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Hallo Community,

ich bin in diesem August mit American Airlines nach Kalifornien gefolgen. Mein Flug hatte 7,5 Stunden Verspätung. Daher stehen  mir 600€ Entschädigung zu (Das Problem war nicht auf ein außergewöhnliche Umstände zurückzuführen).

Deswegen habe ich mich beschwert und habe nun eine Antwort erhalten. Sie stellen mir einen 1000$ Transport-Gutschein aus, der 1 Jahr gültig ist.

Nun meine Frage: Stehen mir die 600€ in bar zu oder kann mir die Fluggesellschaft einfach einen Gutschein austellen und ist damit ihren Forderungen nachgekommen?

Gruß Andre
Gefragt in Flugzeitenverschiebung von
wieder getaggt von
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12 Antworten

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Hallo Andre,

Sie sind mit American Airlines nach Kalifornien geflogen. Dieser Flug hatte eine Verspätung von 7,5 Stunden. Die Verspätung war nach eigenen Angaben nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Artikel 5 Absatz 3 der VO/ Nr. 261/2004 zurückzuführen. Sie haben also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 EUR pro Fluggast gegen die Fluggesellschaft. Dieser ergibt sich aus Artikel 7 Absatz 1 VO Nr.261/2004.

Nun bietet Ihnen American Airlines jedoch lediglich einen Gutschein an. Fraglich ist, ob Sie diesen annehmen müssen oder ob Sie einen Anspruch auf die geldwerte Ausgleichszahlungen haben.

Dieses Anliegen ist in Artikel 7 Absatz 3 geregelt:

"Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung,durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen."

Die Fluggesellschaft darf die Ausgleichszahlungen also nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis in Form von Reisegutscheinen leisten. Solange diese nicht gegeben haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft die Ausgleichzahlungen in Höhe von 600 EUR gewährleisten.

Sie sollten American Airlines also erneut schreiben und Sie darüber unterrichten, dass Sie einen Reisegutschein nicht annehmen wollen und Ihren Anspruch erneut geltend machen.

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Meine Partnerin und ich waren sicherlich ein bisschen unbedarft. Wir dachten, dass unsere Rechte klar im Gesetz geschrieben stünden und die Fluggesellschaft bei so einer eindeutigen Sache wohl zahlen wird - WEIT GEFEHLT surprise

Nach zahllosen Briefen und mails an die Fluggesellschaft haben wir die Sache am Schluss an unsere Rechtsschutz gegeben, weil wir nicht mehr weiter wussten. Die Versicherung hat uns eine Fachkanzlei aus Berlin empfohlen und wir waren froh, dass wir uns endlich nicht mehr mit den unmöglichen Mitarbeitern der Fluggesellschaft rumärgern mussten. Als wir die Sache fast schon aus den Augen verloren hatten kam von unserem Anwalt vor zwei Wochen die Nachricht dass die Fluggesellschaft jetzt doch die 1200 € zahlt und auch die Anwaltskosten übernehmen wird. Wie hart man dafür kämpfen muss, hätte ich nie gedacht. Aber wenigsten bekommen wir jetzt die Entschädigung. Nächstes Mal gehe ich sofort zum Anwalt ohne mich stundenlang in die Telefonschleifen der Fluggesellschaften zu hängen. Sowas kostet nur Zeit und Geld und führt zu gar nichts. Ein Tip wenn ihr einen guten Anwalt braucht: Rechtsanwälte Bartholi und Partner aus Berlin.

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