem Gesetz zu stehen? Der Fall war einfach so klar, dass es VÖLLIG UNNÖTIG war, dass ein Rechtsanwalt und ein Gericht sich mit der Entschädigung beschäftigen mussten. Aber naja. Wie sagt man so schön: wer nicht lernen will, ...

Ich kann also nur allen anderen hier raten: Lasst euch bloß nicht von den Fluggesellschaften an der Nase rumführen. Die machen nichts. Gar nichts. Die hoffen, dass man an der Sache mit der Zeit das Interesse verliert. Fallt darauf nicht rein. Schreibt denen einen Brief und wenn die nach 2 Wochen nicht gezahlt haben, SOFORT zum Anwalt mit dem befehl, die gesamte Entschädigung einzuklagen. Alles andere bringt nichts.

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Doch, es gibt eine Pauschale für Gepäckverspätungen. Ob das jetzt eine Tagespauschale oder Komplettpauschale ist oder so, weiß ich nicht. Auf meinem Flug mit Lufthansa war mein Rimowa Koffer auch verspätet. Ich bin dann dort am Flughafen zum Schalter und habe es der Dame gemeldet. Die Lufthansa sagte mir, dass sie mir erstmal 850 € Sofortkompensation zahlen würden. Diese 850 € müssten sie zahlen. Alles andere sollte ich dann nachher mit Lufthansa klären. Die haben mir dann auch sofort am Flughafen 850 € gezahlt. Ich musste noch ein rosa Papier unterschreiben (Auszahlungsquittung Gepäckunregelmäßigkeiten), aber dann habe ich das Geld bekommen. Vielleicht habe ich auch etwas herumgequengelt, dass ich meine Sachen nicht hatte und nun ohne alles dastehe cheeky Aber ärgerlich war es in jhedem falle.

Dann haben die mir wegen noch einen PIR Report gegen (Bericht über BEschädigung an Ihrem aufgegebenen Gepäck), war ein gelbes Blatt, komisch fällt mir erst jetzt auf, dass dort steht, Beschädigung an aufgegebenem Gepäck und nicht Gepäckverspätung. Dann hat die Lufthansa mir nachher noch 1350 Euro zusätzlich überwiesen. Dafür musste ich aber einen Anwalt einschalten.

Ich denke man muss ein bisschen zeigen, dass man nicht einfach so nachgibt, dann bekommt man am Flughafen etwas Geld und nachher Schadensersatz.

Gepaeckverspaetung Lufthansa was tun

Gepaeckverspaetung Schadensersatz Pauschale

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Also ich habe ein Interview mit einem Rechtsanwalt in der Zeitschrift Wirtschaftswoche (seite 78 unter Steuern und Rechtgelesen über das Montrealer Abkommen. Wenn ich das richtig verstehe, muss die Airline auf jeden Fall ca. 1400 € für die ganzen Ausgaben zahlen, die man hat, solange der Koffer weg ist. Wer im Urlaub ist, der kann zusätzlich noch den Urlaubspreis zurückfordern.

"Welche Rechte haben Kunden bei verspätetem Gepäck?

Sie dürfen kaufen, was sie benötigen: Das geht von der Zahnbürste bis zu Schuhen. Die Fluggesellschaft muss konkret entstandene Kosten erstatten. Wer in einem heißen Land schwitzt, braucht schnell zwei T-Shirts. Auf einer Kreuzfahrt darf ein T-Shirt auch mehr kosten. Die Airline haftet bis zu umgerechnet 1400 € pro Person (nach Montrealer Abkommen)."

Ich frage mich nur, wieso die Airline (bei mir KLM) einfach nicht reagiert. Ich habe - wie vom Anwalt im Interview - vorgegeben, den Gepäckverlust sofort am flughafen gemeldet. habe auch ein Papier bekommen (so ein Ausdruck Property Irregularity Report) und der Fluggesellschaft alles zugeschickt. Ich erhalte aber seit Wochen keine Antwort. Langsam werde ich nervös. Ich werde denen jetzt eine letzte Frist stellen und wenn in einer Woche kein Geld da ist, gehe ich zum Anwalt.

Ich werde euch berichten!

Hier der Artikel aus der Wirtschaftswoche

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Hallo,

Ihr Gepäck ist beim Hinflug verspätet geliefert worden, beim Rückflug in Stuttgart ebenfalls kein Gepäck vorhanden.

Ankunft in Menorca am 30.09.2014, verspätet (Vueling.com) ca. 3 Stunden, Koffer wurden ausgeliefert am 3.10.2014 um 21.45 Uhr.

Rückflug war planmässig, am 9.10.2014 in Stuttgart gelandet, heute am 12.10.2014 noch immer ohne Gepäck.

Kommen wir zunächst zu der Flugverspätung.

Bei einer Flugverspätung kann Ihnen bereits ein Anspruch auf Ausgleichszahlungen aus der europäischen Fluggastrechte Verordnung zustehen. Dabei kommt es jedoch auf die Verspätung am Endziel an.

 

EuGH, Urteil vom 04.09.2014, Az.: C-452/13  (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " EuGH C-452/13  reise-recht-wiki.de“)

Der EuGH hat nun klargestellt, dass eine Verspätung beim Abflug keine Voraussetzung für die Entschädigung ist. Es kommt also allein auf die Ankunftsverspätung am Zielflughafen an. Für den Ankunftszeitpunkt ist das Öffnen einer Tür des Flugzeugs maßgebend, und nicht wie bisher von den Gerichten angenommen das Berühren des Bodens (Touch-Down) oder das Erreichen der Parkposition (on-block).

 

Sie schreiben, dass Sie mit drei Stunden auf Menorca angekommen sind. Bei einer Entfernung wie der zwischen Stuttgart und Menorca ist eine Verspätung von 3 Stunden notwendig um überhaupt erst einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen auszulösen.

 

  • Bei einer Verspätung von 2 Stunden auf einer Strecke von 1500km oder weniger: 250€
  • Bei einer Verspätung von 3 Stunden auf einer Strecke innerhalb der EU oder bis 3500km: 400€
  • Bei einer Verspätung von 4 oder mehr Stunden auf einer Strecke außerhalb der EU von 3500km oder mehr: 600€

 

Nun zu Ihrem Gepäck.

Zunächst hatten Sie auf Ihrem Rückflug eine Gepäckverspätung. Bei einer Gepäckverspätung steht dem Fluggast ein Anspruch auf Sonderziehungsrechte aus dem Montrealer Übereinkommen zu.

Anspruchsgrundlage ist dabei der Artikel 19 des Montrealer Übereinkommens, der wie folgt lautet:

Der Luftfrachtführer hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Reisegepäck oder Gütern entsteht. Er haftet jedoch nicht für den Verspätungsschaden, wenn er nachweist, dass er und seine Leute alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder dass es ihm oder Ihnen nicht möglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.

Die Haftungshöchstgrenze für Verspätungsschäden wurde von 4.150 auf 4.693 SZR angehoben, was ca. 5.300,00 EUR entspricht.

 

OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.06.2012, Az. 16 U 66/12 (ganz einfach zu finden, wenn Die bei Google eingeben: " OLG Frankfurt 16 U 66/12 reise-recht-wiki.de")

Ein Gepäckschaden oder ein Gepäckverlust muss bei der verantwortlichen Airline angezeigt werden. Hierbei muss nicht nur dargelegt werden, dass Gepäck verloren oder verspätet ist, sondern auch der Inhalt des verlorenen Gepäcks bzw. bei einer Gepäckverspätung der finanzielle Aufwand, den der Passagier zum Ausgleich betreiben musste. Dies dient dazu, mögliche Zahlungspflichten für die Airline nachvollziehbar werden zu lassen.
 


AG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.02.2011, Az. 32 C 2427/10-84 (ganz einfach zu finden, wenn Du bei Google eingibst: " AG Frankfurt 32 C 2427/10-84 reise-recht-wiki.de")

Bei einer Gepäckverspätung müssen betroffene Passagiere sich immer an die Airline wenden, die das Gepäck auf der betroffenen Strecke transportiert hat. Diese Airline muss dann bis zur Obergrenze von etwa 1.300 € alle finanziellen Schäden ersetzen. Es spielt dabei keine Rolle, zwischen welchen Staaten der Flug stattfand, solange beide Staaten Vertragspartner des Montrealer Übereinkommens sind.

 

Jedoch gab es auch auf dem Rückflug einen Zwischenfall mit Ihrem Gepäck. Da im Internet angezeigt wird, dass es sich bereits in Stuttgart befindet, ist nicht von einem Gepäckverlust sondern auch hier von einer Gepäckverspätung auszugehen. Also stehen Ihnen auch hier wieder Ausgleichszahlungen zu.

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