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Für den Flug Frankfurt/Hahn -> Malaga mit Ryanair am 18.Nov 14 hatten wir zwei jeweils 2 Gepäckstücke <15kg online gebucht. Maximalmaße waren auf der Website nicht angegeben

 Am Checkin-Schalter wurden wir gefragt, was denn in unseren Gepäckstücken drin sei. Sie wogen jeweils genau 14,9kg. Wahrheitsgemäß (aber wohl unnötigerweise) beantwortete ich, dass es sich um gepolsterte 20''-Klappräder handete, die man sogar im ICE als Gepäckstück mitnehmen darf.

 

 

Die Annahme als Gepäckstückcke bis 15kg wurde verweigert und wir wurden genötigt, jeweils 60€  für am Flughafen eingecheckte Fahrräder (<30kg) zu zahlen - es wurden noch nicht einmal die jeweils 15€ für die online eingecheckten Gepäckstücke angerechnet.

Die wilkürliche Umklassifizierung unserer Gepäckstücke widerspricht m.E. dem Preisauszeichnungsgebot und die bisher nicht angerechneten bezahlten Gebühren für die Gepäckstücke möchte ich zurück.

Wie verhalte ich mich am besten beim Einchecken ?

Gefragt in Europäische Fluggastrechte von (140 Punkte)
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1 Antwort

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@outsider:

Hier ist das Urteil vom AG Geldern (Amtsgericht Geldern, U. v. 25.6.2014 Aktenzeichen 3 C 579/12). Da hat Ryanair verloren. Das Gericht entschied, dass Ryanair den Fluglotsenstreik einfach als Ausrede benutzt hätte. Das Gericht war wohl über Ryanair ziemlich verärgert, wenn man das Urteil durchliest: "Dies sind nicht mehr als allgemeine Floskeln".

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