Hallo lieber Fragesteller,
in einem Fall wie Ihrem, in dem nach der Buchung eines Fluges, die Flugzeiten von der Airline geändert werden, können sich Ansprüche für den Reisenden aus der europäischen Fluggastrecheverordnung ergeben. Denn im Sinne dieser Verordnung handelt es sich hierbei um eine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges.
Doch bevor man die Ansprüche genauer untersuchen kann, muss festgestellt werden, ob der Anwednungsbereich dieser Norm überhaupt erfüllt ist. Der Artikel 3 der Verordnung ( Anwendungsbereich) besagt, dass die Fluggastrechteverordnung für sämtliche Flüge gilt, die in der EU starten, für Flüge von Fluggesellschaften, deren Sitz in der EU liegtund für solche Flüge, deren Flugunternehmen in der EU liegt und die in der EU enden.
Eine erhebliche Verschiebung liegt allerdings erst ab 3 Stunden vor. Dies ist bei Ihnen nicht der Fall.
Auch entfällt der Anspruch, wenn Sie von der Flugzeitenänderung mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Abflug informiert worden sind. Auch das ist bei Ihnen leider der Fall.
Alles in allem entfällt dann somit der Anspruch auf Schadensersatz.
Artikel 5 EG-Verordnung
es sei denn,
i) sie werden über die Annullierung mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet, oder
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen, oder iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
(2) Wenn die Fluggäste über die Annullierung unterrichtet werden, erhalten sie Angaben zu einer möglichen anderweitigen Beförderung.