Wir hatten wegen einer Flugverspätung (Flug in unseren Weihnachtsurlaub mit den Schwiegereltern) Ärger mit der Condor. Ich habe denen zig Mal geschrieben, habe aber immer wieder die hier auch zitierten Textbausteinantworten erhalten. Dann habe ich beim Luftfahrtbundesamt angerufen. Die haben mir gesagt, dass in Deutschland jeder Fluggast die ANsprüche auf Entschädigung durch einen Rechtsanwalt auf dem Zivilrechtswege verfolgen muss.
Da ich nicht wusste, wen man einschalten sollte, habe ich im Internet nach einem Fachanwalt für Fluggastrechte gesucht. Viele Flugpassagiere, die ähnliche Probleme wie wir hatten, empfahlen die auf europäisches Flugrecht spezialisierte Kanzlei Bartholl aus Berlin. Ich hatte erst Bedenken wegen der Entfernung. Aber es war völlig unproblematisch. Die Verbraucherzentrale hier vor Ort kannte Herrn Bartholl und hat die Einschaltung empfohlen. Ich habe dann dort angerufen und die vertreten Flugpassagiere tatsächlich bundesweit und wohl auch im Ausland. Dann habe ich den ganzen Vorgang zugesandt.
Herr Bartholl hat es tatsächlich geschafft, gegenüber den Anwälten von Condor 2400 Euro rauszuholen. Zwar wollten die erst gar nichts und dann nur 1200 Euro zahlen, aber durch die Bemühungen von Herrn Bartholl wurde unsere Geduld letztlich belohnt.
Wir sind wirklich superglücklich, dass wir durch die Empfehlung der Verbraucherzentrale die Kanzlei Bartholl gefunden haben. Wir haben sonst nie irgendwelche Rechtsstreitigkeiten und wussten überhaupt nicht, wen man da als Experten fragen kann.
DANKE nochmal an Herrn Bartholl!