Hallo Andre,
Sie sind mit American Airlines nach Kalifornien geflogen. Dieser Flug hatte eine Verspätung von 7,5 Stunden. Die Verspätung war nach eigenen Angaben nicht auf einen außergewöhnlichen Umstand gemäß Artikel 5 Absatz 3 der VO/ Nr. 261/2004 zurückzuführen. Sie haben also einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen in Höhe von 600 EUR pro Fluggast gegen die Fluggesellschaft. Dieser ergibt sich aus Artikel 7 Absatz 1 VO Nr.261/2004.
Nun bietet Ihnen American Airlines jedoch lediglich einen Gutschein an. Fraglich ist, ob Sie diesen annehmen müssen oder ob Sie einen Anspruch auf die geldwerte Ausgleichszahlungen haben.
Dieses Anliegen ist in Artikel 7 Absatz 3 geregelt:
"Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung,durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen."
Die Fluggesellschaft darf die Ausgleichszahlungen also nur mit Ihrem schriftlichen Einverständnis in Form von Reisegutscheinen leisten. Solange diese nicht gegeben haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft die Ausgleichzahlungen in Höhe von 600 EUR gewährleisten.
Sie sollten American Airlines also erneut schreiben und Sie darüber unterrichten, dass Sie einen Reisegutschein nicht annehmen wollen und Ihren Anspruch erneut geltend machen.