3,738 Fragen

11,159 Antworten

910 Kommentare

1,816 Nutzer

EU FLUGGASTRECHTE

Meinungsaustausch von Flugpassagieren, Reisenden, Juristen und Interessierten im Flugrecht.

Unsere NETIQUETTE

Projekt flugrechte.eu

Beliebteste Themen

anspruch-auf-entschädigung flugänderung-entschädigung flugänderung-rechte flugzeitenänderung-rechte flugänderung-was-kann-ich-tun flugänderung-ohne-einwilligung flugverschiebung-rechte flugänderung-schadensersatz flugverlegung-rechte fachanwalt-für-reiserecht flugzeitenverlegung entschädigung-anspruch flugverspätung schadensersatzanspruch-flugänderung entschädigung entschädigung-flugverlegung-schadensersatz pauschalreise-flugänderung fachanwalt-reiserecht reiseveranstalter-flugänderung-rechte flugänderung-rechtsanwalt flug-verspätet-anspruch anspruch-entschädigung-flug-verspätung flugänderung-anwalt eurowings-flugänderung reisebüro-flugänderung-rechte flugverschiebung-entschädigung schadensersatz-vertane-urlaubszeit flugverlegung-schadensersatz flugzeitenänderung gepäckverspätung-schadensersatz schadensersatz-entgangene-urlaubsfreude entschädigung-entgangene-urlaubsfreude flugumbuchung-schadensersatz flugverspätung-fachanwalt flugverschiebung-was-tun flugänderung-fachanwalt flugstornierung-rechte flug-verspätet-außergewöhnlicher-umstand-anspruch flugzeitenänderung-früher außergewöhnlicher-umstand-flugverspätung-anspruch condor-flugverspätung-entschädigung flugumbuchung-entschädigung-schadensersatz reisemangel-entschädigung fachanwalt-für-flugrecht flugänderung-urlaub-kürzer condor-flugverspätung-gutschein flugannullierung-vorgehen flugzeitenverlegung-rechte fachanwalt-gepäckrecht reiseveranstalter-entschädigung gepäckverspätung-pauschale flugänderung eurowings-flugänderung-rechte flugannulierung-entschädigung anschlussflug-verpasst-entschädigung flugänderung-fachkanzlei eurowings-flugentschädigung gepäckverspätung-schadensersatz-wieviel flugverlegung-was-kann-ich-tun bgh-urteil-x-zr-59-14-flugänderung-tuifly flugverschiebung-schadensersatz flugänderung-bgh-urteil-x-zr-59-14 ryanair-entschädigung gepäckverspätung-koffer gepäckverspätung-schadensersatz-pro-tag fachanwalt-gepäckverspätung flugverlegung-ohne-information flugzeitenänderung-schadensersatz flugverschiebung fachanwalt-für-fluggastrechte condor-flugänderung abflughafen-geändert-rechte gutschein-condor-flugverspätung gepäckverspätung-tagessatz eurowings-flugänderung-entschädigung flugverspätung-entschädigung eurowings-flugänderung-was-tun eurowings-flugumbuchung entschädigung-tagessatz condor-entschädigung condor-fluggutschein condor-flugverspätung-schadensersatz fachanwalt-fluggastrechte hotel-entschädigung eurowings-flugverschiebung lufthansa-entschädigung condor-flugverspätung-musterbrief flug-storniert-erstattung eurowings-flugverspätung-entschädigung gepäckverspätung-pauschaler-schadensersatz anschlussflug-entschädigung flugumbuchung-was-tun flugverlegung-nach-vorne montrealer-übereinkommen-entschädigung flugzeit-geändert-rechte gepäckverspätung-tagespauschale ryanair-flugannullierung fachanwalt-flugrecht flugannullierung weiterflug-verpasst-was-tun
0 Punkte
Flug hat von Amerika nach Deutschland stattgefunden. Da Amerika ja ein Drittland ist und deren Hauptsitz dort ist grundsätzlich ja keine Entschädigungsanspruch möglich zu stellen. Ich habe aber einen Zweitsitz in Großbritanien gefunden. Dieser ist ja noch in der EU. Kann ich meine Entschädigung auch dort holen? Beste Grüße
Gefragt in Flugverspätung von
wieder getaggt von
0 Punkte

2 Antworten

0 Punkte

Hallo, 

 

damit Ich meine Meinung zu Ihrer Frage mitteilen kann, bräuchte Ich durchaus ein paar Informationen. Was ist genau vorgefallen, also kam es zu einer Annullierung oder Verspätung? Was waren Start- und Zielflughafen und gab es Zwischenstopps? 

Es gibt durchaus große Unterschiede zwischen dem europäischen Recht und dem amerikanischen Recht. In Europa gilt die europäische Fluggastrechteverordnung 261/2004. Diese trifft eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen.

Haben Sie hingegen eine Pauschalreise gebucht, findet häufig das deutsche Pauschalreiserecht der §§651 a ff. BGB Anwendung. 

Wenn Sie mir ein paar detaillierte informationen mitteilen möchten, können Ich und die anderen User versuchen Ihnen zu helfen. 

 

Grüße Bugrad

Beantwortet von (24,540 Punkte)
0 Punkte
0 Punkte

Du hast einen Flug aus den USA nach Deutschland mit American Airlines angetreten, und, so wie ich dich verstehe, ist es zu Komplikationen gekommen. Wie du schon richtig sagst gehört die USA nicht zur europäisches Gemeinschaft. Du sagst auch, dass American Airlines als US-Amerikanische Airline mit ihrem Sitz in den USA, in Texas, problematisch sein könnte.

Der Anwendungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung, der sich aus Artikel 3 EU-VO ergibt, könnte deshalb nicht anwendbar sein:

(1) Diese Verordnung gilt

a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;

b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

BGH, Urteil vom 13.11.2012, Az: X ZR12/12 (Einfach für dich zu finden, wenn du bei Google eingibst: "BGH X ZR-12/12 reise-recht-wiki.de")

Die Fluggastrechteverordnung findet bei außereuropäischen Flügen keine Anwendung.

Um deine Frage zu beantworten wäre es deshalb denke ich sehr hilfreich zu wissen von welchem Zweitsitze in Großbritannien du sprichst. Meiner Information nach hat American Airlines ihren Sitz in Texas, und das ist entscheidend. Außerdem wäre es hilfreich, wenn du an sich noch etwas mehr erzählen würdest. Um welche Komplikationen geht es denn bei dir? Im Falle einer Pauschalreise beispielsweise kommen beispielsweise neben Ansprüche aus der EU-VO auch Ansprüche aus den §§ 651 a - m BGB in Betracht.

Beantwortet von (11,820 Punkte)
0 Punkte
...