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Hallo, wir haben eine Rechtsstreitigkeit mit Ryanair am Laufen. Ryanair hat uns am Flughafen wegen angeblich zu schwerem und zu großem Handgepäck einfach den Flug verweigert. Wir waren mit 2 Familien und insgesamt 4 Kleinkindern unterwegs und wurden unglaublich schlimm behandelt. Wir hatten uns geschworen, dass wir das nicht auf uns sitzen lassen und die Ryanair verklagen werden.

Jetzt hat unser Anwalt in Frankfurt mehrmals versucht, eine Einigung mit Ryanair hinzubekommen. Das hat jetzt aber nicht geklappt und er empfahl uns einen Fachanwalt für Flugrecht einzuschalten. Er wäre mit der Sache überfordert und würde sich nicht im Flugrecht auskennen. Außerdem wäre wohl eine europäische Klage notwendig und das habe er noch nie gemacht.

Wir haben bei unserem Rechtsschutzversicherer nachgefragt und die haben uns Rechtsanwalt Bartholl als Fachanwalt empfohlen. Die Frau vom Versicherer wies uns aber darauf hin, dass wir wegen dem Anwaltswechsel Mehrkosten selbst tragen müssten. Daher wollen wir jetzt auf Nummer sicher gehen und einen guten und erfahrenen Anwalt einschalten.

Wir haben in diversen Foren und Rechtsanwaltsverzeichnissen fast durchgehend gute Bewertungen der Kanzlei Bartholl gefunden. Wir haben gesehen, dass hier im Forum auch schon von der Kanzlei Bartholl gepostet wurden. Hat jemand mit der Kanzlei Bartholl schon mal eine Klage gegen Ryanair geführt? Könnt ihr uns eure Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl hier posten!? Hat jemand hier Erfahrung mit Rechtsanwalt Jan Bartholl?

Besten Dank schon Mal!
Gefragt in Rechtsanwälte für Fluggastrechte von
wieder getaggt von
+133 Punkte

96 Antworten

+19 Punkte
Ich habe Herrn Bartholl wegen einer Condor Problematik eingeschaltet. Hat alles genau so geklappt, wie ich es mir erhofft hatte: Ich habe unkomplziert meine Entschädigung erhalten und die Rechtsanwaltsgebühren musste Condor zahlen.

PERFEKT
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Wir empfehlen die KANZLEI BARTHOLL BLS aus Berlin.

Kompetent. Durchsetzungsstark und sehr gute Ergebnisse!

Wir hatten eine Gepäckschaden mit der Iberia Express und hatten kein Glück unsere Entschädigung ohne anwaltliche Hilfe durchzusetzen. Die Kommunikation mit der Iberia war unmöglich. Die kommunizieren nur über so ein blödes Kontaktformular, auf das sich sowieso niemand meldet. Das ist wie eine tote Leitung und von der Iberia wahrscheinlich nur eingerichtet, damit man den Passagieren weißmachen kann, man würde sich um deren Sorgen kümmern. Es geschieht nichts. Egal, wie oft man hinschreibt: nichts. Ich verstehe nicht, was man da als einzelner Verbraucher anders machen kann, als einen Rechtsanwalt einzuschalten??? 

Es war das erste Mal für uns, dass wir einen Rechtsanwalt brauchten. Entsprechend unsicher und zögernd waren wir. Im Nachhinein muss ich sagen, dass es völlig unkompliziert ist. Eigentlich lief es so unkompliziert und gut, dass ich beim nächsten Mal gleich zum Anwalt gehen werde. Denn die Fluggesellschaften nehmen einzelne Passagiere sowieso nicht ernst. Erst wer mir einer Fachkanzlei durchkommt, hat Chancen auf eine Entschädigung. Es ist traurig, aber wahr.

Was mich sehr erstaunt hat ist, dass die Fluggesellschaft die Anwaltskosten (von einem selbst, also die Kosten, die der Rechtsanwalt eigentlich uns in Rechnung hätte stellen müssen) auch übernimmt. Dass ist im Erfolgsfalle natürlich genial. Der Anwalt arbeitet für einen, und das im Endeffekt auch noch kostenlos für einen selbst. Ich kann daher gar nicht sagen, was uns die Arbeit der Kanzlei gekostet hat / hätte. Wir mussten jedenfalls nichts zahlen und haben unsere volle Entschädigung erhalten. Alles andere wäre jedoch für die Fluggesellschaft auch mehr als schmeichelhaft gewesen.

Nochmal ein großes DANKE SCHÖN an die Rechtsanwälte der Kanzlei!

Beantwortet von (6,310 Punkte)
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Eine der renommiertesten Kanzleien im Flugrecht.
+15 Punkte

(Fachkanzlei Report Ranking Rechtsgebiet Reiserecht europäisches Flugrecht)

TOP Kanzlei

1. Rechtsanwalt Bartholl und Kollegen BLS Berlin

...

Beantwortet von (4,680 Punkte)
+15 Punkte
Es gibt nur wenige Fachkanzleien für Reiserecht. Die Kanzlei Bartholi und Kollegen ist sicherlich einer der drei großen "Player"
+15 Punkte

Es ist wie immer im Leben: Wer sich nicht auskennt, wird an der Nase herumgeführt!

Fluggesellschaften wissen leider bestens, dass die meisten Verbraucher den Mund zwar voll nehmen, häufig jedoch wenig dahintersteckt. Ich gebe zu, dass ich auch ein bisschen aufgetischt habe, als ich unsere Entschädigung gegen TUIfly verlangt habe. Wer steckt schon voll in so einer Materie drin? Und es war auch bei uns wie bei so vielen: TUIfly hat erstmal versucht, das ganze auszusitzen. 

So scheinen ja alle Fluggesellschaften vorzugehen: Sobald ein Passagier seine Entschädigung fordert, erstmal GAR NICHTS tun und abwarten. Offensichtlich sind die Fluggesellschaften damit erfolgreich und die meisten Passagiere vergessen ihre Sachen oder sind nach einiger Zeit einfach nur noch genervt und wollen nichts mehr von der Sache hören. So ist es wohl bei jedem. Erst ist man Feuer und Flamme und kämpft für sein Recht und mit der Zeit hat man eben andere Dinge zu tun.

Da die TUIfly sich absolut nicht kulant zeigte und immer diesen dämlichen Schrieb von wegen: EU Verordnung ist nicht aktuell und wird gerade überarbeitet, vorlegt, hatten wir uns entschlossen, in der Sache auf keinen Fall klein beizugeben.

Ich könnte hier jetzt noch tagelang schreiben, weil es wirklich ABERWITZIG ist, dass die Fluggesellschaften wirklich IMMER, aber auch IMMER DIESELBE Masche abziehen: Abwarten, Teetrinken und klingelt der Anwalt an der Tür, gibts Geld. Absolut lächerlich so was! Was soll ich grpß erzählen. Seht das Ergebnis selbst:

Mit Anwalt schwuppte es plötzlich: TUIfly zahlte 3200 €. Warum nicht gleich!?!??!?!?!!?

 

Wegen der Verspätung berufen Sie sich auf die am 17.02.2005 in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 261/2004. Diese Verordnung ist eine gemeinsame Vereinbarung der EU-Länder, die die Ansprüche der Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung, Annullierung und Flugverspätung regelt. Eine Überarbeitung und Anpassung der EU-Verordnung ist bisher noch nicht erfolgt. Dennoch möchten wir Ihrer Mandantschaft einen Ausgleich für ihre Unannehmlichkeiten bieten und sind bereit, einen Ausgleich in Höhe von insgesamt 3.200,-- € zu zahlen.

 

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TOP ANWALT!

Hatten wir auch
Beantwortet von (5,420 Punkte)
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Es gibt ja nur wenige Rechtsanwaltskanzleien, die auf dem Gebiet Reiserecht und Fluggastrechte tätig und spezialisiert sind. Die Rechtsgebiete werden von den meisten großen Kanzleien gar nicht abgedeckt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die größten Kanzleien in Deutschland (Freshfields Bruckhaus Deringer, CMS Hasche Sigle, Hengeler Mueller, Clifford Chance, und wie sie alle heißen) sowas anbieten.

Wenn man sich etwas umsieht, sind die am häufigsten erwähnten Kanzleien

Rechtsanwälte Bartholl BLS und Partner aus Berlin

und 

Kanzlei Weber und Kollegen

und

Rechtsanwalt Klein

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Wir sind durch eine Empfehlung auf die Kanzlei Bartholl BLS in Berlin aufmerksam geworden. Wir hatten eine Fachkanzlei für Fluggastrechte VO 261/04 gesucht. Da gibt es ja leider nicht so viele. Das Portfolio der Kanzlei Bartholl ist ja beeindruckend, vgl. Gegnerliste.

Wir sind sehr zufrieden mit der Vertretung. Nette Leute dort, zu jeder Zeit erreichbar. Wir hatten mit Rechtsanwalt Bartholl selbst nur einmal telefoniert. Dann hat das wohl seine Kollegin übernommen. Jedenfalls haben wir unsere Entschädigung bekommen.

Wir können die Kanzlei empfehlen.

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@BanksyDANKE für deinen tip. habe vor 6 wochen bei der kanzlei angerufen und die sache mit rechtsanwalt Bartholl persönlich besprochen. Herr Bartholl war wirklich sehr nett und man merkte sofort, dass der sich richtig auskennt. Der kannte sogar die Namen der Mitarbeiter bei der Fluggesellschaft ohne dass ich was gesagt hätte. Ein Unterschied wie tag und nacht zu meinem vorigen anwalt.

unser fall ist ja wegen der vielen leute und der Umbuchung am Zwischenstop nicht ganz einfach. daher hätten wir am besten sofort zu einer Fachkanzlei gehen sollen. Aber wie es so ist: man guckt erstmal, wer am einfachsten und billigsten einem helfen kann. GROSSER FEHLER. Weiß ich jetzt auch. Nächstes Mal gehe ich sofort zu einem Fachanwalt. 

UPDATE: Jetzt haben wir unsere Entschädigung bekommen. Banksy, du müsstest eigentlich eine Provision für die vermittlung der kanzlei erhalten. TOP!

Ich kann für alle Teilnehmer der Reisegruppe sprechen: Wir empfehlen die Fachkanzlei Bartholl BLS aus Berlin (etwas schwer zu finden, am besten nach rechtsanwalt jan bartholl suchen). In unserem Fall hat alles reibungslos geklappt und wir sind glücklich über unsere 6800 euronen cheeky

 

Beantwortet von (9,170 Punkte)
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@Kuelti / @Frage:

Unsere Erfahrung mit der Kanzlei Bartholl BLS aus Berlin: TOP! Die nehmen zwar als Fachkanzlei für Reiserecht nicht alle Fälle an. Wer aber das Glück hat, angenommen zu werden, hat beste Karten, die Entschädigung von der Fluggesellschaft zu bekommen. 

Kleiner Tip, die sind nicht einfach zu finden, weil der Name der Kanzlei schwer ist und es mehrere Kanzleien Bartholl gibt: Am leichtesten googeln unter "Kanzlei Bartholl BLS Berlin" oder "Fachanwalt für Reiserecht", da müssten die an dritter oder vierter Stelle stehen: Webseite heißt www.ra-janbartholl.de Verstehe nicht, wieso die so einen schwierigen Firmennamen nehmen müssen. Kann sich ja keiner merken.

Nach unserer wenig erfreulichen Nacht am Flughafen Madrid habe ich das meinem Kollegen erzählt, der mir sofort die Kanzlei Bartholl empfohlen hat. Er hatte auch einen Fall vor 4 Jahren mit British Airways und Herr Bartholl hat den für ihn gewonnen. Ich habe mich dann bei der Kanzlei gemeldet.

Es dauerte zwar etwas, bis die sich gemeldet hatten, aber dann kam nach einem Tag sofort die Übernahmeerklärung. Ich habe einfach die Papiere hingeschickt und nach ungefähr 6 Wochen erhielt ich Bescheid, dass die Iberia die 2400 Euro zahlen wird. Es hat dann zwar nochmal 4 Wochen gedauert bis der Scheck aus Spanien ankam, aber dann hatten wir endlich das Geld. Das Warten hat sich gelohnt und unser Ärger wurde durch die 2400 euro doch etwas erträglicher, da wir das Geld gleich für den nächsten Urlaub nutzen konnten und so eine Mega-Ersparnis hatten.

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Ich kann Betroffenen, die versuchen ihre Flugpassagier Entschädigung von der Fluggesellschaft einzuklagen nur raten, direkt zu einem Fachanwalt zu gehen.

Ich habe sehr gute Erfahrung mit den Anwälten der Kanzlei Bartholi aus Berlin gemacht. In meinem Fall wurde die Entschädigung für meine Frau und meinen Sohn und mich (insgesamt 1800 EUR) sehr erfolgreich von den Anwälten dort durchgesetzt. Ich fand, dass die Kanzlei sehr professionell und zielgerichtet gearbeitet hat. Kein unnötiger Papierkram, alles ganz einfach und formlos per Mail. Eigentlich so, wie ich es mir gewünscht habe: Ich will nichts mit der Sache zu tun haben, bis mein Geld von der Fluggesellschaft gezahlt wurde.

Ich lobe mir solche Kanzleien, die einfach und unkompliziert arbeiten und dann auch noch ihre eigenen Anwaltskosten bei der Beklagten reinholen (müssen). Da bin ich fast schon froh, nicht als Anwalt arbeiten zu müssen, wenn man das Brot für seine Arbeit auch noch bei der anderen Seite reinholen muss cheeky Wie man so liest, soll das ja in manchen Fällen ein Verlustgeschäft für Anwälte sein.

ACHTUNG! Es gibt eine Menge von Kanzleien die als Fachanwälte für Reiserecht auf diese europäischen Flugpassagierrechte VO 261 04 spezialisiert sind. Es ist nicht leicht zu durchschauen, wer jetzt zu wem gehört und mit wem zusammenarbeitet. Einige haben eigene Webseiten, andere arbeiten mit Inkassobüros zusammen.

Ich kann die Fachkanzlei Bartholl empfehlen: Einfach suchen unter "Rechtsanwalt Bartholl BLS Berlin" (am besten mit Berlin, weil es mehrere Kanzleien Bartholi gibt). Deren Adresse lautet www.rechtsanwalt-bartholl.de

Beantwortet von (4,270 Punkte)
+16 Punkte
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